
Fischereiabkommen: Die EU und Grönland einigen sich für acht Fischarten
KREIS CUXHAVEN. Das Europäische Parlament hat am Dienstag einem neuen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und Grönland zugestimmt. Das Abkommen regelt Fangmöglichkeiten für acht Fischarten in grönländischen Gewässern. Auch Cuxhavener Fischer sind davon betroffen.
Der hiesige Europaabgeordnete David McAllister (CDU) erklärt: "Das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei wird nun rechtlich abgesichert. Die Fischerei in grönländischen Gewässern auf Kabeljau und Schwarzen Heilbutt ist traditionell sehr wichtig für die deutsche Fischwirtschaft."
Seitdem Grönland 1985 aus der damals Europäischen Gemeinschaft ausgetreten ist, werden Fangrechte für die EU in grönländischen Gewässern auf Basis von Fischereiabkommen festgelegt. Das Abkommen regelt die Befischung von Schwarzem Heilbutt, Tiefseegarnelen, Kabeljau und Rotbarsch sowie Lodde, Grenadier und Makrele.
Jährlich 16,5 Millionen Euro
Gegenüber der vorherigen Vereinbarung sind die Quoten um durchschnittlich fünf Prozent gekürzt. Ein Teil der Fangmöglichkeiten wird direkt von der EU-Flotte genutzt. Ein erhebliches Kontingent wird traditionell auch dazu verwendet, um mit Norwegen und den Färöer-Inseln gegen Fangquoten in deren Gewässern zu tauschen. Für den Zugang zu grönländischen Gewässern und den damit einhergehenden Fangmöglichkeiten zahlt die EU den jährlichen Betrag von 16,5 Millionen Euro.
Planungssicherheit für Fischer
"Nachhaltige Fischerei ist auf verlässliche Kooperationen angewiesen. Das neue Abkommen gibt endlich Planungssicherheit und Stabilität für die deutsche Hochseeflotte, die in neue Schiffe für das grönländische Gewässer investiert hat. Dass die Vereinbarung aufgrund der Parlamentswahlen in Grönland und des Brexit so spät umgesetzt werden konnte, hat unsere Fischwirtschaft allerdings deutlich getroffen", betont David McAllister aus Bad Bederkesa.
Vier Jahre Gültigkeit
Das Abkommen gilt zunächst für vier Jahre mit der Möglichkeit, es um zwei Jahre zu verlängern. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments müssen nun die Mitgliedstaaten das Abkommen annehmen, um den Vertrag rechtsgültig zu machen. (red)