Kurkarten (wie auf diesem Archivbild zu sehen) könnte es auch nach dem Jahreswechsel 2026/27 geben: Beim Thema Tourismusfinanzierung streben Politik und Verwaltung an, eine Kombilösung aus Übernachtungssteuer und Gästebeitrag aufrecht zu erhalten. Foto: Koppe
Kurkarten (wie auf diesem Archivbild zu sehen) könnte es auch nach dem Jahreswechsel 2026/27 geben: Beim Thema Tourismusfinanzierung streben Politik und Verwaltung an, eine Kombilösung aus Übernachtungssteuer und Gästebeitrag aufrecht zu erhalten. Foto: Koppe
Tourismusfinanzierung

Bettensteuer plus Gästebeitrag: Cuxhaven möchte an bewährter Kombi-Lösung festhalten

von Kai Koppe | 18.02.2026

Die Frage, wie der touristische Aufwand im Nordseeheilbad in Folgejahren finanziert werden soll, beschäftigte die Ratspolitik. Hintergrund ist das absehbare Ende eines mit dem Land geschlossenen Entschuldungsvertrags.

Mit der zum 31. Dezember auslaufenden Stabilisierungsvereinbarung entfällt nach derzeitigem Sachstand das Privileg, parallel zu einem von Urlaubern zu entrichtenden Gästebeitrag eine Übernachtungssteuer zu berechnen.

"Es geht darum, wie wir nach 2026 weitermachen." Anna-Lena Hesse, Leiterin des städtischen Fachbereichs Finanzen, erinnerte in der Finanzausschusssitzung am vergangenen Montag zunächst an einen Verwaltungsvorschlag, nach welchem die Tourismusfinanzierung künftig allein über eine Übernachtungssteuer (im Volksmund: "Bettensteuer") erfolgen könnte. Der Ratspolitik gilt diese Option allerdings nicht mehr als Königsweg: Eine Steuer, die sich auf mehr als elf Prozent des Übernachtungspreises belaufen müsste, um den öffentlich zu betreibenden touristischen Aufwand abzudecken, war schon im Vorfeld der Sitzung als nicht darstellbar beschrieben worden.

Dehoga unterstützt örtlichen Vorstoß

Hoffnungen richten sich aktuell auf eine Lösung, die als Fortführung des bisherigen Finanzierungsmodells angesehen werden darf: Der Tourismusbeitrag (jene Abgabe, die von Gewerbetreibenden, die mittel- und unmittelbar vom Tourismus profitieren, zu entrichten ist) steht zwar nach aktuellem Diskussionsstand zur Disposition. An Gästebeitrag und Bettensteuer in ihrer derzeitigen Höhe von 2,75 Prozent würden Politik und lokale Verbände jedoch gerne festhalten.

"Der Dehoga würde das mittragen", hieß es im Ausschuss, wo die Verwaltung deutlich machte, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit eines solchen Zwei-Säulen-Modells in Hannover getroffen wird.

"Doppelbesteuerung" ist regulär nicht vorgesehen

Nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz ist eine solche "Doppelbesteuerung" allerdings höchstens in Ausnahmefällen statthaft. Die Stadt Cuxhaven hatte die Erlaubnis hierfür im Rahmen des vor nicht ganz zehn Jahren geschlossenen Entschuldungsvertrags mit dem Land erhalten. Dem Vernehmen nach gilt es nicht nur die Kommunalaufsicht, sondern auch das Wirtschaftsministerium von der Fortführung eines (abgespeckten) Kombi-Modells zu überzeugen. Aus Sicht von Thiemo Röhler, Vorsitzender der Ratsgruppe CDU/Die Demokraten, lässt sich ein Sonderweg für Cuxhaven auch in Zukunft argumentativ gegenüber der Landesregierung vertreten. "Wir möchten die Verwaltung dabei unterstützen, den skizzierten Weg weiterzugehen", sagte Röhler in Anspielung auf bereits aufgenommene Gespräche. "Übernachtungssteuer plus Gästebeitrag ist ein guter und richtiger Weg", erklärte auch der SPD-Ratsfraktionsvorsitzende Gunnar Wegener.

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Kai Koppe

Redakteur
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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