Nächtliche Ausgangssperren ab 22 Uhr, wie hier in Aachen kommen bundesweit für Regionen mit einer Inzidenz über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen. Der Bundestag hat am Mittwoch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, am Donnerstag muss noch der Bundesrat zustimmen, bevor das Gesetz am Sonnabend in Kraft treten könnte. Foto: dpa/Roberto  Pfeil
Nächtliche Ausgangssperren ab 22 Uhr, wie hier in Aachen kommen bundesweit für Regionen mit einer Inzidenz über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen. Der Bundestag hat am Mittwoch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, am Donnerstag muss noch der Bundesrat zustimmen, bevor das Gesetz am Sonnabend in Kraft treten könnte. Foto: dpa/Roberto  Pfeil
Bund entscheidet

Notbremse im Bundestag beschlossen: Welche Regeln jetzt kommen könnten

von Redaktion | 21.04.2021

KREIS CUXHAVEN. Der Bundestag hat die Corona-Notbremse geschlossen und sorgt damit für einheitliche Regelungen in Hotspots.

Der Deutsche Bundestag hat am Mittwochnachmittag die Änderung des Infektionsschutzgesetzes angenommen und damit einheitliche Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die so genannte "Bundes-Notbremse" beschlossen. Somit hat jetzt de Bund die Befugnis über härtere Maßnahmen und nicht wie bisher die Länder. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend.

Regelungen ab Sonntag?

In folgenden Bereichen gibt es ab in Kraft treten des Gesetzes, voraussichtlich am Samstag, wenn der Bundesrat am Donnerstag ebenfalls zustimmt, dann neue Regelungen:

Ausgangssperren: Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, gelten im betroffenen Landkreis Ausgangssperren zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens. Körperliche Bewegung im Freien soll zwischen 22 und 24 Uhr erlaubt bleiben.  Ausnahmen von Ausgangssperren bleiben bestehen, etwa für Notfälle oder die Versorgung Pflegebedürftiger.

Kontaktbeschränkungen: Wenn die INzidenz drei tage über 100 ist, dürfen sich nur noch ein Haushalt und eine weitere Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. 

Schulen: Steigt die Inzidenz über 165 müssen Schulen den Präsenzunterricht beenden, Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderunterricht sind möglich. Ab einer Inzidenz von 100 ist Wechselunterricht vorgesehen, Testpflicht besteht zwei Mal pro Woche für Schüler und Lehrer. 

Einkaufen: Bei Inzidenz über 100: In Geschäften, die nicht dem täglichen Bedarf dienen (Lebensmittel, Drogerie, Buch- und Blumenhandel) dürfen Kunden nur eingelassen werden, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Inzidenzwert über 150 darf nur noch bestellt und abgeholt werden. 

Homeoffice: Betriebe müssen ihren Arbeitnehmern bei Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten Homeoffice ermöglichen, wenn dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. In Betrieben, in denen Homeoffice nicht möglich ist, müssen die Beschäftigten getestet werden.

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