Alles Käse oder was? Blick in die Produktion der Happy Cheeze GmbH in Cuxhaven. Werksfoto
Alles Käse oder was? Blick in die Produktion der Happy Cheeze GmbH in Cuxhaven. Werksfoto
Vor Gericht

Happy Cheeze Cuxhaven: Etappensieg im Käsekrieg

04.04.2019

CUXHAVEN. Der Cuxhavener Lebensmittel-Produzent Mudar Mannah gewinnt mit seinem Unternehmen "Happy Cheeze GmbH" einen Rechtsstreit gegen die Wettbewerbszentrale.

Er ist ein pfiffiger Unternehmer. Mit seinen guten Ideen durfte er auch schon im Fernsehen auftreten. Aber so richtig happy ist der Cuxhavener Lebensmittelproduzent Mudar Mannah mit seiner "Happy Cheeze GmbH" noch nicht geworden. Das könnte sich jetzt ändern. Denn der 45-Jährige hat vor dem Landgericht in Stade einen Rechtsstreit um die Kennzeichnung von Lebensmitteln gegen die Wettbewerbszentrale gewonnen. Ein Glücksmoment?

Zumindest verspüre er "eine gewisse Erleichterung", bekennt Mannah im Gespräch mit unserer Zeitung. "Jetzt müssen wir aber mal abwarten, ob das Thema in die nächste Instanz geht."

Was ist passiert? Im vergangenen Jahr zog die in Bad Homburg ansässige Wettbewerbszentrale in den Käsekrieg gegen die Happy Cheeze GmbH. Sie verklagte Mannahs Firma auf Unterlassung, weil das Unternehmen seine veganen Produkte mit dem Zusatz "Käse-Alternative" bewirbt. Das dürfe nicht sein, es sei irreführend, meinte die Wettbewerbszentrale.

Nun hat das Stader Landgericht ein Urteil in dem Fall verkündet: Das Start-Up-Unternehmen aus Cuxhaven geht als Sieger aus dem Konflikt hervor. Die Klage der Wettbewerbszentrale wies das Gericht zurück.

Die Lebensmittelkennzeichnung stelle für viele Unternehmen, die sich mit pflanzlicher Ernährung beschäftigten, ein wiederkehrendes Problem dar, beklagt Mannah. So habe seine Firma im letzten Jahr beispielsweise ihre Produkte von "Happy Cheeze" zu "Happy Cashew" umbenennen müssen - basierend auf der Begründung, dass sich das Wort 'Cheeze' auf herkömmlichen, tierischen Käse beziehe.

Im aktuellen Rechtsstreit griff die Wettbewerbszentrale das Bewerben der Produkte mit dem Begriff "Käse-Alternative" an. Sie verwies dabei auf eine EU-Verordnung. Danach gebe es einen "Bezeichnungsschutz" für Milchprodukte, zu denen nun mal auch der Käse gehöre, erläuterte Christiane Köber, Rechtsanwältin der Wettbewerbszentrale, im Gespräch mit unserer Zeitung. Demnach ist der Begriff "Käse" nur Produkten tierischer Herkunft vorbehalten und auch dann für pflanzliche Produkte untersagt, wenn aufklärende Zusätze auf die pflanzliche Beschaffenheit des Produktes hinweisen.

Nachdem Happy Cheeze nun in dem Konflikt einen Etappensieg in erster Instanz erzielt hat, darf die Firma die Produkte vorläufig weiterhin mit dem Begriff "'Käse-Alternative" beschreiben. Das Stader Gericht meinte, diese Begriffskomposition grenze sich gegenüber der Bezeichnung "Käse" zur Genüge ab. Ob sich das Thema damit jedoch erledigt hat, wird sich erst im Laufe der nächsten vier Wochen zeigen - bis dahin hat die Wettbewerbszentrale Zeit, gegen die Entscheidung Berufung zum Oberlandesgericht Hamburg einzulegen.

Happy-Cheeze-Gründer Mannah gibt sich kämpferisch. Für ihn sei das Unternehmen von Beginn an "eine Herzensangelegenheit" gewesen, betont er. 2012 ging Happy Cheeze an den Start mit innovativen pflanzlichen Produkten, die sich nicht nur an Veganer richten. Das Unternehmen stellt auf der Basis von Cashew-Kernen vegane Alternativen zu Milchprodukten wie Käse, Buttermilch oder Joghurt her. Produziert wird in Cuxhaven in einer ehemaligen Fischkonservenfabrik in der Präsident-Herwig-Straße. Zwölf Mitarbeiter können hier bis zu 100 000 Käselaibchen im Monat herstellen.

Wie Mudar Mannah ausführt, sind Happy-Cheeze-Produkte in zahlreichen Bioläden zu finden. Der Cuxhavener Lebensmittelhersteller hat sich nach eigenen Angaben inzwischen im Markt gut etabliert. Er beliefert Kunden in ganz Deutschland sowie in England, den Niederlanden, Frankreich oder auch in der Ukraine. Das Glück von Happy Cheeze dürfte aber letztlich in den Händen des OLG Hamburg liegen. "Ich denke schon, dass wir nach eingehender Prüfung zu dem Entschluss kommen, in Berufung zu gehen", erklärt Rechtsanwältin Köber die Haltung der Wettbewerbshüter. "Es geht ja darum, Klarheit für die betroffenen Branchen zu schaffen." Die nächste Runde im Cuxhavener Käsekrieg ist damit programmiert.

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