Moritz Frankenberg/dpa
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Frei unter Auflagen – Maddie-Verdächtiger trägt Fußfessel

17.09.2025

Nach seiner Haftentlassung muss der im Fall Maddie Verdächtige eine Fußfessel tragen. Diese Vorgabe zur Führungsaufsicht gelte für die nächsten fünf Jahre, teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage mit. Am Morgen hatte ein Polizeisprecher im niedersächsischen Sehnde bestätigt, dass der Deutsche das Gefängnis dort verlassen habe. 

Beim Verlassen der Justizvollzugsanstalt trug der mehrmals Vorbestrafe die Fußfessel nach Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig bereits. Der Mann hat eine Gefängnisstrafe, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig im Wesentlichen wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt worden war, abgesessen.

Mindestens einmal im Monat Kontakt mit Bewährungshelfer

Über die Auflagen, die nach einem Beschluss vom Landgericht Hildesheim gelten, hatte zuvor der «Spiegel» berichtet. Die Verteidiger des 48-Jährigen hatten daraufhin angekündigt, dagegen vorzugehen. Nach Angaben aus dem niedersächsischen Justizministerium handelt es sich bei der Führungsaufsicht um keine Strafe, sondern um eine Maßregel zur Besserung und Sicherung. 

Neben der Fußfessel bekommt der 48-Jährige einen Bewährungshelfer, mit dem er mindestens einmal im Monat Kontakt halten muss, wie die Braunschweiger Strafverfolger weiter mitteilten. Des Weiteren müsse er einen Wechsel seines Wohn- oder Aufenthaltsortes vorher dem Gericht mitteilen und Zustimmung einholen. Sollte er gegen diese Auflagen verstoßen, drohe eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, hieß es von der Staatsanwaltschaft. 

Seit Jahren als Verdächtiger im Fokus - aber keine Anklage

Im Fokus ist der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter seit einigen Jahren, weil deutsche Ermittler ihn im Fall Madeleine McCann unter Mordverdacht haben. Das damals dreijährige britische Mädchen verschwand am 3. Mai 2007 aus einer Appartementanlage in Praia da Luz in Portugal. Im Juni 2020 informierte die Staatsanwaltschaft Braunschweig überraschend darüber, dass sie vom Tod des Mädchens ausgehe und einen Verdächtigen habe. 

Sein Verteidiger sprach mit Blick auf die Verdächtigungen öffentlich von einer «massiven Vorverurteilungskampagne». Es gibt keine Anklage in dem Komplex, und es gilt die Unschuldsvermutung. Für die deutschen Ermittlungen zu dem Fall aus Portugal sind die Strafverfolger aus Niedersachsen zuständig, weil der Verdächtige seinen letzten Wohnsitz in Braunschweig hatte.

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