Windparks im Kreis Cuxhaven: Investoren müssen weiter warten
KREIS CUXHAVEN. Die Planung von Windparks im Kreis Cuxhaven muss warten: Nach der Niederlage vor Gericht gibt es aufwendige Verfahren.
Die Investoren müssen sich in Geduld üben: Nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg vor einem halben Jahr einer Normenkontrollklage stattgegeben und die Windparkplanung des Kreises im Rahmen des Regionalen Raumordnungsprogramms gekippt hatte, wird jeder Antrag für die Aufstellung von Windkraftanlagen einer Einzelfallprüfung unterzogen. Das zieht sich hin. Gerade erst wurden deshalb zwei Stellen für die Regionalplanung neu ausgeschrieben und Aufträge an externe Fachbüros vergeben, um die Verfahren zu beschleunigen. Dezernentin Babette Bammann warnt jedoch vor übertriebenen Hoffnungen, dass jetzt verfahrenstechnisch der Turbo gezündet werden kann.
Das war schon eine herbe Niederlage am 7. Februar für den Landkreis Cuxhaven. Im Rahmen einer sogenannten Normenkontrollklage, die drei Unternehmen aus der Windenergie-Branche auf den Weg gebracht hatten, wurde das vor vier Jahren verabschiedete Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises förmlich in der Luft zerrissen. Die Richter stellten schwerwiegende Mängel fest. Das Programm genüge "nicht den Anforderungen, die an ein schlüssiges und fehlerfreies gesamträumliches Planungskonzept zu stellen sind".
Ziel: Wildwuchs vermeiden
Die Konsequenz: Das Programm, das im Bereich der Windkraft eigentlich für eine geordnete Planung bei der Errichtung von Windparks durch Vorranggebiete sorgen und Wildwuchs vermeiden sollte, wurde für "unwirksam" erklärt. Eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu; dagegen hat der Kreis jedoch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Erneut juristische Schlappe
Es war übrigens nicht die erste juristische Niederlage für den Kreis: Bereits 2014 hatten die Lüneburger Richter nach einer Gesetzesänderung das damals gültige Programm für nichtig erklärt.
Jetzt folgt der dritte Versuch, ein Konzept zu erarbeiten, das einer gerichtlichen Prüfung standhält. Und das kann sich hinziehen. Nach Angaben der Verwaltung ist "frühestens im Herbst 2022" mit dem Abschluss einer Entwurfsplanung zu rechnen.
Der juristische Erfolg der Windenergie-Unternehmen, die moniert hatten, dass der Landkreis zu wenige Flächen für den Windparkbau ausgewiesen habe, führte nicht nur dazu, dass in der Verwaltung eine Projektgruppe aus mehreren Fachbereichen gebildet wurde, die sich um den neuen Programmentwurf kümmert.
"Sehr zeitintensiv"
Vielmehr werden Anträge in der Zwischenzeit im Rahmen eines aufwendigen Raumordnungsverfahrens Schritt für Schritt abgearbeitet, das vom Entwurf der Planungsunterlagen über Antragskonferenzen und der Einleitung eines Raumordnungsverfahrens bis hin zur - im positiven Fall - "Landesplanerischen Feststellung" reicht. Erst danach haben die Antragsteller das Recht, Windmühlen aufzustellen.
Einige Investoren versuchten und versuchen, dieses langwierige Verfahren abzukürzen und stellen Anträge auf eine sogenannte "Immissionsschutzrechtliche Genehmigung". Aus Sicht von Dezernentin Babette Bammann ist das jedoch aussichtslos. Dabei handele es sich nicht etwa um Schikane des Kreises, sondern um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: "Und die sind nun einmal sehr zeitintensiv." Der Landkreis habe ein Interesse daran, dass die Windenergie im Cuxland gefördert werde. Doch zurzeit befinde man sich ohne gültiges Raumordnungsprogramm nun einmal in dieser problematischen Situation. Um aus dieser Zwickmühle herauszukommen, habe die Politik einer Aufstockung des Personals und der Beauftragung externer Büros zugestimmt. Dafür werden zusätzliche Ausgaben in sechsstelliger Höhe fällig.
Mit näheren Details wird sich der Regionalplanungsausschuss des Kreistages am Donnerstag, 3. September, ab 14.30 Uhr im Cuxhavener Kreishaus beschäftigen.
Normenkontrollklage
Die Normenkontrollklage (oder auch Normenkontrollverfahren) ist eine verwaltungsrechtliche Prozessart, bei der die Gültigkeit von Rechtsnormen gerichtlich überprüft wird.
Zu diesen Rechtsnormen können unter anderen die Vorgaben einer Gemeinde im Rahmen eines Flächennutzungsplanes oder eben auch die Festlegungen des Kreises im Raumordnungsprogramm zählen.
Die Entscheidung fällt in die Zuständigkeit eines Oberverwaltungsgerichtes.