
Nach Messer-Attacke vor Cuxhavener Disco: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe
Seit April müssen sich zwei Brüder aus Bremerhaven unter anderem wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Stade verantworten. An Verhandlungstag 14 wurden nun die Plädoyers gehalten.
Es ist mittlerweile der 14. Verhandlungstag vor der 3. Großen Strafkammer am Landgericht Stade, an dem sich zwei Brüder aus Bremerhaven wegen versuchten Totschlags und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen. Den beiden jungen Männern im Alter von 22 und 23 Jahren wird vorgeworfen, im Oktober vergangenen Jahres zwei Bremerhavener vor der Diskothek "Janssens Tanzpalast" mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt zu haben.
Die Tat passierte bereits im Oktober 2022. Auslöser war eine verbale und auch körperliche Auseinandersetzung zwischen den Angeklagten und späteren Opfern innerhalb der Disco. Dies wurde bereits von beiden Seiten vor dem Schwurgericht bestätigt. Nachdem alle Beteiligten der Disco verwiesen worden sind, eskalierte eine weitere Auseinandersetzung auf dem Parkplatz, bei dem ein Angeklagter die beiden späteren Opfer mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben soll.
Schmerzensgeld in Höhe von 7500 und 6500 Euro
Die beiden Angeklagten legten ein Geständnis ab und gaben zu, dass der ältere Bruder den Opfern die Verletzungen zugefügt habe. Im Rahmen eines Adhäsionserfahrens - also ein Verfahren vor dem Strafgericht, bei dem zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden - wurde sich auf ein Täter-Opfer-Ausgleich geeinigt. Die Opfer erhalten 7500 beziehungsweise 6500 Euro Schmerzensgeld von den Angeklagten - 5.000 Euro sind jeweils bereits überwiesen worden.
Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe
Damit wurde nach 14 langen Prozesstagen die Beweisaufnahme abgeschlossen und die Staatsanwaltschaft konnte ihr Plädoyer halten. 45 Minuten lang erörterte sie ausführlich, wie sich die Tat zugetragen haben soll, welche Zeugen glaubwürdig seien und warum, wog das Für und Wider ab, ehe sie zur Beantragung des Strafrahmens kam. Die Staatsanwaltschaft berücksichtigte dabei die Geständnisse der Angeklagten, die sie als glaubhaft einstufte. Vor dem Hintergrund, dass die Beschuldigten nicht vorbestraft seien, eine Schmerzensgeldzahlung vorgenommen hätten und die Tat unter Alkoholeinfluss als Affekttat zu bewerten sei, hielt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung von zwei Jahren und sechs Monaten für angemessen. Die Nebenklage schloss sich der Staatsanwaltschaft an.
"Es war der größte Fehler meines Lebens."
Für die Verteidigung war klar, dass das Strafmaß für den älteren Bruder, der zugestochen haben soll, niedriger ausfallen müsse. Sie machte noch einmal deutlich, dass es nicht um einen Tötungsversuch gehandelt habe, ihr Mandant aber die Verantwortung für seine Tat übernehme. Der Beschuldigte sehe ein, dass es der größte Fehler seines Lebens gewesen sei und habe sehr unter der achtmonatigen Inhaftierung gelitten. Die Verteidigung empfand eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung deshalb angemessen.
Die Verteidigung des jüngeren Bruders stellte noch einmal heraus, dass die Taten der Brüder differenziert betrachtet werden müssen. Der Beschuldigte sei lediglich Beteiligter einer gefährlichen Körperverletzung gewesen. Deshalb sei eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verhältnismäßig.
Das Schlusswort hatten die beiden Beschuldigten: Es tue ihnen leid, was passiert ist und sie entschulditgen sich dafür, dass zwei Menschen verletzt worden sind. Am 23. August wird das Urteil erwartet.