E-Scooter-Einsätze im Kreis Cuxhaven: Polizei registriert Verstöße und warnt Eltern
Im Kreis Cuxhaven (Wurster Nordseeküste, Geestland) sorgten Einsätze wegen E-Scootern für Aufsehen. Es gab mehrere Verletzte, darunter Minderjährige. Die Polizei leitete Verfahren ein und warnt - auch die Eltern - vor Gefahren im Straßenverkehr.
Bei mehreren Einsätzen mit E-Scootern in Geestland und der Wurster Nordseeküste sind am Sonnabend (15. August 2026) mehrere Kinder und Jugendliche leicht verletzt worden. Nach Angaben der Polizei kam es im Laufe des Tages zu mehreren Unfällen und Kontrollen mit E-Scootern.
In Dorum stieß gegen 15.30 Uhr ein 45-jähriger Mann aus Geestland mit seinem Audi Q3 beim Abbiegen mit einem E-Scooter zusammen. Auf dem E-Scooter befanden sich laut Polizei zwei 14-jährige Jugendliche, die Vorfahrt hatten. Sie hatten die Einmündung den Angaben zufolge auf der falschen Straßenseite nahezu ungebremst überquert, kollidierten mit dem Audi und verletzten sich leicht. Den Sachschaden an beiden Fahrzeugen schätzte die Polizei auf 3550 Euro.
In Langen kontrollierten Beamte gegen 16.45 Uhr ein neunjähriges Kind. Es war nach Polizeiangaben mit einem E-Scooter ohne die erforderliche Pflichtversicherung unterwegs.
15-Jähriger prallte in Langen gegen geparktes Auto
Ebenfalls in Langen verunglückte gegen 18 Uhr ein 15-Jähriger mit seinem E-Scooter. Nach Angaben der Polizei blickte er nach hinten und übersah dadurch einen geparkten Hyundai i20 eines 70-jährigen Mannes aus der Wurster Nordseeküste. Der Jugendliche prallte frontal gegen den Wagen und kollidierte mit der Windschutzscheibe. Dabei verletzte er sich an Glasscherben und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Der Schaden am Auto wurde auf 7.500 Euro geschätzt. Auch der E-Scooter wurde leicht beschädigt.
13-Jähriger in Drangstedt verletzt
In Drangstedt stürzte gegen 20.10 Uhr ein 13-jähriges Kind mit einem E-Scooter. Die Polizei geht davon aus, dass es den E-Scooter vermutlich nur mit einer Hand führte. Das Kind zog sich eine Kopfplatzwunde zu und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Der E-Scooter wurde leicht beschädigt.
Die Beamten wiesen die Eltern der Kinder nach Polizeiangaben noch einmal darauf hin, dass Kinder nicht berechtigt seien, E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum zu fahren. Außerdem erinnerte die Polizei daran, dass ein E-Scooter nur von einer Person genutzt werden dürfe. Die Mitnahme einer zweiten Person stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. Entsprechende Verfahren wurden gegen die Fahrzeugführer beziehungsweise deren Eltern eingeleitet.
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