An der Bundesstraße 73 stehen immer wieder Lovemobile. Foto: Beneke
An der Bundesstraße 73 stehen immer wieder Lovemobile. Foto: Beneke
Großangelegte Kontrolle

Kampf gegen Menschenhandel: Prostituierte in Niedersachsen kontrolliert

23.09.2019

KREIS STADE/KREIS CUXHAVEN. Wohnungsbordelle, Lovemobile und so genannte Laufhäuser waren am Mittwoch vergangener Woche das Ziel einer groß angelegten Kontrollaktion.

Beamte von Polizei, Zoll, Gewerbeamt, Ausländerbehörde und Ordnungsamt waren auf der Suche Opfern von Menschenhandel.

Insgesamt wurden bei der Kontrolle 307 Prostituierte an 127 Orten in Niedersachsen überprüft Beamte der niedersächsischen Polizei, des Zolls, des Gewerbeamtes sowie der Ausländerbehörde und des Ordnungsamtes haben - koordiniert durch das Landeskriminalamt Niedersachsen - bereits am Mittwoch vergangener Woche (18. September) landesweit Bordelle, so genannte Laufhäuser, Wohnungsbordelle und Lovemobile kontrolliert.

Die europaweite Kontrollaktion hatte Europol initiiert und in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt durchgeführt. Ziel der Aktion war es, Opfer von Menschenhandel zu identifizieren und Hinweise auf Menschenhändler und deren Netzwerke zu erlangen.

Ein Großteil der überprüften Prostituierten stammt aus den EU-Staaten Rumänien, Ungarn und Bulgarien. Die weiteren Personen waren aus unterschiedlichsten Herkunftsländern wie Thailand, Lettland, Litauen, Polen, Russland, der Dominikanischen Republik und Deutschland.

14 der kontrollierten Frauen, vorwiegend aus Rumänien und Bulgarien, waren unter 21 Jahren, so dass in diesen Fällen von einem begründeten Verdacht des Menschenhandels auszugehen ist. Darüber hinaus wurden im Zusammenhang mit dem Menschenhandel zum Nachteil insbesondere von Prostituierten aus Drittstaaten Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz und der unbefugten Arbeitsaufnahme festgestellt.

In Hannover hat die Polizei einen Tatverdächtigen festgenommen, der unter anderem im Verdacht steht, eine 17-Jährige zur Aufnahme und Fortsetzung der Prostitution in verschiedenen Wohnungsbordellen gezwungen zu haben.

Nach Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) im Juli 2017 muss sich jede Prostituierte anmelden. 272 der angetroffenen Prostituierten waren bei der Kontrolle im Besitz einer solchen Anmeldung im Sinne des ProstSchG. Verschiedene Dienststellen klären nun weitere aufenthalts-, arbeits-, gewerbe- und steuerrechtliche Verstöße, auch im Hinblick auf fehlende Anmeldungen.

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