Abgewiesen: Ebken scheitert mit Klage gegen Cuxhavener SPD-Ratsfraktion
Mit dem Versuch, seinen Ausschluss aus der SPD-Ratsfraktion auf dem Rechtsweg anzufechten, ist der Ratsherr und SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Ebken vor dem Stader Verwaltungsgericht gescheitert. Eine Kammer wies die Klage des 55-Jährigen ab.
Auf die Frage nach den Gründen der Entscheidung verwies ein Gerichtssprecher am Mittwochnachmittag auf das erst in mehreren Tagen vorliegende schriftliche Urteil. Unter welchen Kriterien die Kammer den Fall bewertet werden würde, hatte die vorsitzende Richterin, Verwaltungsgerichtspräsidentin Susanne Lang, allerdings bereits in der mündlichen Verhandlung erkennen lassen. Gegenüber dem Kläger und dessen ehemaliger Fraktion machte die Vorsitzende deutlich, dass es eben nicht darum gehe, herauszufinden, wer in den zurückliegenden zwei Jahren "unfreundlich" gegen wen gewesen sei. Die Kammer sah ihre Aufgabe vielmehr darin, festzustellen, ob der aus einem Zerwürfnis resultierende Fraktionsausschluss nach den Grundsätzen eines fairen Verfahrens und begründet (das heißt, nicht willkürlich) getroffen wurde. Aufgrund der Fraktionsautonomie habe ein Gericht darüber hinausgehend nur begrenzte Einflussmöglichkeiten.
Beklagte spricht von "Summe von Umständen"
Die Frage nach dem "wichtigen Grund" für den Ausschluss sorgte in der Verhandlung für Diskussionen, und sie wurde von beiden Parteien anders beantwortet. Während auf Seiten der SPD-Fraktion von einer "Summe der Umstände" die Rede war, die Mitglieder dazu bewog, sich von Ebken zu trennen, kritisierte dessen Anwältin, dass die Beklagte Argumente zusammengetragen habe, die vielfach nichts mit der Fraktion zu tun gehabt hätten. Ein Schreiben, mit dem der Fraktionsausschluss legitimiert wurde, bezeichnete Grit Dietze als "Pamphlet"; sie stellte darüber hinaus in Abrede, dass es beim Fraktionsausschluss ihres Mandanten so etwas wie einen qualifizierten Entscheidungsprozess innerhalb der Fraktion gegeben hat. Nach ihrer Darstellung soll im entscheidenden Moment kein Fraktionsmitglied einen Text vor sich gehabt haben. SPD-Ratsfraktionsvorsitzender Gunnar Wegener widersprach: Es habe sogar eine Lesepause gegeben.
In besagtem Schriftstück war Ebken unter anderem angelastet worden, Fraktionskollegen mit Anrufen unter Druck gesetzt zu haben oder den intern ausgebrochenen Streit entgegen der getroffenen Absprachen öffentlich breitgetreten zu haben. Im Detail wurden die Sachverhalte von der Vorsitzenden nicht bewertet. Gleichwohl verwies Susanne Lang auf andere Verfahren, in denen das Oberverwaltungsgericht Gründe anführte, die einen Fraktionsausschluss rechtfertigen. Dazu soll zum Beispiel das Austragen von Auseinandersetzungen in der Presse gehören. Aber auch eine Eskalation des Konflikts in Sphären, in denen der Fraktionsgemeinschaft nicht mehr zuzumuten wäre, die Zusammenarbeit fortzusetzen.
Ebken legte eine Terminliste vor
Umstritten blieb am Mittwoch die Frage, ob und inwieweit sich Ebken selbst von der Fraktion entfernt hatte. Er und seine Anwältin bestritten das. Fehlzeiten bei Fraktionssitzungen begründeten sie mit einer im Gerichtssaal vorgelegten Terminliste. Diese sollte belegen, dass der Landtagsabgeordnete an vielen der fraglichen Termine beruflich verhindert gewesen war.
Unstrittig ist, dass Ebken bei einer Klausurtagung seiner Ratsgruppe fehlte - und die ihm eingeräumte Möglichkeit versterichen ließ, sich gegenüber der SPD-Ratsfraktion zu erklären. Er habe sich stattdessen um ein Moderationsverfahren mit externen Sozialdemokraten wie Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens bemüht, hielt Ebken dagegen. Dass diesem Wunsch nicht entsprochen wurde, lag laut Wegener in der Natur der Sache: Beim Konflikt mit Ebken habe es sich um eine fraktionsinterne Angelegenheit gehandelt.
Votrausgegangen war ein Eilantrag
Im vergangegen Jahr hatte Oliver Ebken bereits ein Eilverfahren angestrengt, um eine vorläufige Rückkehr in die SPD-Ratsfraktion zu erreichen. Die Sache schaukelte sich bis vor das Oberverwaltungsgericht hoch, wo sich die Richter zu der Einsicht galangten, dass ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz "zu Recht" in erster Instanz abgelehnt wurde. Die aktuelle Entscheidung betrifft das Hauptsachenverfahren, mit welchem Ebken gegen den Verlust seiner Ratsfraktionszugehörigkeit intervenierte.
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