"Ich habe mich geschämt": Bodycam-Video zeigt betrunkenen Ausraster in Cuxhaven
Ein 28-Jähriger musste sich wegen Beleidigung und alkoholisiertem Fahren vor dem Amtsgericht Cuxhaven verantworten. Ein Video zeigt den Vorfall.
Am Donnerstag (5. Februar 2026) stand ein 28-Jähriger als Angeklagter vor dem Amtsgericht Cuxhaven. Die Staatsanwaltschaft führte bei der Verlesung der Anklageschrift Beleidigung, vorsätzliches Fahren unter Alkoholeinfluss und Androhung von Gewalt gegenüber Beamten als Anklagepunkte auf.
Im Juli des vergangenen Jahres ereignete sich der Vorfall: Der Angeklagte befuhr mit einem E-Scooter einen Lidl-Parkplatz in Cuxhaven. Er war stark alkoholisiert und beleidigte einen Passanten. Beim Eintreffen der Polizei wehrte sich der Angeklagte gegen die Beamten und beleidigte sie als "Hurensöhne", "Wichser" und "Missgeburten". Ein Alkoholtest ergab später einen Wert von 2,36 Promille.
"Ich habe mich geschämt"
"Es tut mir leid, dass ich die Leute beleidigt habe", zeigte sich der Angeklagte vor Gericht einsichtig. Er entschuldigte sich auch bei dem Passanten, der als Zeuge geladen war. Die Bodycam-Aufnahme eines Polizisten dokumentierte den Vorfall. "Ich habe mich geschämt, das Video zu sehen", betonte der 28-Jährige danach.
Der junge Mann ist bereits mehrmals auffällig geworden - er hat 13 Voreintragungen. Das Thema Alkohol sei ein Problem bei ihm. Aktuell sei der Angeklagte deshalb auf der Suche nach professioneller Hilfe, schilderte er. Richter Redlin redete dem Mann ins Gewissen und ermahnte ihn eindringlich: "Sie müssen jetzt zusehen, etwas zu unternehmen."
Der Richter des Amtsgerichts verhängte eine einjährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit beläuft sich auf vier Jahre. Zudem wird dem Angeklagten ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt und er muss sich bei den Polizeibeamten schriftlich entschuldigen. Außerdem muss er einen Nachweis erbringen, dass er beim Verein für Beratung und Hilfen bei Suchtfragen und seelischen Leiden im Landkreis Cuxhaven (VBS) vorstellig wird. Die Kosten des Verfahrens müssen vom Angeklagten übernommen werden.