Vodafone-Störung: Cuxhavener haben seit Tagen kein Internet und Fernsehen
CUXHAVEN. In Süderwisch schauen Cuxhavener in die Röhre. Sie müssen seit Tagen auf Fernsehen und Internet verzichten. Bereits vor zwei Wochen gab es im Raum Cuxhaven eine flächendeckende Störung beim Telefon-, TV- und Internetanbieter Vodafone.
In der vorigen Woche kam es zu erneuten Störungen. Im Stadtteil Süderwisch fiel für 124 Haushalte das Internet aus. Grund dafür sei der Anschluss eines in Deutschland illegal betriebenen Gerätes, berichtet Konzernsprecher Volker Petendorf auf Nachfrage unseres Medienhauses. Dies sei "die häufigste Störung in Deutschland".
Schon vier Tage später, am folgenden Montag, habe das Gerät jedoch ausfindig und unschädlich gemacht werden können, so der Unternehmenssprecher. Damit laufe das Internet in Süderwisch wieder problemlos.
Stimmt so nicht - jedenfalls nicht für alle. Susanne Jagdhuber (51) ist sauer: "Seit Donnerstag, 14. Juli, gegen 22.40 Uhr funktioniert hier bei uns in Süderwisch das Kabelfernsehen von Vodafone nicht mehr." Das gelte für den ganzen Block. Besonders ihre älteren Nachbarn seien am Verzweifeln, weil sie seitdem kein Fernsehen mehr gucken können, erklärt die Cuxhavenerin. Und auch das Internet sei lahm gelegt. Sie selbst könne zwar mit ihrem Handy ins Internet gelangen: "Aber mein Datenvolumen ist mittlerweile schon fast aufgebraucht."
Voraussichtlich bis 30. Juli
Seit 2016 wohnt Susanne Jagdhuber in einem Mietshaus in der Wartestraße. Anrufe beim Störungsdienst bei Vodafone hätten keine Erhellung gebracht. "Die haben uns nur gesagt, dass die Störung voraussichtlich bis zum 30. Juli dauert und wir bis dahin kein Fernsehen und Internet haben. Weitere Informationen haben wir nicht bekommen - auch nicht von unserer Hausverwaltung, der 'Ex ante' in Kassel …", beklagt sie ausbleibende Kommunikation. Und wie vertreibt man sich die Zeit ohne Fernsehen? "Man hat mehr Zeit zum Nachdenken, fängt wieder an, Bücher zu lesen und schnackt mit den Nachbarn."
Was aber, wenn die Störung länger anhält? Welche Rechte haben Verbraucher gegenüber dem Anbieter? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZN) teilt mit, dass man als Kunde zuerst eine Störungsmeldung benötige, um weitere Schritte einzuleiten. Diese könnten durch einen Anruf oder per E-Mail beim Anbieter schriftlich angefordert werden mit der Bitte, die Störung schnellstmöglich zu beheben. Werde die Störung nach Eingang der Störungsmeldung innerhalb von zwei Kalendertagen nicht behoben, könne der Verbraucher eine Entschädigung verlangen. Dabei greife das sogenannte "Minderungsgesetz".
Auch ein Schadensersatz könne eingefordert werden, wenn die Störung über einen längeren Zeitraum nicht behoben wird, so die VZN. Außerdem stehe dem Verbraucher ein "außerordentliches Kündigungsrecht" zu. Dafür müsse dem Anbieter eine angemessene Frist von fünf bis sieben Werktagen gesetzt werden.
Sollte die nicht eingehalten werden können, läge eine "erhebliche, lang anhaltende Störung" vor und der Kunde könne von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Ausführliche Informationen und persönliche Beratung gibt es telefonisch bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen unter (05 11) 91 19 60.
Von Ilka Gartner und Wiebke Kramp