
Bahn-Spartickets jetzt buchbar: Tipps für günstige Fahrkarten zu Weihnachten
Die Zeit um die Weihnachtsfeiertage zählt in Deutschland zu den reisestärksten des Jahres. Seit 11. Oktober hat die Bahn Sparangebote für den neuen Fahrplan freigeschaltet. Die besten Tipps für günstige Fahrkarten zu Weihnachten.
Die Familie besuchen oder in den Urlaub fahren: Die Zeit um die Weihnachtsfeiertage zählt in Deutschland zu den reisestärksten des Jahres. Viele Menschen nutzen trotz hoher Kosten und einer Zunahme an Ausfällen und Verspätungen während der Feiertage die Bahn. Für dieses Jahr verspricht das Unternehmen mit dem neuen Jahresfahrplan ab dem 10. Dezember so viele Verbindungen wie seit 20 Jahren nicht mehr sowie Spartickets - auch für die Feiertage. Ab dem 11. Oktober sind dafür Fahrscheine buchbar.
Ab wann sind die Spartickets buchbar?
Sparpreise und Super-Sparpreise sind nach Angaben der Bahn ab maximal 180 Tage - also rund ein halbes Jahr - vor dem Reisezeitpunkt buchbar, in der Theorie. Praktisch hängt es von der Freischaltung der neuen Fahrpläne ab. Jedes Jahr am zweiten Sonntag im Dezember ist der große Fahrplanwechsel, im Sommer folgt am zweiten Sonntag im Juni jeweils ein weiterer, kleiner Fahrplanwechsel. In diesem Jahr erfolgt der große Fahrplanwechsel am 10. Dezember, die Tickets dafür werden jedoch schon ab dem 11. Oktober freigeschaltet.
Was gilt für Weihnachten 2023?
Alle, die um Weihnachten günstig mit der Bahn reisen wollen, sollten sich am 11. Oktober über Ticketangebote informieren. Ab dann seien Buchungen auch für Weihnachten möglich, erklärt ein Sprecher der Bahn. Bringt der Fahrplanwechsel Preiserhöhungen mit sich, treten diese stets erst an dem Stichtag in Kraft - das wäre für den Winterfahrplan 2023/2024 also der 10. Dezember. Wer bis dahin ein Ticket bucht, auch für Reisen nach dem Stichtag, erhält es also noch zu den alten Konditionen.
Welche Ticketkategorien gibt es?
Die Bahn unterscheidet verschiedene Ticketkategorien. Die wichtigsten sind Flexpreis, Sparpreis und Super-Sparpreis - sortiert von der teuersten zur günstigsten Kategorie. Größter Unterschied: Man ist mit dem Flexpreis auf der gebuchten Strecke an keinen konkreten Zug gebunden. Wer verschläft, nimmt den nächsten Zug. Mit Sparpreis-Tickets geht das nicht, sie sind an die gebuchten Fernverkehrszüge gebunden. Zudem gibt es Unterschiede bei den Regeln zu Storno und Umtausch.
Wie kommen die Preise zustande?
Nach Angaben der Bahn gibt es Super-Sparpreis-Tickets im Fernverkehr je nach Verfügbarkeit für die 2. Klasse ab 17,90 Euro, in Aktionszeiträumen für kurze Strecken auch schon ab 9,90 Euro. Sparpreis-Tickets in der 2. Klasse bekommt man im besten Fall ab 21,90 Euro. Wer online sucht, bemerkt oft, dass die Sparpreise mitunter den "Spar"-Zusatz kaum mehr verdienen - teils kosten sie 79 oder sogar 99 Euro. Der Grund: Wie günstig die Spartickets zu haben sind, hängt maßgeblich von der Auslastung und Nachfrage für die Strecke am gewünschten Reisetag ab - kaufen viele, dann lässt dies die Preise schneller steigen. Etwa an reisestarken Tagen wie Freitag und Sonntag oder eben zu beliebten Reisezeiten wie um Weihnachten herum.
Auch die Länge der Strecke und die Zugkategorie haben Einfluss. So sind Tickets für einen IC in der Regel günstiger als für einen ICE. Das heißt auch: Der Buchungsvorlauf allein ist nicht entscheidend dafür, ob man noch günstige Tickets bekommt. Auf wenig nachgefragten Strecken bekommen Bahnreisende womöglich auch noch Schnäppchen, wenn sie mit recht wenig Vorlauf nach Verbindungen suchen.
Die Deutsche Bahn rät außerdem dazu, die Bestpreis-Suche in der App oder auf der Bahn-Website zu nutzen. So werden oft günstigere Randzeiten-Züge automatisch angezeigt. Außerdem kann es sich lohnen, in den Suchoptionen das Häkchen bei "Schnellste Verbindungen anzeigen" zu entfernen. Denn zeitlich etwas längere Verbindungen seien häufig günstiger.
Generell gilt: Ist seitens der Bahn kein günstiges Angebot verfügbar, sollte man stets auch andere Anbieter in den Blick nehmen, auf Gleis und Straße - etwa Fernbus-Unternehmen. Der Preisvergleich kann sich generell lohnen.
Steigen die Preise zum Fahrplanwechsel?
Ja, die Bahn erhöht einen Teil ihrer Fahrpreise im Fernverkehr. Betroffen sind davon zum Fahrplanwechsel am 10. Dezember die Flexpreise sowie die Bahncard 25. Beides wird im Schnitt um rund fünf Prozent teurer. Unverändert bleiben demnach hingegen die Spar- und Supersparpreise. Von diesen bietet die Bahn pro Fahrt ein bestimmtes Kontingent an. Die Einstiegspreise sollen zum Fahrplanwechsel weiter 17,90 Euro für die Superspar-Tickets sowie 21,90 Euro für die Spartickets betragen.
Was ist, wenn ich doch nicht reisen kann?
Die teureren Flexpreis-Tickets der Bahn lassen sich bis vor den Reisetag kostenlos und am Reisetag gegen 19 Euro Gebühr stornieren oder umtauschen. Ein Sparpreis-Ticket ist nicht umbuchbar, lässt sich aber bis vor den Reisetag gegen zehn Euro Gebühr stornieren. Bei Super-Sparpreisen gibt es weder eine Umbuchungs- noch eine Stornooption. Ausnahme: Digital gekaufte Tickets lassen sich in der Regel bis zwölf Stunden nach der Buchung kostenfrei stornieren - unabhängig von der Kategorie. Der Sofortstorno geht über das Kundenkonto auf Bahn.de, in der DB-Navigator-App und ohne Kundenkonto über die Auftragssuche.
Kann man die Tickets weitergeben, wenn man nicht reisen kann?
In der Regel nicht. Generell gilt: Kauft man sie online, sind sie personalisiert, der Name steht also auf der Fahrkarte. Nach Buchung ist ein Umschreiben auf eine andere Person nicht mehr möglich. Und ab dem 1. Oktober gilt zumindest für Spartickets, dass sie auch in den Reisezentren und bei Agenturen nur noch unter Angabe einer Handynummer oder einer E-Mail-Adresse verkauft werden.
Beim Kauf am Automaten gilt die neue Regelung zunächst noch nicht. Allerdings wird auch nur ein sehr geringer Teil der Spartickets im Fernverkehr über diesen Weg verkauft. Die Bahn begründet die neue Regelung damit, Kunden besser über den Reiseverlauf informieren zu wollen: So könnten sie per SMS oder Mail etwa über Verspätungen informiert werden.
Was bedeutet die neue Regelung?
Auf in Reisezentren oder bei Agenturen gekauften Spartickets steht künftig der Namen des Reisenden. Nur er kann damit fahren. Eine Weitergabe an Dritte ist folglich nicht möglich. Denn bei der Ticketkontrolle können Zugbegleiter auch einen Ausweis verlangen, um die Namen abzugleichen, so eine Bahnsprecherin. Nicht-personalisierte Tickets indes kann prinzipiell auch jemand anderes als man selbst nutzen - hier ist eine Weitergabe also möglich. Was verboten ist, ist ein Weiterverkauf. Für Flexpreis-Tickets gilt die neue Regelung zur Angabe von Kontaktdaten beim Kauf in Reisezentren und via Agenturen ab 1. Oktober noch nicht.
Kann ich Tickets - auch vergünstigte - für Dritte kaufen?
Ja. Dann ist es aber wichtig, entsprechend den Namen dieses Dritten anzugeben: Dieser steht dann auf dem Ticket. Und wer online bucht, sollte das Ticket, dass die Bahn als PDF-Dokument per E-Mail schickt, genau so an die Person weiterleiten beziehungsweise es für sie ausdrucken. Wer das Ticket auf dem Smartphone vorzeigt, muss es entweder direkt in der App oder als PDF parat haben. Ein Screenshot, also ein Bildschirmfoto des Tickets, genügt nicht. Das steht so auch in den Beförderungsbedingungen der Bahn.
Was droht sonst?
Wenn Kontrolleure Screenshots eines Tickets trotzdem durchgehen lassen, sei dies reine Kulanz, stellt die Schlichtungsstelle Nahverkehr bei der Verbraucherzentrale NRW klar. "Darauf sollten sich Reisende also besser nicht verlassen." Fällt bei der Kontrolle auf, dass man nur einen Screenshot vorzeigen kann, kann es also passieren, dass man eine sogenannte Fahrpreisnacherhebung von 60 Euro zahlen muss.
Die gültige Fahrkarte können Reisende in so einem und in anderen Fällen - etwa, wenn das Smartphone keinen Akku mehr hat und man sie deshalb nicht zeigen kann - noch nachträglich online unter "DB-Fahrpreisnacherhebung.de" nachreichen. Dann wird nur noch ein Bearbeitungsentgelt fällig. (dpa)