Als Beispiel nannte Niedersachsens Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel die Zugangsbeschränkung am Arbeitsplatz nach der 3G-Regel, die den Impf- und Teststatus der Mitarbeiter umfasst. Foto: dpa/Stefan Puchner
Als Beispiel nannte Niedersachsens Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel die Zugangsbeschränkung am Arbeitsplatz nach der 3G-Regel, die den Impf- und Teststatus der Mitarbeiter umfasst. Foto: dpa/Stefan Puchner
Wegfall der Corona-Regeln

Kreis Cuxhaven: Behörden und Unternehmen müssen Corona-Daten jetzt löschen

von Redaktion | 19.04.2022

KREIS CUXHAVEN. Nach Wegfallen der Corona-Regeln müssen jetzt alle erfassten Daten gelöscht werden. Das gilt nicht nur für Arbeitgeber. 

Niedersachsens Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel hat darauf hingewiesen, dass Unternehmen und Behörden viele personenbezogene Corona-Daten mit dem Wegfall der entsprechenden Vorgaben jetzt löschen müssen. Als Beispiel nannte sie die Zugangsbeschränkung am Arbeitsplatz nach der 3G-Regel, die den Impf- und Teststatus der Mitarbeiter umfasst. 

"keine rechtswidrigen Datenfriedhöfe"

"Wer sich noch nicht darum gekümmert hat, sollte das spätestens jetzt tun, um keine rechtswidrigen Datenfriedhöfe anzulegen", teilte Thiel am Dienstag mit. "Ich behalte mir vor, hierzu in diesem Jahr unangekündigte Kontrollen in Unternehmen und anderen Einrichtungen durchzuführen."

Bestimmte Datenverarbeitungen im Gesundheitsbereich erforderlich

Auch in der Gastronomie gibt es für die Erhebung der Kontaktdaten zur Pandemiebekämpfung keine rechtliche Grundlage mehr. Im Gesundheitsbereich seien hingegen bestimmte Datenverarbeitungen nach wie vor erforderlich und damit rechtskonform, hieß es. Das betreffe unter anderem die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die für Mitarbeiter etwa von Kliniken, Arztpraxen und Pflegeheimen gilt.

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