Christian Quittek und seine Stellvertreterin Andrea Redeker steuern das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven durch die Corona-Pandemie, die viele zusätzliche Aufgaben für die Behörde mit sich bringt. Foto: Sassen
Christian Quittek und seine Stellvertreterin Andrea Redeker steuern das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven durch die Corona-Pandemie, die viele zusätzliche Aufgaben für die Behörde mit sich bringt. Foto: Sassen
Zusätzliche Aufgaben

Wegen Corona-Pandemie: Mehr Arbeit für Cuxhavener Gewerbeaufsichtsamt

07.05.2021

CUXHAVEN. Seit gut einem Jahr ist Christian Quitteck nun Chef vom Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven mit der Zentrale im Elfenweg.

Verantwortlich ist er für 47 Mitarbeiter, 37 davon im Außendienst, verteilt über die Landkreise Cuxhaven, Stade, Rotenburg und Osterholz mit insgesamt 43.000 Betriebe mit 150.000 Beschäftigten. Seinen Start an der Küste hatte sich der 56-jährige langjährige Hildesheimer sicher anders vorgestellt.

Einen ursprünglich geplanten Kitesurf-Kurs musste der Neu-Cuxhavener erst einmal hintenan stellen. Schon wenige Tage nach Dienstantritt musste sich Quittek mit den Anforderungen durch die Corona-Pandemie auseinandersetzen. "Am 1. März 2020 hatte ich angefangen und am 20. März kam der erste Lockdown", erinnert sich Quittek. Und an der besonderen Lage sollte sich für lange Zeit auch wenig ändern. Zunächst waren es die Masken, die Desinfektionsmittel, dann die Schutzausrüstungen für Mitarbeiter in Krankenhäusern und in der Pflege, die es seitens der Gewerbeaufsicht zu überprüfen galt. Außerdem mussten die eigenen Leute geschützt werden, die zu Kontrollen in die Betriebe und auf Baustellen rausfahren müssen. Es folgte eine Digitalisierungsoffensive, wie sie das Amt bis dato nicht gesehen hatte. Geld und Gehirnschmalz wurde in die technische Ausstattung der Behörde investiert, um möglichst viele Aufgaben vom PC aus ausführen zu können. "Natürlich hat das seine Grenzen, weshalb Kontrollen auf den Baustellen und in den Betrieben nach wie vor unersetzlich sind", erzählt der Amtsleiter aus dem Alltag.

Hoffnung auf die Impfung

Deshalb hofft Quittek, dass seine Leute nun so schnell wie möglich auf die Priorisierungsliste kommen und möglichst bald ihre Coronaimpfung erhalten. Schließlich seien sie vor Ort Gefährdungen durch zahlreiche Kontakte ausgesetzt.

Der Amtsleiter ist froh, dass die Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes schon sehr schnell auf Video-und Telefonkonferenzen umstellen konnten. Inzwischen könnten alle Mitarbeiter aus dem Homeoffice auf die Behördeninfrastruktur zugreifen. Trotz großer Fortschritte sei es aber auf dem Weg zur digitalen Behörde noch ein ordentliches Stück Weg. Optimistisch ist Quittek auch deshalb, weil das zuständige Umweltministerium mit Olaf Lies an der Spitze die Entwicklung sehr unterstützt.

Homeoffice und Schnelltests

Ein Schwerpunkt bei Kontrolle und Beratung lag in den vergangenen Wochen im Bereich Homeoffice und Corona-Schnelltests. Vor allem die Überprüfung von FFP 2- und Pandemie-Atemschutzmasken (CPA) habe die Mitarbeiter gefordert. Viele Masken, die auf den deutschen Markt gelangt sind, seien nicht ausreichend sicher gewesen. Auch andere mangelhafte persönliche Schutzausrüstung wie Schutzhandschuhe und Gesichtsschilde wurden festgestellt und aus dem Handel genommen. Durch Schwerpunktaktionen wurden Atemschutzmasken gezielt kontrolliert. Da die betroffenen Wirtschaftsakteure zum Teil auch in anderen Bundesländern ihren Geschäftssitz hätten, erfolgte eine enge Zusammenarbeit mit anderen Überwachungsbehörden in ganz Deutschland, so Quittek.

Ein erhöhter Beratungsbedarf seitens Apotheken, Ärzten und anderen Wirtschaftsakteuren hätten sich aufgrund der zum Teil schwer zu verstehenden rechtlichen Anforderungen für die Bereitstellung von PSA und einem hohen Aufkommen von PSA mit gefälschten Dokumenten ergeben. Mittlerweile habe sich die Lage etwas entspannt und es sei wieder eine ausreichende Menge an konformer PSA mit CE-Zeichen und ordnungsgemäß geprüfter Pandemie-Atemschutzmasken auf dem Markt verfügbar.

Keine Kontrolle zu Hause

Zum Thema Homeoffice: Kontrollen in Privatwohnungen durch das Gewerbeaufsichtsamt seien unzulässig, anders als bei Gemeinschaftsunterkünften und Heimarbeit oder normierter Telearbeit. Das Erfordernis Homeoffice werde daher auch nur im Infektionsschutzgesetz und nicht im Arbeitsschutzgesetz geführt, so Quittek. Es bleibe jedoch die Verpflichtung des Arbeitgebers auch im Homeoffice für geeignete Arbeitsbedingungen zu sorgen, wozu eine enge Abstimmung mit dem Mitarbeiter notwendig sei. Neben Schreibtisch und Stuhl gehörten dazu ein PC und möglicherweise ein zusätzlicher Monitor, alles bereit gestellt für die Zeit der Pandemie.

Außerdem müsse selbstverständlich die Arbeitszeit dokumentiert und eingehalten werden, genau wie auch im Betrieb.

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