Cannabis auf Rezept: Cuxhavener Patient ringt mit Krankenkasse
CUXHAVEN. Zur Schmerzlinderung bekommt ein Patient aus Cuxhaven Cannabis verschrieben. In der Frage um die Kostenübernahme ringt er mit seiner Krankenkasse.
Obwohl Uwe thom Suden nachweisen kann, dass eine Schmerzbehandlung mit dem in Cannabis-Pflanzen enthaltenen Wirkstoffen THC und CBD in seinem Fall angezeigt ist, soll seine Kasse immer wieder versucht haben, sich durch Winkelzüge aus der Affäre zu ziehen: Das jedenfalls berichtet thom Sudens Anwältin - nicht ohne dabei auf die fatalen Folgen für ihren Mandanten hinzuweisen: Der nämlich stand im November 2019 vor einer Art von kaltem Entzug. "Man hat versucht, einem unter Schmerzen leidenden Menschen das einzige Medikament vorzuenthalten, was in seinem Fall wirkt", bilanziert Charleen Schirmer. Die auf Medizin- und Sozialrecht spezialisierte Juristin berichtet von einem ominösen digitalen Schriftsatz, den die Kasse plötzlich aus dem "Off" gezaubert habe - kein Einzelfall, nach ihren Worten: "Das habe ich bisher in fünf Verfahren erlebt!"
In der für thom Suden reichlich prekären Situation im vergangenen Herbst schloss Schirmer mit der AOK einen Vergleich: Für die Dauer der nächsten eineinhalb Jahre zahlt die Kasse nun thom Sudens Cannabis-Rezepte. Über die Frage, wie es anschließend weitergeht, wird man sich nach Einschätzung der Rechtsanwältin vor dem Stader Sozialgericht auseinandersetzen müssen.
Auf Rückfrage unserer Zeitung bestätigte die AOK, dass sie sich vorbehalte, bei Cannabis-Zubereitungen eine Kostenübernahme zu befristen - etwa dann, wenn aus medizinischen Gründen ein Therapieversuch angezeigt sei. "Die AOK Niedersachsen entscheidet nach Einzelfallprüfung", erklärte Pressesprecher Johannes-Daniel Engelmann und erwähnte im selben Atemzug, dass sein Haus neben dem behandelnden Arzt den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in die Begutachtung einbinde.
Über das Versuchsstadium, so nimmt Charleen Schirmer den Faden auf, sei man im Falle ihres Mandanten lange hinaus: Alternative Medikationen wurden hinlänglich getestet, so dass es laut Schirmer keinen Anlass für eine derartige zeitliche Begrenzung gibt. Ohne eine verlässliche Unterstützung durch seine Kasse hänge der Schmerzpatient thom Suden nicht nur in therapeutischer Hinsicht in der Luft. Schirmer macht auch ein erhöhten Rückfallrisiko in strafrechtlicher Hinsicht geltend: Nach ihren Angaben ist die Verzweiflung unter manchen Erkrankten groß genug, um zu versuchen, sich auf der Straße, also illegal mit Cannabis zu versorgen - sobald der rechtmäßige Weg in die Apotheke verstellt ist. "Ich habe tatsächlich Verfahren erlebt, in denen es um genau dieses Problem ging."
Aus Sicht von Jürgen Lemmerhirt ist die Motivlage auf Seiten der Krankenversicherer sehr viel profaner: Die schwerpunktmäßig aus Kanada (aber auch aus den USA und den Niederlanden) importierten Cannabisprodukte haben auf dem legalen Markt durchaus ihren Preis. Ein Gramm Blüten schlage, so Lemmerhirt, mit circa 15 Euro zu Buche. "Für die Kassen ist das natürlich teuer", räumt der in Cuxhaven niedergelassene Arzt ein. Man dürfe andererseits aber nicht außer Acht lassen, dass der im Cannabis enthaltene Wirkstoff "oft das einzige Medikament" sei, das ein darauf abonnierter Patient benötigt. Über viele Jahre hnweg.
Zur Rechtslage:
Eine vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetzesänderung gestattet Ärzten, Cannabis als verschreibungspflichtiges Medikament zu verordnen.
Der Gesetzentwurf "zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften" wurde Anfang 2017 in zweiter Beratung einstimmig angenommen.
Unter § 31 des Fünften Sozialgesetzbuches wurde seinerzeit unter anderem folgender Absatz eingefügt: "Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität (...), wenn (...) eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht."
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