Der Einsatz von Polizisten in der Berufsbildenden Schule in Schiffdorf liegt ein halbes Jahr zurück. Die juristischen Folgen wirken nach. Foto: Scheiter
Der Einsatz von Polizisten in der Berufsbildenden Schule in Schiffdorf liegt ein halbes Jahr zurück. Die juristischen Folgen wirken nach. Foto: Scheiter
Max-Eyth-Schule

Abschiebung verhindert: Lehrerin aus Schiffdorf soll Strafe zahlen

03.10.2019

SCHIFFDORF. Einsatz mit Folgen: Als zwei Zivilfahnder der Polizei im März den sudanesischen Flüchtling Mammoud F. in der Max-Eyth-Schule in Schiffdorf festnehmen wollen, stellt sich ihnen eine Lehrerin in den Weg.

Sie will verhindern, dass der 28-Jährige abgeschoben wird. Dieses Verhalten wertet die Staatsanwaltschaft in Stade als "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte". Dafür soll die Frau 5000 Euro Strafe zahlen. Mammoud F. ist mittlerweile "abgetaucht". Der Landkreis hat ihn zur Fahndung ausgeschrieben.

In falschen Raum geschickt

Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas in Stade bestätigt den Strafbefehl gegen die Lehrerin - nach Informationen unserer Zeitung wohnt sie in Schiffdorf - und blickt in die Unterlagen. Demnach hätten die Polizeibeamten die Lehrerin in der Schule gefragt, wo der Raum sei, in dem sich der Flüchtling aufhalte. "Die Lehrerin hat die Beamten zuerst in einen anderen Raum geschickt", sagt Breas.

Im "richtigen" Raum dann habe besagte Pädagogin sich den Polizisten in den Weg gestellt, um die Festnahme des Sudanesen zu verhindern. "Daraufhin hat ihr die Polizei einen Platzverweis erteilt, den sie nicht akzeptierte", berichtet Breas. Als die beiden Beamten die Lehrerin dann zum Ausgang der Schule bringen wollten, hätte sie sich losgerissen. All das rechtfertige aus Sicht des Oberstaatsanwalts die Zahlung von 50 Tagessätzen à 100 Euro.

Einspruch eingelegt

Das Amtsgericht Geestland hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stade den Strafbefehl wegen "Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte" erlassen. Dies erklärt Amtsgerichtsdirektor Axel Döscher. Der Strafbefehl sei dem Verteidiger der Lehrerin in der letzten Augustwoche zugestellt worden. "Fristgerecht hat der Verteidiger Einspruch eingelegt, sodass es zu einer Hauptverhandlung vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Geestland kommen wird", führt Döscher weiter aus. Eine Terminierung der Verhandlung sei noch nicht erfolgt. (as)

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