
Wegen Beleidigung: Polizei ermittelt gegen Cuxhavener SPD-Politiker
CUXHAVEN. Die umstrittene Geste des SPD-Fraktionsvorsitzenden Gunnar Wegener beim Wahlkampfauftakt der SPD in der Kugelbake-Halle vergangenen Freitag hat ein juristisches Nachspiel.
"Wir ermitteln von Amts wegen gegen Herrn Wegener wegen Beleidigung", sagt Polizeisprecher Stephan Hertz. Das sei immer dann der Fall, wenn die Polizei Kenntnis über eine Straftat erhalte, auch ohne dass eine Anzeige vorliege. Grundlage der Ermittlungen seien die Videos, die bei Social Media kursierten. Die Berichterstattung über den Vorfall sei nicht der Grund für die Ermittlungen.
Mittelfinger gezeigt?
Gunnar Wegener soll vor der Veranstaltung den Corona-Leugnern, die vor der Kugelbake-Halle eine "Spontanversammlung" abhielten und den Fraktionsvorsitzenden von außen filmten, den Mittelfinger durch die Glasscheibe gezeigt haben. Auf Videos bei Telegram ist das erkennbar.
Wegener vertraut auf Rechtsstaat
Wegener selbst sagt auf Nachfrage zu den Ermittlungen: "Ich gehe mit Gelassenheit daran und habe vollste Vertrauen in den Rechtsstaat, dass er die richtige Entscheidung treffen wird."
Bußgeld droht Querdenkern
Die Polizei ermittelt nicht nur gegen Wegener sondern prüft auch, ob die von dem Cuxhavener Organisator der Querdenker-Demos als Spontanversammlung deklarierte Demonstration tatsächlich eine solche war. "Der Mann hatte Equipment wie Plakate und Lautsprecher dabei, das spricht gegen Spontanität", so Hertz. Jetzt drohe ein Bußgeld.
Staatsanwaltschaft entscheidend
Für Beleidigung droht auch ein Bußgeld oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre. "Ob es zu einem Strafverfahren kommt, entscheidet die Staatsanwaltschaft", so Hertz.