An der Grund- und Oberschule Süderwisch steht bereits ein Trakt aus Modulen (basierend auf Containern). Trotzdem reicht der Platz für Grund- und Oberschule hinten und vorne nicht, sodass nun die Nutzung von Räumen der Gnadenkirche im Raum steht. Fotos: Reese-Winne
An der Grund- und Oberschule Süderwisch steht bereits ein Trakt aus Modulen (basierend auf Containern). Trotzdem reicht der Platz für Grund- und Oberschule hinten und vorne nicht, sodass nun die Nutzung von Räumen der Gnadenkirche im Raum steht. Fotos: Reese-Winne
Ab 2026 Rechtsanspruch

Mehr Räume müssen her - Ganztag kommt mit Riesenschritten auf Cuxhavens Schulen zu

von Maren Reese-Winne | 15.03.2024

Der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule stellt die Stadt Cuxhaven vor einige Aufgaben. So gut wie alle elf Grundschulen brauchen Zusatzräume. Besonders groß ist der Bedarf in der Gorch-Fock-Schule.

Um die Lage an den elf Grundschulen zu analysieren und die dringendsten Baustellen herauszufinden, hatte die Stadt eine Beratungsfirma engagiert. Mitte 2023 stand fest: Handlungsbedarf herrscht an fast allen Schulen, aber an dreien vorrangig: der Abendroth-, der Gorch-Fock- und der Grund- und Oberschule Süderwisch.

Bei ihnen liegt der Raumbedarf in Größenordnungen zwischen 460 und 660 Quadratmetern. In einigen Workshops sind Stadt, Schulen und Beratungsfirma (Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch) seither zusammengekommen, um die nötigen Maßnahmen, Raumkonzepte und Zwischenlösungen zu besprechen.

Workshops mit allen elf Schulen

Zuerst in den die drei erstgenannten Schulen; im Januar und Februar folgten Workshops mit der Sahlenburger, der Franzenburger und der Döser Schule, wie Dezernentin Petra Wüst vergangene Woche in der Ratssitzung berichtete. Termine mit den fünf weiteren Schulen seien für April vereinbart. Eng eingebunden: die neu von der Stadt eingerichtete Arbeitsgemeinschaft Schulentwicklung.  

Auf der Wiese vor der Turnhalle der Abendrothschule (Blickrichtung Haus der Jugend) soll für mehrere Jahre ein Ausweichquartier für Schule und Hort errichtet werden. Foto: Reese-Winne

Die Zwischenlösung für die Abendrothschule, einen Modulbau auf der Wiese vor der Sporthalle für Hort- und Schulnutzung, schickte der Rat mit einem einstimmigen Votum auf den Weg (wir berichteten). Später soll ein Erweiterungsbau errichtet werden.

Räume der Kirche als Erweiterungsreserve

Für die Grund- und Oberschule Süderwisch, wo auch der Landkreis als Träger der weiterführenden Schule einbezogen ist, liege das Angebot der Kirchengemeinde vor, Räumlichkeiten der Gnadenkirche zu nutzen, berichtete Petra Wüst.

Stadt will auf Räume der Oberschule zugreifen

Bleibt die Gorch-Fock-Schule, die sich gemeinsam mit der Oberschule Cuxhaven-Mitte (einst Bleickenschule; Träger ist seit 2015 der Landkreis) seit elf Jahren in knappen Räumen zurechtfinden muss. "Ein großes Problem", so Petra Wüst. Als kurzfristig möglich werde einzig die Nutzung von Räumen der Oberschule angesehen. Die Stadt habe dem Landkreis mehrere Vorschläge vorgelegt. Dieser aber konzentriere sich gerade auf seine eigene Schulentwicklungsplanung, sodass vor dem Sommer wohl keine Aussage zu einer dauerhaften Lösung zu erwarten sei.

Für die Gorch-Fock-Schule und die Oberychule Cuxhaven Mitte bietet das Bleick-Max-Bleicken-Haus trotz aller Erweiterungsmaßnahmen und der bereits eingerichteten Außenstelle der Oberschule nicht genügend Platz. Foto: Reese-Winne

Verhandlungen mit dem Kreis erforderlich

Im Herbst 2022 habe der Kreis einen Neubau für die Oberschule Cuxhaven-Mitte beschlossen, bis zu dessen Fertigstellung es aber noch Jahre dauern werde. Eine Zwischenlösung sei nicht in Sicht. "Das ist für alle eine sehr unbefriedigende Situation", fasste Petra Wüst zusammen. Eine jahrelange Wartezeit sei nicht akzeptabel. Über die vertrackte Lage wollten Oberbürgermeister, Landrat und Schulen in Kürze noch einmal sprechen.

In den Workshops wird zusammen mit den Betroffenen der  Schulen über Raumkonstellationen gesprochen. Dabei geht es nicht nur um Klassenzimmer und Differenzierungsräume, sondern auch um alle weiteren Räume und Anforderungen an Akustik, Schulhof, Möblierung sowie die Bedürfnisse im Ganztagsbetrieb. Wichtig sind zum Beispiel  Rückzugsmöglichkeiten.

Alle Grundschulen brauchen eine Mensa

Zwingend vorgesehen sind für die Ganztagsschulen eigene Schulmensen. Auch das Betreuungspersonal wird Büros und andere Räume in den Schulen benötigen.

Rechtsanspruch gilt bundesweit und auch in den Ferien

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gemäß Ganztagsförderungsgesetz gilt bundesweit für Erstklässler ab dem 1. August 2026. Bis 2029 kommt jedes Jahr ein Jahrgang hinzukommen. Die achtstündige Betreuung soll auch in den Ferien bis auf maximal vier Wochen im Jahr stattfinden. Die Teilnahme an der Betreuung ist - außer an gebundenen Ganztagsschulen - freiwillig.

Der Bund übernimmt 70 Prozent der Investitionskosten; die restlichen Kosten teilen Land und Kommunen unter sich zu gleichen Teilen auf. Die Personalkosten für die Betreuungskräfte trägt das Land.

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Maren Reese-Winne

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Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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