
Niedersachsen beschließt keine weiteren Kontaktbeschränkungen
KREIS CUXHAVEN. Am Dienstagnachmittag beraten Bund und Länder über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Ein Bundesland hat bereits Kontaktbeschränkungen zu den Weihnachtsfeiertagen angekündigt.
Weitere Kontaktbeschränkungen bereits zu den Weihnachtsfeiertagen strebt Niedersachsen derzeit nicht an. Das sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Dienstag in Hannover. Sollten sich Bund und Länder jedoch am Dienstag darauf verständigen, wäre dies nicht unmöglich umzusetzen im Bundesland, jedoch "mehr als sportlich", erläuterte die Sprecherin. Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) sagte mit Blick auf die Bund-Länder-Beratungen, dass verschärfte Kontaktbeschränkungen vom 28. Dezember an möglich seien. Dann dürften sich voraussichtlich auch Geimpfte und Genesene nicht mehr unbegrenzt treffen können - sondern nur noch maximal zehn Menschen.
Verschärfte Corona-Maßnahmen bereits auf dem Weg
Niedersachsen hat bereits verschärfte Corona-Maßnahmen auf den Weg gebracht - diese gelten von Heiligabend bis zum 2. Januar. Über die Feiertage dürfen drinnen maximal 25 Menschen zusammenkommen - im Außenbereich sind es 50 Menschen. Clubs und Diskotheken müssen in diesem Zeitraum landesweit unabhängig von der Inzidenz schließen. Das Nachbarbundesland Hamburg hatte am Dienstag Kontaktbeschränkungen angekündigt, die bereits zu Weihnachten gelten sollen. In der Hansestadt dürfen dann nur noch maximal zehn Menschen zusammenkommen, davon sind auch Geimpfte und Genesene betroffen.
100 Omikron-Fälle in Niedersachsen
In 100 Fällen wurde die Omikron-Variante des Coronavirus bislang im Bundesland nachgewiesen. Die Anzahl der positiven Proben sei in den vergangenen Tagen von 2,4 auf 6,1 Prozent gestiegen, sagte Claudia Schröder, stellvertretende Leiterin des Corona-Krisenstabs. Man müsse sich darauf einrichten, dass im Laufe des Januars die Omikron-Variante die führende Variante des Coronavirus sein werde. Am 3. Dezember war im Bundesland der erste Fall der neuen Variante durch das Landesgesundheitsamt nachgewiesen worden.
Kinder und Jugendliche müssen sich nicht testen lassen
Die zuerst im südlichen Afrika nachgewiesene Variante B.1.1.529 wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als "besorgniserregend" eingestuft. Die EU-Gesundheitsbehörde ECDC spricht von ernsthaften Sorgen, dass die Variante die Wirksamkeit der Corona-Impfstoffe erheblich verringern und das Risiko von Reinfektionen erhöhen könnte. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen sich in Niedersachsen indes auch in den Weihnachtsferien nicht zusätzlich testen lassen, um Eintritt in viele Freizeitbereiche zu erhalten. Von den entsprechenden Regeln seien diese weiterhin ausgenommen, bekräftigte die Landesregierung. In der Schulzeit sind die Kinder und Jugendlichen davon ausgenommen, weil diese sich regelmäßig vor dem Schulbesuch testen müssen.
Grüne fordert kostenlose FFP2-Masken für Bedürftige
Die anderen Altersgruppen müssen sich hingegen in der Regel negativ auf das Coronavirus testen lassen, um in ein Restaurant oder ins Kino gehen zu können. Wer bereits eine Auffrischungsimpfung hatte, muss dies unabhängig vom Alter allerdings nicht tun. Die Grünen-Landtagsfraktion hatte am Montag kostenlose FFP2-Masken für bedürftige Menschen gefordert. "In Niedersachsen haben wir solche Pläne bislang nicht", sagte Ministerin Behrens. Die Preise für diese Masken seien gefallen und nicht mehr so hoch wie vor Monaten. Behrens verwies zudem auf Gelder des Bundes, etwa den Kinderbonus.
Kinder bis fünf Jahren müssen keine Maske tragen
Beim Einkaufen in Niedersachsen muss seit Dienstag in allen Läden eine FFP2-Maske getragen werden. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske geht auch zurück auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg von vergangener Woche. Die Richter hatten die 2G-Regel im Einzelhandel (Zugang nur für Geimpfte oder Genesene) gekippt. Kinder bis fünf Jahre müssen laut Landesregierung gar keine Maske tragen, von sechs bis 13 Jahren reicht eine Alltagsmaske, also etwa aus Baumwolle, und ab 14 Jahren greift die Pflicht zur FFP2-Maske.