Mohssen Assanimoghaddam/dpa/dpa-tmn
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Gericht: Ausrutscher bei Gassi-Geherin ist Arbeitsunfall

03.10.2025

Das Ausrutschen einer ehrenamtlichen Tierheim-Mitarbeiterin beim Gassigehen ist nach Auffassung des Sozialgerichts Oldenburg ein Arbeitsunfall. Damit muss die Berufsgenossenschaft für die Kosten der Behandlung aufkommen. Die Gassi-Geherin war beim Ausführen eines im Tierheim untergebrachten Hundes auf einem Trampelpfad ausgerutscht und hatte sich dabei eine Sprunggelenkfraktur zugezogen, die operiert werden musste. Aus Sicht des Sozialgerichts seien alle Merkmale eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses erfüllt, teilte das Gericht mit. (AZ.: S73 U 162/21)

Die Berufsgenossenschaft hatte die Anerkennung als Arbeitsunfall abgelehnt, weil aus ihrer Sicht beim ehrenamtlichen Ausführen eines Hundes nicht um eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit handele. Die Richter hingegen stellten fest, dass in diesem Fall alle Merkmale eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses erfüllt seien. 

So habe das Ausführen der Hunde für das Tierheim einen wirtschaftlichen Wert und entspreche dem Willen des Unternehmens, hieß es in der Begründung. Das Gassigehen sei keine Vereinspflicht, stellten die Richter mit Blick auf die Vereinssatzung fest. Die Tätigkeit der Helferin gehe weit darüber hinaus. Die Frau sei mehrfach in der Woche Gassi gegangen. Dabei habe sie den Weisungen des Vereins unterlegen.

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