Behördenwillkür? Darum darf MS "Helgoland" nicht in den Südhafen fahren
Handelt es sich um Behördenwillkür? Zum Jahreswechsel machte sich MS "Helgoland" ohne Passagiere auf den Rückweg nach Cuxhaven gemacht. Eigentlich war geplant, dass die Crew über Silvester auf der Insel bleibt. Was war geschehen?
Das Schiff fuhr außerplanmäßig am 1. Januar von Cuxhaven nach Helgoland, um dort die ersten Gäste abzuholen. Kai Ewers, Pressesprecher und Fachgebietsleitung Schifffahrt S3 Wasserstraßenüberwachung, Schifffahrt und Liegenschaftsmanagement, bestätigt auf Nachfrage unseres Medienhauses den Vorfall. "Aufgrund des Einlaufens eines Schiffes der Bundespolizei, konnte der 'Helgoland‘ keine Liegemöglichkeit über Nacht angeboten werden." Das Schiff der Bundespolizei habe sogar das eigene Einlaufen zu Gunsten der "Helgoland" verzögert, damit die Gäste an Land gelassen werden konnten, teilt der Sprecher vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee in Tönning weiter mit.
Nach Informationen unseres Hauses herrschten zu Jahreswechsel Wind aus einer Richtung, bei dem aus Sicherheitsgründen ein Anlegen am gemeindlichen Helgolandkai im Vorhafenbereich nicht angeraten ist. Denn bei Südwest- bis Ostwind wird das Schiff gegen den Pier gedrückt. Eine Alternative bildet der in den Vorhafen ragende so genannte Süddamm des Bundes, an dem allerdings besagtes Bundesschiff festgemacht hatte.
Schiff könne im Vorhafen festmachen bei entsprechenden Kapazitäten
Warum aber kann die "Helgoland" in einem solchen Fall bei entsprechender Wetterlage nicht aus Sicherheitsgründen in den Südhafen hineinfahren, der soll zu Silvester sogar relativ leer gewesen sein? Warum wird dort ein Liegeplatz verwehrt? Dazu sagt Kai Ewers: "Aufgrund der Bauart und Größe des Schiffes und den hieraus resultierenden Sicherheitsbedenken ist derzeit das Einlaufen der 'MS Helgoland‘ in den Südhafen nicht möglich." Bei vorhandenen Liegeplatzkapazitäten könne das Schiff jedoch im Vorhafenbereich festmachen.
Kenner der Helgoländer Verhältnisse reiben sich angesichts solcher Aussagen allerdings die Augen. Denn jahrzehntelang lief das Ganzjahresschiff, das auch Versorgungsschiff für Post und Fracht ist, in den geschützten Südhafen und machte dort fest. Das Anlegen erfolgte in den zurückliegenden Jahren in Absprache mit Gemeinde und Bundesbehörde. Je nach Wetterverhältnissen konnte der adäquate Liegeplatz gefunden werden. Die Praxis habe dank guter Kommunikation relativ reibungslos funktioniert.
Ein erfahrener Nautiker, der seinen Namen nicht in den Medien lesen möchte, hält die "Helgoland" sehr wohl für geeignet, im Südhafen zu manövrieren und festzumachen. Für die Wintergäste hatte das Anlegen im Südhafen immerhin den Vorteil, dass der Weg in den Ort nicht ganz so lang war.
Reederei Eils: "Setzen auf das Finden einer gemeinsamen Lösung"
Bei der Cuxhavener Reederei Cassen Eils hält man sich lieber zurück mit öffentlichen Aussagen zu dieser Angelegenheit. "Wir setzen vielmehr auf das Finden einer gemeinsamen Lösung", hofft Geschäftsführer Peter Eesmann. Zum Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee in Tönning und nach Kiel habe man diesbezüglich Kontakt aufgenommen, bestätigte er.
Seit 2019 hat der Bundeshafen Helgoland keinen Status als Schutz- und Sicherheitshafen mehr. Das scheint die Lage noch komplizierter gemacht zu haben. Kai Ewers versucht dies in bestem Behördendeutsch zu erläutern: "Die Nutzung des bundeseigenen Hafens Helgoland ist, nach dessen Verlust der Eigenschaft eines Schutz- und Sicherheitshafens seit dem 1. November 2019, in der Hafenordnung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Tönning vom 16. Oktober 2019 geregelt. Mit Entwidmung des Schutz- und Sicherheitshafens Helgoland ist dessen Zweckbestimmung als Schutz- und Sicherheitshafen entfallen." Der bundeseigene Hafen Helgoland sei im fiskalischen Eigentum des Bundes verblieben und werde als öffentliche Sache im Verwaltungsgebrauch, also für das Liegen von verwaltungseigenen Fahrzeugen, Unterhaltung und Wartung von Seezeichen weiterhin für Verwaltungsaufgaben des Bundes betrieben. "Hieraus kann aber kein Anspruch auf eine verwaltungsexterne Nutzung Dritter abgeleitet werden", so der Behördensprecher. Die Gemeinde Helgoland sei für die Bereitstellung von Liegeplätzen der Fahrgastschiffe verantwortlich. Liegemöglichkeiten gebe es am Helgolandkai sowie in dem Binnenhafen. "Erst wenn es hier zu Engpässen oder einer Auslastung kommt, kann beim WSA Elbe-Nordsee angefragt werden, ob Alternativmöglichkeiten, je nach eigener Auslastung, zur Verfügung stehen."
Informationen unseres Medienhauses zufolge soll es bereits seit rund drei Jahren zu Konflikten mit der Bundesbehörde um Liegeplätze von Passagierschifffahrt gekommen sein. Nach Auskunft von Kai Ewers handele es sich grundsätzlich um tagesaktuelle Einzelfallentscheidungen, ob ein verwaltungsfremdes Schiff den bundeseigenen Hafen ausnahmsweise nutzen dürfe. "Für die Entscheidung werden in Abhängigkeit eventueller Kapazitäten sowohl das anfragende Schiff selbst als auch die Wetterbedingungen betrachtet, um bedarfsgerecht einen speziellen Liegeplatz zuzuweisen oder zu verwehren."
