Eine von mehreren Architekten-Visionen für den künftigen Alten Fischereihafen: Unter anderem sollen hier die Einzelhandelsflächen von derzeit 3800 auf rund 4600 Quadratmeter ausgeweitet werden. Animation: Krause u. Bohne
Sorgen um Einzelhandel

Cuxhaven: Alten Hafen mit Augenmaß entwickeln

19.09.2018

CUXHAVEN. Der Handelsverband Nordwest macht sich Sorgen um den innerstädtischen Einzelhandel in Cuxhaven. (fw)

Mit Volldampf geht der Investor Norbert Plambeck das Projekt Alter Fischereihafen (AFH) an. Manchem Einzelhändler ist das nicht so ganz geheuer. Die Branche fragt sich, inwieweit neue Geschäfte im AFH den unter Druck stehenden innerstädtischen Handel beeinflussen werden. Vor diesem Hintergrund mahnt Jan König, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Nordwest mit Sitz in Oldenburg, eine "Entwicklung mit Augenmaß" und zusätzliche gutachterliche Bewertungen an.

Im Gespräch mit unserer Zeitung sprach König von "einer großartigen Chance, die der AFH für Cuxhaven darstellt". Man dürfe aber nicht einfach davon ausgehen, dass der Zuwachs an Einzelhandelsflächen ohne Konsequenzen für bestehende Geschäfte bleibe. Jeder Prozentpunkt Verlust, den der innerstädtische Handel hinnehmen müsse, sei in der gegenwärtigen Lage nicht wieder aufzuholen.

Nach Informationen, die unserer Zeitung vorliegen, hat der Gutachter, der im Jahr 2014 ein Einzelhandelsentwicklungskonzept für Cuxhaven entworfen hat, eine Bewertung der AFH-Planungen vorgenommen. Dabei hatte er für den AFH lediglich kleine Tourismus-Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von maximal 100 Quadratmetern empfohlen, um die Innenstadt zu schützen.

Nun aber kommt der Gutachter nach Informationen unserer Zeitung zu der Auffassung, dass die Planungen, die Plambeck für den AFH verfolgt, "städtebaulich verträglich" seien. Der Investor strebt rund 4600 Quadratmeter Einzelhandelsflächen für den AFH an - sechs Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden Fläche von rund 69 000 Quadratmetern. Derzeit gibt es rund 3800 Quadratmeter Einzelhandelsflächen im AFH, vor allem im Lebensmittel-Segment. Der Gutachter meint nunmehr, dass maximal 1000 Quadratmeter Verkaufsflächen mit sogenannten "zentrenrelevanten" Sortimenten wie etwa Textilien oder Radzubehör im künftigen AFH untergebracht werden dürfen. Für die weiteren Einzelhandelsflächen gelte, dass hier lediglich "nicht zentrenrelevante" Sortimente aufgenommen werden sollten.

Jan König sieht auf Nachfrage unserer Zeitung diese Vorgaben mit Skepsis. Seiner Auffassung nach reichen die Aussagen des Gutachters allein nicht aus. So müsse etwa die Nordersteinstraße, die aktuell das Problem mehrerer leer stehender Geschäfte habe, neu bewertet werden. Die Situation des innerstädtischen Handels habe sich gegenüber 2014, als das Einzelhandelskonzept erarbeitet worden sei, schon wieder verändert. Das Konzept von damals müsse angepasst werden. "Ein sensibles Vorgehen ist gefordert", so König. Um die Auswirkungen der AFH-Planungen zu bewerten, sei es erforderlich, die Frage zu stellen, wie sich Umsätze in der Stadt neu verteilten. Sorgen mache insbesondere der Textilbereich. Die Gesamtverkaufsfläche im AFH sowie die Verkaufsfläche einzelner Sortimente, die klar in die Innenstadt gehörten, sollte baurechtlich festgeschrieben werden.

Wie berichtet, argumentiert der AFH-Investor, dass er neue Kunden in die Stadt holen werde. Es gebe demzufolge keine Neuverteilung von Umsätzen, sondern die Stadt werde insgesamt profitieren. Diese Ansicht möchte König zumindest hinterfragt wissen. Die These, dass die Stadt insgesamt profitieren wird, sei für ihn schon deshalb derzeit nicht schlüssig, weil das AFH-Areal nicht mit der Innenstadt verbunden sei.

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