Die Schwestern Zorn und ihr Vermächtnis für Cuxhaven: Stiftung besteht seit 35 Jahren
Eine Straße im Abendroth-Viertel erinnert an sie und ebenso die gleichnamige Geschwister-Zorn-Stiftung: Martha und Anna Zorn lebten als Lehrerinnen in Cuxhaven und setzten sich in ihrem Leben besonders für sozial benachteiligte Gruppen ein.
Die Geschwister-Zorn-Stiftung in Cuxhaven ist eine gemeinnützige Stiftung, die von den Schwestern Martha und Anna Zorn ins Leben gerufen wurde, um soziale und wohltätige Zwecke in Cuxhaven zu fördern. 1990 wurde die Stadt Cuxhaven von Martha Zorn als Alleinerbin eingesetzt. Die Geschwister-Zorn-Stiftung von 1990 wurde am 13. Dezember 1990 gegründet und kann somit heute auf 35 Jahre Förderung und Unterstützung vieler Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnütziger Projekte in Cuxhaven zurückblicken.
Die Stiftung setzt sich für wohltätige Zwecke, das heißt zum Besten von Alten, Kranken und Kindern sowie auch zur Förderung von förderwürdigen und bedürftigen Jugendlichen in Cuxhaven ein. Damit werden beispielsweise Aus- und Weiterbildungen unterstützt. Zudem gehen Erträge auch an TBC-(Tuberkulose-)Kranke und deren Angehörige.
Die Stiftung verwendet ausschließlich die Erträge ihres Vermögens für die genannten Zwecke und nicht zur Bereicherung Einzelner oder institutioneller Eigeninteressen. Das Stammkapital bleibt somit unangetastet. Nicht verwendete Erträge können nach Ablauf des Kalenderjahres als Rücklage für die genannten Zwecke gebildet werden. Über die Verwendung der Erträge und Rücklagen entscheidet das zuständige städtische Gremium, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

In der Praxis finanziert die Geschwister-Zorn-Stiftung verschiedene soziale Projekte und Institutionen, etwa Einrichtungen, die sich um Alte, Kranke und Kinder kümmern. Jugendliche und Einzelpersonen erhalten ebenfalls Hilfe.
Anträge an die Geschwister-Zorn-Stiftung können an die Stiftungsverwaltung der Stadt Cuxhaven im Haus der Jugend, Abendrothstraße 25, 27474 Cuxhaven, gerichtet werden. Ansprechperson dort ist Tanja Westhoff, Telefon (0 47 21) 700 70 911. Interessierte erhalten Informationen und können sich zum Antragsverfahren beraten lassen. Eine schriftliche Begründung, Nachweise zur Bedürftigkeit bei Jugendlichen und zur Verwendung der Förderung sind hierbei erforderlich.