Wer darf wo an Feriengäste vermieten? Ein (bis dato umstrittenes) Beherbergungskonzept soll Antworten auf Fragen geben, die sich im Nordseeheilbad Cuxhaven im Zusammenhang mit der Sicherung von erschwinglichem (Dauer)-Wohnraum stellen. Foto: Frank Molter/dpa
Wer darf wo an Feriengäste vermieten? Ein (bis dato umstrittenes) Beherbergungskonzept soll Antworten auf Fragen geben, die sich im Nordseeheilbad Cuxhaven im Zusammenhang mit der Sicherung von erschwinglichem (Dauer)-Wohnraum stellen. Foto: Frank Molter/dpa
Es war zuletzt still

Nach Kontroverse um Ferienwohnen in Cuxhaven: Beherbergungskonzept geht in 2. Runde

von Kai Koppe | 26.04.2025

Das Beherbergungskonzept für Cuxhaven kehrt auf die politische Agenda zurück. Neue Gebietskategorien könnten das touristische Gesicht der Stadt nachhaltig verändern und bieten Raum für Überraschungen im Ferienwohnungssektor.

Um das Beherbergungskonzept war es zuletzt still geworden, nun aber scheint das Reizthema auf die politische Agenda zurückzukehren. Unlängst war es Gegenstand einer Info-Veranstaltung, zu der die Mehrheitskooperation im Stadtrat eingeladen hatte. Ende dieser Woche ging es dann auf Gastgeberseite um geplante Regulierungen auf dem Ferienwohnungssektor.  

Beatrice Lohmann, Vorsitzende des Verkehrsvereins Duhnen, sprach vor Mitgliedern davon, dass es Änderungen geben solle. Die Stadtverwaltung sei dabei, eine neue Vorlage zum Thema Beherbergungskonzept zu erstellen, die unter Umständen noch in diesem Sommer durch den Rat gehen soll.

Drei Farben markieren die Gebietskategorien

Nach Lohmanns Informationen - sie fußen auf Aussagen, welche die der Stadtverwaltung auf besagter Info-Veranstaltung vorgetragen haben soll - könnte sich das in der grafischen Darstellung verwendete Farbenspiel ändern: "Jetzt gibt es Grün, Blau und Weiß", berichtete die Verkehrsvereinsvorsitzende und sprach in diesem Zusammenhang von Gebieten, in denen Feriennutzung in Zukunft a) zulässig, b) beschränkt möglich und c) untersagt werden soll.

Im selben Atemzug hat sich offenbar etwas am Zuschnitt der sogenannten Eignungsgebiete für Ferienwohnnutzung getan. Letzteres geht aus einer Grafik hervor, die unter der Überschrift "Duhnen neu" ein Szenario illustriert, das sich (bezogen auf Duhnen) vom 2024 vorgestellten Konzept-Entwurf des Gutachterbüros Cima unterscheidet. Gastgeber hatten seinerzeit kritisiert, dass ein großer Bereich südlich der Cuxhavener Straße nicht als Eignungsgebiet ausgewiesen wurde, indem man auf vorhandene Bebauungspläne referenzierte. Auf diese Weise - so die Befürchtung - könne ein über Jahrzehnte hinweg gewachsener Bestand an Domizilen explizit für nicht zulässig erklärt werden.

Die erwähnte (neue) Skizze zeigt nun auch im Süden von Duhnen viel Grün und ein wenig Blau - was Bedenken auf Vermieterseite allerdings nicht vollends zu zerstreuen vermag. Lohmann, die sich Ende der Woche vorsichtig optimistisch zeigte, mahnte (für Verkehrsvereinsmitglieder sprechend) einmal mehr an, mit Augenmaß vorzugehen: Der Tourismus habe der Stadt Wohlstand und Steueraufkommen beschert. Cuxhaven dürfe nicht am eigenen Ast sägen, warnte sie mit Blick auf Weichenstellungen, die eine Ferienvermietung womöglich an Stellen ausschließen könnten, wo jene historisch gesehen längst einen integralen Bestandteil der Gebietsstruktur darstellt.

Nach jüngsten Aussagen können sich zumindest diejenigen Gastgeberinnen und Gastgeber entspannen, die zwar im Wohngebiet Urlauber beherbergen - dabei aber einer seit Jahrzehnten gelebten Traditionslinie folgen. Als das lokale Tourismusgeschäft (Mitte des vorigen Jahrhunderts) noch in den Anfängen steckte, war es in Cuxhaven nicht unüblich, einen Teil des eigenen Heims zu räumen, um ihn in den Sommermonaten an Auswärtige zu vermieten.

Spielraum im Falle von Untervermietung

Nichts anderes passiert auch heute noch, wenn zum Beispiel eine im Wohnhaus befindliche Einliegerwohnung als Urlaubsquartier angeboten wird. Statthaft ist das übrigens nicht nur nach "Alt-Cuxhavener"-Lesart: Sebastian Post, Leiter des Fachbereichs Planen, Stadtentwicklung und Bauen, wies in diesem Zusammenhang auf Spielräume hin, die unter Paragraf 13a der Baunutzungsverordnung festgeschrieben sind.

Indem die Verwaltung solchen Szenarien Rechnung trägt, erweitert sie das Spektrum der bisherigen Gebietskategorien. Anpassungen wie diese werden laut Post "in Rückkoppelung mit den Fraktionen" vorgenommen; letztere sind es, die auf Ratsebene das von der Verwaltung vorgelegte Konzept absegnen müssen. So viel Gewicht man jenem - auch in Bezug auf die damit beabsichtigte Sicherung von (Dauer)-Wohnraum - beimessen mag: Letzten Endes, so Post, bleibe das Papier ein Werkzeug der "informellen Planung". Die eigentliche Arbeit fange erst hinterher an. Wenn man dazu übergeht, einen Bebauungsplan nach dem anderen anzupassen.

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