Schiffe ab einer Länge von 90 Metern müssen sich ab 1. Februar an ein Tempolimit auf der Elbe halten. Archivfoto: Rohde
Schiffe ab einer Länge von 90 Metern müssen sich ab 1. Februar an ein Tempolimit auf der Elbe halten. Archivfoto: Rohde
Schifffahrt

Tempolimit für Schiffe auf der Elbe

16.01.2019

CUXHAVEN/HAMBURG. Auf der Elbe müssen Schiffe ab 90 Metern Länge zwischen Cuxhaven und der Hamburger Landesgrenze künftig ein Tempolimit einhalten.

So sind zwischen Wedel und Hamburger Hafen vom 1. Februar an maximal 10 Knoten erlaubt, wie die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes am Mittwoch mitteilte. Dies entspricht 18,5 Kilometern je Stunde. Zwischen Glückstadt und Wedel gelten 12 Knoten, zwischen Glückstadt und Brunsbüttel 14 sowie zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel 15 Knoten. "Wir führen die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Unter- und Außenelbe ein, weil die bisher geltende Regelung für den nachhaltigen Schutz von Bauwerken, Ufern und umweltgeschützten Standorten nicht präzise genug war", erläuterte der Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Hans Heinrich Witte. Anstelle der bisherigen Richtgeschwindigkeit gelte jetzt die verbindliche Höchstgeschwindigkeit. Die Verkehrszentralen in Brunsbüttel und Cuxhaven überwachen die Einhaltung der Geschwindigkeit. Bei Überschreitungen drohen Bußgelder. (dpa)

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