Märkte unter Aufsicht: Klare Regeln, in Cuxhaven überwiegend positive Bilanz
Kontrolliert werden Arbeitsschutz, sozialrechtliche Vorgaben und Hygienestandards. Diesbezüglich gibt es auf örtlichen Weihnachtsmärkten bislang wenig zu beanstanden. Sanktionen wurden nur im Fall eines einzelnen Standbetreibers ausgesprochen.
Von Kai Koppe
Cuxhaven. Der Budenzauber aus Glühwein und Lichterketten unterliegt klaren Regeln. Mängel, die bei den Kontrollen festgestellt werden, seien von den Gewerbetreibenden zu beheben. Bei handfesten Verstößen würden in der Regel Nachkontrollen erfolgen: "Viele Mängel können aber bereits während der Kontrolle abgestellt werden", betonte Kreissprecherin Simone Starke im Namen des für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Bereichs Veterinärwesen.
Ergebnis laut Landkreis überwiegend unauffällig
Den beiden örtlichen Weihnachtsmärkten stellte die Sprecherin ein gutes Zwischenzeugnis aus. Stellenweise habe es an Einmalhandtüchern gefehlt: Solche und ähnliche Verstöße seien jedoch als "geringfügig" einzuordnen. "Die Kontrollbilanz stellte sich daher durchweg positiv dar", sagte die Sprecherin und wies ansonsten nur auf einen Fall hin, in dem ein Weihnachtsmarktstand behördlicherseits vorübergehend geschlossen wurde. Grundsätzliche Voraussetzungen zum Betrieb eines Verkaufsstandes seien nicht gegeben gewesen. Nach Kreisangaben ging es dabei wohlgemerkt nicht um Missstände im Bereich von Ausschank oder Verzehr, sondern eher um formale Kriterien.
"Was das angeht, haben wir keinen Ermessensspielraum. Wir führen lediglich aus - nach Vorgaben von Bund und Land", sagte die Sprecherin über den Ablauf von Kontrollen, die auch von anderer Seite her durchgeführt werden. Die Intention der Gewerbeaufsicht sei allerdings ein wenig anders gelagert, stellte die Cuxhavener Amtsleiterin Evelin Wadephul klar. "Für die technischen Dinge", sprich: für Betriebssicherheit und Arbeitsschutz auf den Märkten sei ihr Haus zuständig, sagte Wadephul. In diesem Bereich seien der Behörde am Elfenweg aktuell keine Mängel bekannt. Ein speziell auf Weihnachtsmärkte zugeschnittenes "Arbeitsprogramm" fahre man allerdings nicht, so die Leiterin. Angesichts der hohen Arbeitsbelastung fokussiere man sich derzeit nicht explizit auf die saisonalen Märkte.
Zoll kontrolliert "risikoorientiert"
Beim Zoll mag das ein wenig anders aussehen: "Risikoorientiert" arbeite die Einheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), erläuterte ein Sprecher des Hauptzollamts Bremen, um - losgelöst von lokalen Gegebenheiten - die grundsätzliche Vorgehensweise zu beschreiben. Beamte kontrollieren nach seinen Worten im Besonderen dort, wo Verstöße denkbar erscheinen. Als Schaustellergeschäft fallen Weihnachtsmärkte in einen Bereich, der tendenziell "von Schwarzarbeit betroffen" sei. Belege für diese These hat die einen Bereich zwischen Delmenhorst und der Küste abdeckende FKS Bremen/Bremerhaven in vergangenen Jahren mehrfach gesammelt. Die Fallstatistik so aufzudröseln, dass sich daraus belastbare Rückschlüsse auf bestimmte Veranstaltungen ziehen ließen, sei allerdings nicht möglich. Die Datensammlung differenziere nicht zwischen Wintermarkt und Frühlingsfest.