Ermittlungen, welche gegen den Cuxhavener SPD-Politiker Gunnar Wegener wegen des Verdachts der Beleidigung geführt worden waren, sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Foto: Reese-Winne
Ermittlungen, welche gegen den Cuxhavener SPD-Politiker Gunnar Wegener wegen des Verdachts der Beleidigung geführt worden waren, sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Foto: Reese-Winne
Mittelfinger gezeigt?

Nach umstrittener Geste: Verfahren gegen Cuxhavener Politiker Wegener eingestellt

von Kai Koppe | 13.10.2022

CUXHAVEN. Ein mutmaßlicher "Stinkefinger" gegen einen Querdenker-Aufzug hat für den Cuxhavener SPD-Politiker Gunnar Wegener kein gerichtliches Nachspiel.

Nach eigener Auskunft hat die zuständige Staatsanwaltschaft in Stade ein gegen den Cuxhavener SPD-Ratsfraktionsvorsitzenden Gunnar Wegener eingeleitetes Ermittlungsverfahren eingestellt. Der ursprüngliche Tatverdacht hatte auf Beleidigung gelautet; er fußte auf Videoaufnahmen, die in den sozialen Netzwerken geteilt wurden und mit einer Versammlung von Mitgliedern der Querdenken-Bewegung in Zusammenhang stehen.

Querdenker vor der Wahlkampfarena

Nach Kenntnisstand unserer Redaktion hatten am 26. August mehrere Personen aus dem Lager der sogenannten "Sonntagsspaziergänger" Einlass in die Kugelbake-Halle, Schauplatz eines Wahlkampfauftritts von Ministerpräsident Stephan Weil und Bundeskanzler Olaf Scholz, begehrt. Nachdem ihnen der Zutritt verwehrt worden war, verweilten die Querdenker vor dem Halleneingang, wo sie wiederholt auf sich aufmerksam machten, teilweise aber auch Handys gezückt hielten - mutmaßlich, um einzelne Personen zu filmen.

Video auf Telegram

Auf einem Videoclip, der auf der Plattform Telegram veröffentlicht wurde, soll erkennbar sein, dass der sich zu diesem Zeitpunkt im Hallen-Foyer aufhaltende Wegener (in der Vergangenheit Zielscheibe von Verbalattacken aus dem Querdenke-Lager), durch die Scheibe hindurch eine bestimmte Geste macht. Ein emporgereckter Mittelfinger kann strafrechtlich den Tatbestand der als Beleidigung erfüllen; im vorliegenden Fall war die Cuxhavener Polizei "von Amts wegen" (offenbar nach Sichtung des Videomaterials) tätig geworden.

Die Staatsanwaltschaft in Stade allerdings stellte das gegen den SPD-Ratsfraktionsvorsitzenden angelaufene Verfahren Ende September ein - gemäß § 170, Absatz 2 (StPO). Oder wie es Wegeners Anwalt ausdrückte: "Mangels hinreichendem Tatverdacht."

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Kai Koppe

Redakteur
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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