"Ähnlich wie im Straßenverkehr": Ahoi-Bad Cuxhaven reagiert auf Unfall im Schwimmbad
Eine Touristin stürzt im Cuxhavener "Ahoi"-Schwimmbad auf nassem Boden und verletzt sich dabei schwer. Im Nachgang stellt sie die Frage, ob der Unfall nicht hätte verhindert werden können.
Eine Touristin aus Celle (Name ist der Redaktion bekannt) hat sich Ende März 2026 im Thalassozentrum Ahoi in Cuxhaven verletzt. Nach eigenen Angaben rutschte sie beim Verlassen des Schwimmbeckens auf dem Weg zu den Massagedüsen aus und zog sich dabei einen Bruch des rechten Sprunggelenks zu. Die Frau wurde nach dem Sturz medizinisch versorgt und später im Krankenhaus behandelt, wo die Fraktur diagnostiziert wurde. Die Betroffene äußerte im Nachgang Zweifel, ob die Beschaffenheit der Bodenfliesen im Schwimmbad ausreichend rutschhemmend sei. Sie verweist darauf, dass sie in ihrer Heimatstadt regelmäßig schwimmen gehe und dort bislang keine vergleichbaren Vorfälle erlebt habe, was sie auf die geriffelte Struktur der Fliesen zurückführt.
"Nasse Böden gehören zum Badebetrieb dazu"
Bei einem Vor-Ort-Termin im Thalassozentrum äußerte sich Badleiter Sascha Bange gegenüber cnv-medien.de zur Sicherheit der Anlage. Er betonte, dass ein gewisses Risiko in Schwimmbädern grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden könne. "Nasse Böden gehören zum Badebetrieb dazu. Deshalb weisen wir unsere Gäste deutlich auf die erhöhten Gefahren hin. Es ist ähnlich wie im Straßenverkehr. Wenn die Straße nass ist, fahre ich die Kurve auch vorsichtiger, als wenn die Straße trocken ist", erklärt Sascha Bange, der Mitglied im Arbeitskreis Bäder und in der Interessengemeinschaft Bäder und Therme des Heilbäderverbandes Niedersachsen ist.
Hinweise sind im Thalassozentrum an mehreren Stellen deutlich sichtbar. Bereits im Eingangsbereich informiert die Haus- und Badeordnung darüber, dass sich Besucherinnen und Besucher auf die typischen Gefahren eines Schwimmbad- und Saunabetriebs einstellen müssen. Dazu zählt insbesondere die erhöhte Rutschgefahr auf nassen Böden. Zusätzlich weisen Hinweisschilder an den Türen von den Umkleide- und Duschbereichen zur Schwimmhalle ausdrücklich mit dem Hinweis "Vorsicht! Bei Nässe Rutschgefahr" auf die Gefahrenstellen hin. Ergänzend wird den Gästen empfohlen, in den Nassbereichen Badeschuhe zu tragen. Die sollen die Trittsicherheit erhöhen und das Ausrutschrisiko verringern.

Nach Angaben des Badleiters verzeichnet das Schwimmbad jährlich rund eine halbe Million Besucher. Schwere Stürze seien dabei äußerst selten. "Es kommt häufiger vor, dass Gäste gesundheitliche Probleme wie Kreislaufbeschwerden in der Sauna haben, als dass jemand stürzt", so der Badleiter im Gespräch mit CNV-Medien. Der aktuelle Vorfall sei aus seiner Sicht die Ausnahme.
Geltende Arbeitsstättenregel muss eingehalten werden
Hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit verweist Sascha Bange auf geltende Vorschriften. Grundlage für die Sicherheit von Fußböden in Arbeitsstätten ist unter anderem die Arbeitsstättenregel ASR A1.5. Diese schreibt vor, dass Böden so gestaltet sein müssen, dass sich Personen auch bei Nässe sicher bewegen können. Ergänzend dazu wird die Rutschhemmung von Bodenbelägen nach der Norm DIN EN 16165 geprüft.
Dabei erfolgt eine Einteilung in die Klassen A, B und C. Während Klasse A für Bereiche wie Umkleiden vorgesehen ist, kommen in dauerhaft nassen Zonen wie Duschen und Beckenrändern höhere Klassen zum Einsatz. Besonders rutschhemmende Beläge der Klasse C, die häufig eine geriffelte Oberfläche aufweisen, werden vor allem an Treppen ins Wasser verwendet. Eine flächendeckende Verwendung dieser stark strukturierten Fliesen sei jedoch aus praktischen Gründen nicht üblich. "Diese Oberflächen sind deutlich schwerer zu reinigen", erklärt Sascha Bange.

Auch in anderen Schwimmbädern, wie der Sole-Therme Otterndorf, wird gegenüber der CN/NEZ-Redaktion bestätigt, dass die verwendeten Bodenbeläge den geltenden Vorschriften entsprechen und vergleichbare schwere Unfälle nicht bekannt sind. "Die Haus- und Badeordnung hängt vorne bei uns im Eingangsbereich", erklärt die stellvertretende Badleiterin Rica Meyer. In der Haus-, Bade- und Saunaordnung für Bäder der Bäderbetriebsgesellschaft Hadeln stehe, dass sich "alle Nutzerinnen und Nutzer auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen haben".
Der Vorfall in Cuxhaven wird derzeit als Einzelfall eingeordnet. In der Zukunft soll das Cuxhavener Schwimmbad im Rahmen geplanter Renovierungsarbeiten modernisiert werden. Dabei werden auch neue Bodenbeläge verlegt - auch hier wieder unter Einhaltung der aktuellen Sicherheitsvorgaben.