Vielerorts wird pro Person und Nacht ein bestimmter Anteil des Nettoübernachtungspreises berechnet, oft fünf Prozent. Symbolfoto: Swen Pförtner/dpa
Vor dem Bundesverfassungsgericht

Entscheidung über Bettensteuer für Hotelgäste im Kreis Cuxhaven steht bevor

12.05.2022

KREIS CUXHAVEN. Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am kommenden Dienstag (17. Mai) seine Entscheidung über die umstrittenen kommunalen Bettensteuern für Übernachtungen.

Das kündigte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwoch auf seiner Internetseite an. Die Verfassungsklagen mehrerer Hoteliers richten sich gegen die Steuern in Hamburg, Bremen, Bremerhaven und Freiburg. Aber auch andere Städte, darunter unter anderem Cuxhaven, bitten Gäste zur Kasse.

Pro Person und Nacht

Die Bettensteuern heißen je nach Stadt Kultur- oder Tourismusförderabgabe, Citytax, Beherbergungs- oder Übernachtungssteuer und sind unterschiedlich ausgestaltet. Vielerorts wird pro Person und Nacht ein bestimmter Anteil des Nettoübernachtungspreises berechnet, oft fünf Prozent. Die Unterkünfte müssen das Geld einziehen und abführen.

Unterstützung von Dehoga

Die klagenden Hoteliers werden vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) unterstützt, der die Abgaben ablehnt. Sie würden nur die Hotellerie belasten, während vom Tourismus zum Beispiel auch der Einzelhandel profitiere. Der Autofahrerclub ADAC kritisiert, viele Kommunen wollten damit ihre Steuerausfälle kompensieren und Etatlöcher stopfen. Anders als eine Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgabe, die dem örtlichen Tourismus direkt zugute komme, sei die Bettensteuer oft nicht zweckgebunden. (dpa)

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