Diebstahl in einem Laden im Bahnhof Cuxhaven: Prozess mit Geständnis und Freispruch
1.250 Euro aus der Kasse, ein erfundener Raub und Überwachungsvideos: Vor dem Amtsgericht Cuxhaven mussten sich eine Frau und ein Mann wegen Diebstahls verantworten. Wie es zu dem verschwundenen Geld kam, klärte der Prozess.
Am Dienstagmorgen wurde vor dem Amtsgericht Cuxhaven der zweite Verhandlungstag in einem Fall veruntreuender Unterschlagung fortgesetzt. Auf der Anklagebank saßen eine Frau und ein Mann, denen vorgeworfen wird, im Juni 2024 aus einem Geschäft im Cuxhavener Bahnhof 1250 Euro entwendet zu haben.
Ursprünglich hatte die Angeklagte angegeben, sie sei bei der Schließung des Ladens mit einem Messer bedroht und beraubt worden. Die Mitarbeiterin schilderte damals, ein Unbekannter habe das Geld an sich genommen. Doch Überwachungsvideos aus der Bahnhofshalle zeichneten ein anderes Bild.
Beide Angeklagten waren nicht vorbestraft
Gleich zu Beginn der Verhandlung erklärte der Anwalt der Frau: "Meine Mandantin hat an dem Tag gearbeitet und das Geld nach 16 Uhr an sich genommen." Sie habe die Gelegenheit genutzt und das Geld für sich verwendet. Ob der mitangeklagte Mann beteiligt war, ließ sie offen. Juristisch handelt es sich dabei um "veruntreuende Unterschlagung" - eine schwerere Form der Unterschlagung, bei der jemand eine ihm anvertraute Sache für sich behält.
Ein Polizeibeamter schilderte als Zeuge die Auswertung der Überwachungskameras. Auf den Aufnahmen sei zu sehen, wie sich der Angeklagte in der Bahnhofshalle und später nach Ladenschluss im Geschäft aufhielt. In einer Sequenz läuft der männliche Angeklagte hinter den Tresen und steht mit dem Rücken zur Kamera. Konkrete Handlungen, die eindeutig auf eine Tatbeteiligung schließen lassen, seien jedoch nicht erkennbar. Beide Angeklagten waren bislang nicht vorbestraft.
Nach Abschluss der Beweisaufnahme erklärte die Staatsanwältin, es sei eindeutig, wer das Geld an sich genommen habe. Ob es jedoch einen gemeinsamen Tatplan gegeben habe oder der Mann beteiligt gewesen sei, lasse sich nicht sicher feststellen. Das Geständnis der Frau sei strafmildernd zu berücksichtigen, ebenso ihre fehlenden Vorstrafen. Strafschärfend wirkten dagegen die Höhe der Summe und der Vertrauensbruch gegenüber dem Arbeitgeber - auch wenn die Angeklagte sich in einer persönlichen Notlage befunden habe.
Einer der Angeklagten wird freigesprochen
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro sowie die Einziehung des erlangten Geldes. Zusätzlich waren Zigaretten entwendet worden; deren Wert wurde mit eingerechnet. Insgesamt sollen 1.324 Euro eingezogen werden. Für den männlichen Angeklagten beantragte die Staatsanwaltschaft Freispruch und eine Entschädigung für seine Zeit in Untersuchungshaft. Auch die Frau hatte 51 Tage in U-Haft verbracht.
Die Untersuchungshaft war zustande gekommen, weil die Angeklagte unentschuldigt der Hauptverhandlung ferngeblieben war. In solchen Fällen kann das Gericht einen Sitzungshaftbefehl erlassen, um die Anwesenheit zu erzwingen - mit der Folge, dass die betroffene Person bis zum nächsten Termin in Haft genommen wird.
Richter Redlin schloss sich in seinem Urteil der Staatsanwaltschaft an. Die Frau wurde entsprechend verurteilt, die monatliche Ratenzahlung begrenzte das Gericht jedoch auf 100 Euro. Der mitangeklagte Mann wurde freigesprochen und für die erlittene Untersuchungshaft entschädigt.