Tourismusfinanzierung in Cuxhaven: Deutliche Signale gegen höhere Bettensteuer
Die Frage nach der künftigen Finanzierung des Tourismus beschäftigt Cuxhaven. Eine bisherige Regelung läuft aus, neue Modelle stehen im Raum und in der Politik zeichnet sich eine Richtung ab, die für Betriebe und Gäste entscheidend sein könnte.
Wie finanziert man ab dem kommenden Jahr den durch das Tourismusgeschäft entstehenden Aufwand? Nachdem diese Frage noch vor wenigen Wochen für beträchtliche Unruhe gesorgt hat, gibt es aktuell zwar noch keine finale Antwort. Wohl aber eine sich lokal abzeichnende gemeinsame Linie. Die wichtigste Nachricht für das örtliche Gastgewerbe dürfte sein, dass auch aus den Reihen der Ratsmehrheit klare Signale gegen eine massive Erhöhung der Bettensteuer zu vernehmen sind.
Mit Verwaltungsvertretern und Repräsentanten des örtlichen Tourismusgewerbes hatte die SPD-Ratsfraktion in dieser Woche oben genanntes Thema diskutiert. Anlass der Gespräche war das absehbare Ende einer derzeit gültigen Sonderregelung: In Verbindung mit einem Entschuldungsvertrag, den die Stadt im Jahr 2016 mit dem Land Niedersachsen geschlossen hatte, war der klammen Kommune gestattet worden, neben dem Gäste- und dem Tourismusbeitrag eine Bettensteuer (derzeit 2,75 Prozent des Übernachtungspreises) zu erheben. Mit dem Ende der auf zehn Jahre befristeten Stabilisierungsvereinbarung wird - Stand heute - auch das zeitweise als "Doppelbesteuerung" geschmähte Privileg Geschichte sein.
Ziel ist, beim aktuellen System zu bleiben
Wird der im öffentlichen Bereich zu leistende touristische Aufwand fortan also allein über den Gästebeitrag oder (alternativ) über eine deutlich erhöhte Übernachtungssteuer abzudecken sein? Politik und Touristiker setzen inzwischen auf einen dritten Weg, der da heißt "Verlängerung der bisherigen Regelung".
In Gesprächen mit dem Innen- und dem Wirtschaftsministerium soll die Verwaltungsspitze zu erwirken versuchen, dass zumindest die beiden wichtigsten Säulen - also der Gästebeitrag und die im Volksmund als "Bettensteuer" bekannte Übernachtungssteuer - weiterhin parallel vereinnahmt werden dürfen.
Alles andere (da sind sich Hoteliers und die Mehrheitsführer von der SPD inzwischen einig) wäre dem Gast gegenüber kaum darstellbar. Der SPD-Ratsfraktionsvorsitzende Gunnar Wegener sprach Mitte der Woche gar von einem "No-Go" und bezog sich dabei auf Modellrechnungen zur Bettensteuer: Sollte das bisherige, zwischen zwölf und 14 Millionen liegende Einnahmevolumen in Zukunft auf diesem Weg erzielt werden müssen, hätte das eine drastische Anhebung des Steuersatzes auf 11,57 Prozent zur Folge. Nicht nur, dass solch ein Übernachtungssteuerwert sämtliche hierzulande bekannte Grenzen sprengen würde - Wegener sprach außerdem von einer Disparität, die sich hinsichtlich des vom Gast zu entrichtenden Betrages zulasten von höherklassigen Unterkünften auftun könnte.
Tourismusbeitrag könnte entfallen
Auf solche, den Wettbewerb möglicherweise verzerrende Effekte wolle man - so Wegener - dem Land gegenüber hinweisen - mit dem Vorschlag, das jetzige System weitgehend beizubehalten. Sollten die oben genannten Ministerien zustimmen, stünde allein der Tourismusbeitrag zur Disposition. Von Betrieben zu entrichten, selbst wenn diese nur im mittelbaren Sinne vom lokalen Urlauberaufkommen profitieren, gilt diese Abgabe als Solidaritätsbeitrag. Dessen Erhebung, so ist aktuell aus verschiedenen Richtungen zu hören, sei allerdings nur bedingt profitabel. Einem Erlös von etwa 200.000 Euro soll ein beträchtlicher Verwaltungsaufwand gegenüberstehen.
Auf diese Einnahmequelle zu verzichten, ließe sich verschmerzen. Das ist zumindest die Sicht der SPD, in der man hofft, das favorisierte Modell nach grünem Licht aus Hannover schon im April im Rat zu beschließen. Bezüglich des möglicherweise entfallenden Tourismusbeitrags weisen Sozialdemokraten auf Kompensationsmöglichkeiten durch eine Ausweitung der Übernachtungssteuer hin. Letztere kann in Niedersachsen seit 2024 auch Geschäftsreisenden in Rechnung gestellt werden.