Der Schlepper 'Fortuna B' im Fokus: Der Behördeneinsatz in Cuxhaven wirft Fragen zur Kostenübernahme auf. Foto: Christoph Reichwein/dpa
Der Schlepper 'Fortuna B' im Fokus: Der Behördeneinsatz in Cuxhaven wirft Fragen zur Kostenübernahme auf. Foto: Christoph Reichwein/dpa
Fortuna-B-Einsatz

So ist die Rechtslage zu Kosten nach dem "Fortuna B"-Einsatz in Cuxhaven

von Bengta Brettschneider | 08.05.2026

Nach dem Einsatz rund um die "Fortuna B" in Cuxhaven erklärt das Innenministerium, wann Behörden Kosten weitergeben dürfen. Hintergrund waren Störaufrufe in sozialen Netzwerken und das öffentliche Interesse nach dem Einsatz um Buckelwal "Timmy".

Nach dem Einsatz rund um den Schlepper "Fortuna B" im Hafen von Cuxhaven steht eine Frage im Raum: Können die Kosten eines solchen Behördeneinsatzes einer privaten Initiative in Rechnung gestellt werden?

Das Niedersächsische Innenministerium hat dazu nun auf Anfrage von CNV-Medien Stellung genommen - und macht deutlich: Möglich ist das grundsätzlich schon. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

An dem Einsatz am Sonnabend, 3. Mai, waren unter anderem die Polizeiinspektion Cuxhaven und die Wasserschutzpolizei Hamburg beteiligt. Hintergrund war auch die Sorge vor möglichen Störungen. In sozialen Netzwerken hatte es zuvor entsprechende Aufrufe gegeben. Zudem war das öffentliche Interesse durch die vorausgegangene Rettungsaktion rund um den Buckelwal "Timmy" bereits groß.

Veranlasserprinzip ausschlaggebend

Konkret geht es um das sogenannte Veranlasserprinzip, erläutert Maximilian Felmberg, Pressesprecher des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Zahlen muss in der Regel die Person oder Gruppe, die einen Einsatz ausgelöst hat.

Allgemeine Einsätze zur Gefahrenabwehr - etwa wenn Behörden eine Lage zunächst absichern oder beobachten - seien normalerweise nicht automatisch kostenpflichtig.

Anders könne es aussehen, wenn eine Person oder eine Initiative durch ihr Handeln direkt Anlass für bestimmte Maßnahmen gegeben habe. Dann könnten Gebühren erhoben werden.

Grundsätzlich könnten laut Ministerium auch private Initiativen zur Kasse gebeten werden. Dafür müsse die Initiative aber rechtlich eigenständig auftreten und tatsächlich für den Anlass des Einsatzes verantwortlich sein. Ist eine Gruppe dagegen kein eingetragener Verein oder keine eigene rechtliche Einheit, wird es komplizierter. In solchen Fällen könnten einzelne verantwortliche Personen belangt werden.

Freiwillige Kostenübernahme denkbar

Wie hoch mögliche Kosten wären, hängt vom jeweiligen Einsatz und der Gebührenordnung des Landes Niedersachsen ab. Das Ministerium macht außerdem deutlich: Behörden dürfen die Rechnung nicht einfach irgendeiner Gruppe schicken. Ein Kostenbescheid müsse sich immer an die Personen richten, die rechtlich als Verursacher gelten.

Möglich wäre allerdings, dass eine Initiative freiwillig Kosten übernimmt. Das könnte dann über eine private Vereinbarung geregelt werden.

Eine konkrete Bewertung des Einsatzes rund um die "Fortuna B" enthält die Antwort des Ministeriums nicht. Sie beschreibt lediglich die allgemeinen rechtlichen Grundlagen: Die "Fortuna B" verließ am Donnerstag, den 7. Mai, gegen 14.11 Uhr den Cuxhavener Hafen. 

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

(1 Stern: Nicht gut | 5 Sterne: Sehr gut)

Feedback senden

Google News

Wenn Sie etwas googeln, bekommen Sie neben den normalen Ergebnissen auch eine Box mit aktuellen News angezeigt. Wenn Sie CNV-Medien als bevorzugte Quelle hinterlegen, tauchen unsere Inhalte dort häufiger für Sie auf. Hier CNV-Medien als bevorzugte Quelle hinzufügen.


CNV-Newsletter

Wissen, was im Cuxland los ist: Alle wichtigen Nachrichten aus der Stadt und dem Landkreis Cuxhaven direkt in Ihr Postfach. Hier für den CNV-Newsletter anmelden.


Top Nachrichten



Bild von Bengta Brettschneider
Bengta Brettschneider

Volontärin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

bbrettschneider@no-spamcuxonline.de

Lesen Sie auch...
Lokale Messen im Rückblick

Die "Fishtec" zog einst Gäste aus ganz Europa nach Cuxhaven 

von Kai Koppe

Cuxhaven als Messestandort zu reaktivieren, ist eine politische Forderung. Doch welche Veranstaltungen hatte die Stadt eigentlich früher in diesem Segment zu bieten?  

Frühjahrsdeichschauen

Kleiner Nager, große Schäden: Nutrias gefährden an der Oste die Deichsicherheit

von Wiebke Kramp

Der Ostedeichverband betreut insgesamt 67,5 Kilometer Deichlinie an der Oste sowie 5,1 Kilometer Elbdeich. Bei den Frühjahrsschauen nahm man die Baustellen ebenso wie Probleme unter die Lupe. Nutrias, Maulwürfe und Wölfe gefährden die Sicherheit. 

Umzug und CN-Jubiläum

Tag der offenen Tür und Jubiläum bei der CNV in Cuxhaven: Was Gäste Samstag erwartet

von Ulrich Rohde

Erleben Sie die neuen Räumlichkeiten des CNV-Medienhauses nach dem Umzug und feiern Sie 50 Jahre Cuxhavener Nachrichten. Spannende Einblicke und ein buntes Programm erwarten die Gäste an diesem besonderen Tag.

Hinweise gesucht

Kupferdiebstahl im Cuxland: Polizei fasst Verdächtigen in Cuxhaven mit 30 Kilo Kupfer

von Redaktion

Im Kreis Cuxhaven treiben Kupferdiebe ihr Unwesen. Besonders Regenfallrohre sind ins Visier geraten. Ein Verdächtiger wurde mit 30 Kilogramm Kupfer erwischt. Die Polizei ermittelt und bittet um Hinweise.