Anlieger gegen die Stadt Cuxhaven: Wer muss die Gorch-Fock-Straße reinigen?
Die Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf die Anlieger der Gorch-Fock-Straße in Cuxhaven sorgt für Unmut und Diskussionen über die Begründung der Stadtverwaltung und die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten.
Wem obliegt wo und wann die Straßenreinigungspflicht? Das hat die Stadt Cuxhaven sehr genau in einer Satzung festgelegt. In einigen Straßen ist die Stadt selbst aus bestimmten Gründen verpflichtet, regelmäßig zu reinigen. In anderen Straßen liegt die Pflicht bei den Anliegern. Wenn sich aber die Straßenreinigungspflicht ändert, was nicht allzu oft vorkommt, kann es schon mal zu Ärger und Verdruss kommen.
Vor 13 Jahren endete der Schulbetrieb in der Gorch-Fock-Straße
So geschehen in der Gorch-Fock-Straße. Dort hat die Stadtverwaltung nach einem entsprechenden Ratsbeschluss die Reinigungspflicht zum 1. Januar auf die Anlieger übertragen. Zuvor hatte die Stadt die Straße gereinigt. Die Begründung: Nach dem Auszug der Gorch-Fock-Schule und der Aufgabe des Schulstandorts ist die Verpflichtung der Stadt zur Verkehrssicherung und regelmäßigen Reinigung des Schulweges entfallen. Als die Schule dort noch ansässig war, habe ein öffentlich-rechtliches Interesse daran bestanden, die Straße von der Stadt reinigen zu lassen, so Baudezernent Andreas Eickmann. Das habe sich inzwischen geändert.
Genau genommen ist das bereits vor 13 Jahren gewesen, als die Gorch-Fock-Schule in die Rathausstraße umgezogen ist. Dass die Satzungsänderung mit der Übertragung der Reinigung auf die Anwohner nicht bereits längst geschehen ist, liegt laut Eickmann daran, dass derlei Verfahren zum einen einer sorgfältigen Prüfung und Vorbereitung bedürften und zum anderen keine Änderung nur für eine einzelne Straße vorgenommen würde.
Von Änderung der Pflicht zur Straßenreinigung überrascht
Für Eike und Thorsten Reichel, die mit ihrem Eckgrundstück sowohl Anlieger der Predöhl-, als auch der Gorch-Fock-Straße sind, ist diese Begründung nicht ausreichend. Sie und ein rundes Dutzend weitere Anlieger der Gorch-Fock-Straße wünschen sich eine erneute Überprüfung der Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf die Anlieger auf Grundlage der Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten und der Auswirkungen auf die Anlieger. Eine entsprechende Erklärung ist an die Stadt gegangen. Auch politische Vertreter wie der SPD-Fraktionsvorsitzende Gunnar Wegener, Günter Wichert (FDP) und Robert Robert Babacé (Grüne) wurden einbezogen, denn auch eine erneute politische Beratung wünschen sich die Anlieger.
In der Beschlussvorlage für den Rat hieß es: "Anlieger der Gorch-Fock-Straße haben beantragt, diese Straße aus der Reinigungspflicht der Stadt zu streichen." Zudem würden die übrigen Straßen in dem Quartier ebenfalls nicht durch die Stadt gereinigt. Das wirft Fragen auf. "Wer hat den genannten Antrag gestellt?", fragen sich die Reichels. "Wir sind unmittelbar betroffene Anlieger und hatten weder Kenntnis von einem solchen Antrag, noch Gelegenheit, uns zu den Auswirkungen dieser Maßnahme zu äußern. Bis zum Erhalt des Informationsschreibens der Stadt war uns nicht bekannt, dass eine Übertragung der Reinigungspflicht überhaupt beabsichtigt war."
Wenigstens weitere Biotonnen für das viele Laub der Bäume
Sie hätten sich gewünscht, frühzeitiger mit einbezogen zu werden und ihre Position darlegen zu können. Entscheidend für sie ist, dass in der Gorch-Fock-Straße besondere Verhältnisse herrschen, denn es fielen hier aufgrund des erheblichen Baumbestandes saisonal große Laubmengen an. "Aus unserer Sicht wäre die Wiedereinsetzung der Kehrmaschine die optimale Lösung", so Eike und Thorsten Reichel. Allerdings könnten sie sich auch andere Lösungen vorstellen, um eine praktische Unterstützung zu gewährleisten. So könnten zusätzliche Biotonnen das Einsammeln und die Entsorgung der Laubhaufen für die Anwohner erheblich vereinfachen. "Wir haben wiederholt unsere Mitarbeit an Lösungen angeboten", so das Ehepaar. Eine Antwort auf seine Fragen und eine Reaktion auf die Kompromissangebote sei die Stadtverwaltung bislang jedoch schuldig geblieben.
"Unterschiedlichen Sichtweisen der Anlieger zur Straßenreinigungspflicht"
Baudezernent Eickmann erklärt in seinem Schreiben an die Reichels dazu allgemein: "Der wesentliche Aspekt, der zum Zustandekommen der Beschlussvorlage führte, war die Entwicklung der Situation in der Gorch-Fock-Straße. Die in den zurückliegenden Jahren von einigen Anwohnern formulierten Wünsche, die Straße aus der Straßenreinigungspflicht herauszunehmen, waren nicht die tragenden Gründe, sondern waren eher Begleitaspekte, die bei uns den Eindruck hinterließen, dass es auch Anlieger gibt, die gerne auf die Straßenreinigung verzichten wollen. Diese unterschiedlichen Sichtweisen der Anlieger zur Straßenreinigungspflicht sind uns im Stadtgebiet bekannt. Gleichwohl beurteilen wir die Erforderlichkeit der öffentlich-rechtlichen Straßenreinigung nicht an den Wünschen der Mehrheit oder einer Minderheit der Anlieger, sondern ausschließlich an der Frage, ob sachliche Gründe vorliegen."
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