Das weit verbreitete Sturmgeschütz (Stug) III wurde in mehreren Varianten für die Wehrmacht gebaut. Für das in Nordholz aufgetauchte Objekt wird nun ein Museum oder eine Sammlung gesucht. Foto: gemeinfrei
Das weit verbreitete Sturmgeschütz (Stug) III wurde in mehreren Varianten für die Wehrmacht gebaut. Für das in Nordholz aufgetauchte Objekt wird nun ein Museum oder eine Sammlung gesucht. Foto: gemeinfrei
Warum es kein Panzer ist 

Spektakulärer Fund aus der NS-Zeit in Nordholz: Ein Museum wird schon gesucht

von Maren Reese-Winne | 16.05.2026

Das auf dem Nordholzer Fliegerhorst (Kreis Cuxhaven) ans Licht gekommene Stug III (Sturmgeschütz III) aus dem Bestand der deutschen Wehrmacht soll geborgen und an ein Museum weitergegeben werden. Dafür braucht es zunächst eine Bergungsgenehmigung.

Technisch gesehen ist es kein Panzer, sondern ein Sturmgeschütz (Stug III), das Ende April 2026 auf dem Gelände des Nordholzer Marinefliegerhorsts tief im Erdreich gefunden wurde; ein Zeugnis des Kriegsendes im Elbe-Weser-Dreieck vor 81 Jahren (unser Medienhaus berichtete ausführlich mit historischem Bezug). Zu erfahren war dies von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). 

Der wesentliche Unterschied zu einem Panzer bestehe darin, dass ein Sturmgeschütz nicht über einen drehbaren Turm verfüge. Es sei zudem deutlich kleiner als ein Gefechtspanzer, heißt es in der Antwort an die CNV-Medien-Redaktion.

Warum die BImA hier zuständig ist

Die Zuständigkeit der BImA (als Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland) im Zusammenhang mit ehemaligem beweglichen Reichsvermögen liegt in Artikel 134 Grundgesetz begründet: Ihm gemäß wird das Vermögen des Deutschen Reiches grundsätzlich Bundesvermögen - gemeint ist damit jegliches Vermögen seit der Reichsgründung 1871 sowie in Verlust geratenes früher reichseigenes Kriegsgerät. Die Aufgabe der bundesweiten Verwaltung und Verwertung des ehemaligen beweglichen Reichsvermögens, heutiges Bundesvermögen, sei daher seit Gründung der BImA im Jahr 2005 an der Direktion Koblenz, Hauptstelle Verwaltungsaufgaben, konzentriert, so die Erklärung.

Verschiedene Behörden müssen beteiligt werden

Die Behörde hat sich eines Fragenkatalogs aus unserem Medienhaus (CNV-Medien, Cuxhavener Nachrichten und Niederelbe-Zeitung) angenommen. Demnach wurde das Sturmgeschütz Ende April 2026 im Rahmen von Arbeiten zur Untersuchung auf Kampfmittelfreiheit in einem Teil der Liegenschaft entdeckt, in dem für die Bundeswehr  gebaut werden soll. Eingebunden sei somit die Bundeswehr als Bauherrin und Liegenschaftsnutzerin. Sollte das Sturmgeschütz geborgen werden, sei vorab eine Bergungsgenehmigung der BImA erforderlich.

Voraussetzung hierfür sei üblicherweise die Einbindung der zuständigen Umweltschutzbehörden und des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege, welches die denkmalschutzrechtliche Grabungsgenehmigung erteile. Die manchmal ebenfalls erforderliche Beteiligung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge, verbunden mit der Beauftragung einer Umbettung, sei in diesem Fall nicht notwendig.

Sturmgeschütz befindet sich in einem guten Zustand

Der Zustand des Sturmgeschützes könne tatsächlich (wie auch in den sozialen Medien und Militärforen berichtet) nach derzeitigem Kenntnisstand als gut bezeichnet werden. Was den guten Erhalt begünstigt haben mag (Beschaffung des Bodens oder ähnliche Faktoren), dazu lagen der Behörde noch keine Informationen vor. Auch zu einer möglichen wissenschaftlichen Betrachtung konnte sie noch keine Aussage treffen; ebensowenig darüber, wie und aus welchen Gründen das Geschütz an den Fundort gelangt sein mag.

Lieber in eine Einrichtung der öffentlichen Hand

Das Gerät solle nach Möglichkeit geborgen und einem Museum oder einer Sammlung mit entsprechendem Sammlungsschwerpunkt zur Verfügung gestellt werden; eine Interessensabfrage bei geeigneten Museen und Sammlungen habe die BImA bereits gestartet, hieß es auf Anfrage unserer Redaktion. Im Rahmen der Vergabe würden Einrichtungen des Bundes beziehungsweise der öffentlichen Hand bevorzugt berücksichtigt. Der Auswahl- und Abstimmungsprozess sei noch nicht abgeschlossen.

Keine Jagd auf Kriegsgerät geplant

Auf die Frage, ob nun hier oder an anderen Stellen des Fliegerhorsts oder in der Nähe nach weiteren Objekten gesucht wird oder eine Kartierung vorgesehen ist, antwortete eine BImA-Sprecherin: "Der Bund ist grundsätzlich an einer Bergung von früherem reichseigenen Kriegsgerät nicht interessiert." Sollten im Rahmen der Kampfmittelsuche in Nordholz weitere Objekte auftauchen, werde jeder Fall einzeln betrachtet. Eine aktive Suche nach ähnlichen Objekten finde nicht statt.

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Maren Reese-Winne

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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