Streit in Cuxhavener Seniorenresidenz: Pflegehelfer verhinderte wohl tödliches Feuer
Der Streit zwischen zwei Bewohnern einer Seniorenresidenz in Cuxhaven im Dezember 2025 endete beinahe in einer Katastrophe. Ein Heimbewohner soll die Tür eines Mitbewohners mit Feuerzeugbenzin übergossen und anschließend angezündet haben.
Der Streit zwischen zwei Bewohnern einer Seniorenresidenz in Cuxhaven kurz vor Heiligabend 2025 endete beinahe in einer Katastrophe. Ein Heimbewohner soll in den Trakt eines Mitbewohners gefahren sein, die Zimmertür des Rentners mit Feuerzeugbenzin übergossen und anschließend angezündet haben. Nur das schnelle Eingreifen eines Pflegehelfers verhinderte nach Angaben der Ermittler Schlimmeres. Am Landgericht Stade wurde der Fall nun am zweiten Verhandlungstag weiterverhandelt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Mord sowie versuchte Brandstiftung mit Todesfolge vor. Nach ihrer Auffassung soll er den Brand gelegt haben, um den Bewohner zu töten. Da das Feuer frühzeitig gelöscht werden konnte, blieb die Tat im Versuchsstadium. Im Mittelpunkt des zweiten Verhandlungstages standen deshalb die Aussagen des mutmaßlichen Opfers, eines Pflegehelfers sowie zweier Polizeibeamter.
Mehr als von 1,74 Promille in der Tatnacht
Zunächst sagte der 69-jährige Bewohner aus, dessen Zimmertür in der Tatnacht angezündet worden war. Er schilderte ein seit längerer Zeit angespanntes Verhältnis zum Angeklagten. Immer wieder habe es Beleidigungen gegeben, außerdem sei er mit einem Krückstock bedroht worden.
"Er hat mich ständig beleidigt, egal ob im Hof oder vor dem Haus. Natürlich habe ich da auch mal zurückgeschossen", sagte der Zeuge vor Gericht. Seit der Tat könne er nur noch schlecht schlafen. Vor allem der Prozess und seine Zeugenaussage belasteten ihn erneut.
Warum der Konflikt in der Nacht vom 18. auf den 19. Dezember 2025 schließlich eskalierte, könne er sich nicht erklären. In den Tagen zuvor habe es keinen größeren Zwischenfall zwischen den beiden Bewohnern gegeben.
Nach Angaben des Zeugen habe der Angeklagte ein erhebliches Alkoholproblem. Er selbst sei trockener Alkoholiker und erkenne entsprechende Anzeichen. Der Angeklagte habe häufig nach Alkohol gerochen. Tatsächlich ergab ein Atemalkoholtest der Polizei in der Tatnacht einen Wert von 1,74 Promille. Grundsätzlich sei der Angeklagte jedoch eher ein ruhiger Mensch gewesen. Unter Alkoholeinfluss habe er allerdings häufiger aggressiv reagiert. Drohungen wie "Dich kriege ich auch noch" oder "Dich mache ich fertig" habe er bis zur Tatnacht dennoch nicht ernst genommen.
Als zweiter Zeuge wurde der Pflegehelfer vernommen, der den Brand in seiner Entstehung löschen konnte. Er berichtete, dass der Angeklagte zuvor mit einem anderen Bewohner in Streit geraten sei. Nach einem klärenden Gespräch mit den diensthabenden Pflegekräften in der Nacht habe sich dieser zunächst in sein Zimmer zurückgezogen.
Die Flammen wurden sofort ausgetreten
Kurze Zeit später bemerkte ein Kollege des Pflegehelfers, wie der Angeklagte mit seinem Rollstuhl den Flur entlangfuhr. Da sich dessen Zimmer auf einer anderen Etage befand, wurde der Pflegehelfer misstrauisch und folgte ihm bis zum letzten Zimmer des Ganges. Dort habe er nur noch gesehen, wie der Angeklagte mit einem Feuerzeug eine zuvor ausgeschüttete Flüssigkeit entzündete. Er habe die Flammen sofort ausgetreten, die Zimmertür geöffnet und kontrolliert, ob das Feuer bereits auf den Innenraum übergegriffen hatte. Anschließend verständigte er die Polizei und nahm dem Angeklagten das Feuerzeugbenzin und das Feuerzeug ab.
Der Pflegehelfer erklärte zudem, er habe den Angeklagten zuvor nie als derart aggressiv erlebt. Außerdem habe dieser ihm gegenüber mehrfach geäußert, dass er sich vom späteren Opfer schikaniert fühle.
Zwei Polizeibeamte schilderten anschließend die Maßnahmen nach dem Einsatz. Da zunächst kein Haftgrund vorgelegen habe, sei der Sozialpsychiatrische Dienst des Landkreises hinzugezogen worden. Der Angeklagte wurde daraufhin in das AMEOS Klinikum Seepark Geestland zwangseingewiesen.
Nachdem die Ermittlungen in den folgenden Tagen neue Erkenntnisse ergeben hatten, wurde gegen den Mann Untersuchungshaft angeordnet. Diese dauerte bis zum Verhandlungstag am Donnerstag an. Die Staatsanwaltschaft sprach sich inzwischen für eine Aufhebung der Untersuchungshaft aus. Dem folgte auch die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte wurde aus der Untersuchungshaft entlassen und kann bis zum Abschluss des Verfahrens bei seinem Sohn wohnen. Die Hauptverhandlung wird an drei weiteren Terminen fortgesetzt
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