Ein Foto aus alten Tagen: Inzwischen sind die Fronten zwischen Gunnar Wegener (l.) und Oliver Ebken stark verhärtet. Archivfoto: Koppe
Ein Foto aus alten Tagen: Inzwischen sind die Fronten zwischen Gunnar Wegener (l.) und Oliver Ebken stark verhärtet. Archivfoto: Koppe
Beschwerde abgewiesen

Ebken will zurück in Cuxhavens SPD: OVG erklärt sein Urteil auf acht Seiten

von Kai Koppe | 23.01.2026

Über ein Jahr lang dauert der Streit zwischen Oliver Ebken und der Cuxhavener SPD inzwischen an. Zuletzt versuchte Ebken, in die Stadt-Fraktion zurückzukehren. Jetzt liegt das endgültige Urteil des Oberverwaltungsgerichts vor.

Mit dem Versuch, auf dem Eilweg eine vorläufige Rückkehr in die SPD-Ratsfraktion zu erreichen, ist der Ratsherr Oliver Ebken in zweiter Instanz gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht wies eine Beschwerde Ebkens zurück und bestätigte gleichzeitig eine von ihm angefochtene erstinstanzliche Entscheidung: Ebkens Begehren, seinen Status als Stadtrats-Fraktionsmitglied über eine einstweilige Anordnung zurückzuerlangen, sei von den Kollegen am Verwaltungsgericht "zu Recht abgelehnt" worden.

Innerhalb der örtlichen SPD-Fraktion wurde die Entscheidung der Oberverwaltungsrichter mit Erleichterung aufgenommen. "Mit öffentlichen Stellungnahmen haben wir uns im vorliegenden Fall immer sehr zurückgehalten", rief Fraktionsvorsitzender Gunnar Wegener am Donnerstag (22. Januar 2026) in Erinnerung. Die aktuelle Entscheidung zeige, dass man gut daran getan habe, diesem Kurs zu folgen und auf ein objektives Urteil der Gerichte zu vertrauen. "Für uns überraschend", so Wegener, habe die Lüneburger Instanz "sehr klar formuliert", warum Ebkens Einwände gegen seinen im März 2025 erfolgten Fraktionsausschluss in juristischer Hinsicht nicht verfangen.

Oliver Ebken wird nicht in Cuxhavens SPD zurückkehren. Archivfoto: Reese-Winne

Richter argumentieren mit Wohl der Fraktion 

Tatsächlich füllen die Erklärungen des Oberverwaltungsgerichts (sie liegen der CN/NEZ-Redaktion vor) mehr als acht eng beschriebene Druckseiten. Darin wendet sich der 10. Senat unter anderem gegen die Auffassung, dem Beschwerdeführer entstünden als fraktionslosem Ratsherren schwerwiegende Nachteile für seine politische Arbeit. Außerdem hat es der 54-Jährige aus Richtersicht versäumt, frühzeitig um einen Verbleib in der Fraktion zu kämpfen. Er habe sich seinerzeit vielmehr "uninteressiert an der weiteren Fraktionsarbeit gezeigt", heißt es unter Bezug auf den Wortlaut einer von Ebken versandten E-Mail. Facebook-Beiträge, deren Inhalt "gegenüber der Presse wiederholt" worden sei, wertete das Gericht ebenfalls als Indiz dafür, dass der Genannte wenig Wert auf eine weitere Zusammenarbeit mit den Rats-Genossen gelegt habe.

Akten und die Gerichtsordnung auf einem Richtertisch im Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG): Dort wurde kürzlich eine Beschwerde des Cuxhavener Ratsherrn Oliver Ebken abgewiesen. Foto: Philipp Schulze/dpa

Den Belangen der SPD-Fraktion maß das OVG hohes Gewicht bei. Von einer "erheblichen Beeinträchtigung" sei im Fall einer vorläufigen Rückkehr des geschassten Mitglieds auszugehen. Dass es beim Bruch mit Ebken formelle Schnitzer gegeben haben könnte, war aus Lüneburger Sicht nicht erkennbar.

Und der Senat sandte noch ein weiteres Signal: Die Einschätzung der Rats-SPD, dass man den amtierenden Landtagsabgeordneten aus sachlichen Gründen (und nicht einfach so) ausgeschlossen habe, halte "der gerichtlichen Überprüfung stand", heißt es im Beschlusstext.

Rats-SPD appelliert an ihr früheres Mitglied

Keine ersichtlichen Formfehler, keine Willkür: In der Fraktion beschrieb man das OVG-Fazit am vergangenen Donnerstag als extrem wichtig - auch unter psychologischen Vorzeichen: Mitglieder, die im vergangenen Frühjahr für Ebkens Ausschluss gestimmt hatten, hätten sich demnach nichts vorzuwerfen. Man appelliere an Oliver Ebken und seine Anwältin, das vorliegende Urteil (es ist unanfechtbar, die Red.) anzuerkennen.

Fraktionsvorsitzender Gunnar Wegener begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Archivfoto: Potschka

Ein Hinweis, den der Fraktionsvorsitzende Gunnar Wegener und sein Stellvertreter Michael Stobbe auch im Hinblick auf den weiteren Verlauf der Causa Ebken platzierten. Aktuell ging es wie gesagt um vorläufigen Rechtschutz. Das Ergebnis des Hauptsachenverfahrens aber, in dem Ebken gegen den Verlust seiner Ratsfraktionszugehörigkeit klagt, steht noch aus. Wie hier das Urteil ausfallen könnte, deutet sich aus Sicht der beiden Fraktionsspitzen zwischen den Zeilen der aktuellen Entscheidung an. Dort habe das Oberverwaltungsgericht "Pflöcke" eingeschlagen, so Stobbe.

Oliver Ebken hatte zu Wochenbeginn als Erster auf den am 16. Januar ergangenen OVG-Beschluss hingewiesen. Dessen Inhalt wolle er zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht öffentlich kommentieren, erklärte er auf Nachfrage der CN/NEZ-Redaktion. "Ich lasse das zunächst einmal sacken."

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