670.000 Euro mit gefälschter Markenware? Verfahren gegen Cuxhavener eingestellt
Ein Betrugsverfahren vor dem Landgericht Stade wird nicht ausverhandelt. Es kam zu einer Einigung, die formal allerdings keinem Freispruch gleichkommt. Im Prozess ging es um den Verkauf von mutmaßlich gefälschten Markenartikeln.
Ein unter dem Vorwurf des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges eröffnetes Verfahren hat die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Stade gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag auf Anfrage unseres Medienhauses mit.
Es ging um den Verkauf mutmaßlich gefälschter Markenprodukte, um die Frage, ob die beiden Beschuldigten Kunden bezüglich der Echtheit der Artikel getäuscht, gegen das Markenrecht verstoßen und womöglich Steuern hinterzogen haben: Die in einer Terminübersicht des Gerichts beschriebenen Vorwürfe ließen an eine Straftat erheblichen Ausmaßes denken.
Verfahren kurz nach Beginn unterbrochen
Von insgesamt 352 Fällen war die Rede, in denen eine 63-jährige Cuxhavenerin und deren erwachsener Sohn Schlüsseletuis, Sonnenbrillen oder Bekleidung über ein Online-Portal vertickt haben sollen. Dabei handelte es sich laut Sitzungsrolle um Fälschungen, die offenbar den Anschein von teurer Originalware erwecken sollten. "Insgesamt sollen sie hierdurch rund 670.000 Euro erlangt haben", hieß es in der Prozessankündigung, in der zudem eine steuerrechtliche Relevanz angesprochen wurde: Die Einnahmen aus diesen Verkäufen sollen Mutter und Sohn dem Finanzamt nicht ordnungsgemäß mitgeteilt haben.
Inwieweit diese Anschuldigungen stimmen, ob sie in Teilen zutreffen oder aus der Luft gegriffen sind - all das sind Fragen, die sich aus öffentlicher Sicht nur spekulativ beantworten lassen. Als das Verfahren Anfang September von der als Wirtschaftsstrafkammer tagenden 5. Großen Strafkammer eröffnet wurde, kam der vorsitzende Richter nämlich kaum über die einleitenden Formalien hinaus. Nachdem die Personalien der beiden Beschuldigten gemäß der üblichen Routine hinterfragt worden waren, intervenierte die Verteidigung noch bevor die Anklage öffentlich verlesen werden konnte: Der den Beteiligten schon im Vorfeld vorliegenden Anklageschrift könne seine Mandantin nämlich nicht entnehmen, was ihr konkret vorgeworfen werde, wandte einer der beteiligten Strafverteidiger ein.
Kein Schuld-, aber auch kein Freispruch
Wie berichtet, zog sich die Kammer daraufhin zur Beratung zurück. Ergebnis der ungewöhnlich früh anberaumten Sitzungsunterbrechung: ein Rechtsgespräch, das die Parteien an einem der anberaumten Folgetermine führen wollten - zunächst einmal nur, um den Fortgang des Verfahrens zu erörtern. Letzteres mündete in eine Einigung, die eine vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage vorsah. Möglich macht das § 153a der Strafprozessordnung: Erfüllt ein Angeklagter die Auflage, wird das Verfahren endgültig eingestellt - ohne dass es dabei zu einem Schuldspruch (oder einem Freispruch) gekommen wäre. Zahlt der Beschuldigte die Summe X nicht, kann das Verfahren fortgesetzt werden. Was die Kammer den beiden aus Cuxhaven stammenden Personen - in Zahlen gesprochen - auferlegt hat, teilte die Gerichtssprecherin nicht mit.
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