Ein grüner Zettel am Scheibenwischer eines Parksünders - abgedruckt mit der Adresse der Polizeiinspektion Cuxhaven. Foto: May
Ein grüner Zettel am Scheibenwischer eines Parksünders - abgedruckt mit der Adresse der Polizeiinspektion Cuxhaven. Foto: May
Ankündigung des Bußgeldbescheids 

Grüne Zettel an Falschparker in Cuxhaven: Von Polizei oder Fake? Das steckt dahinter

von Denice May | 09.08.2023

Ein Verkehrsteilnehmer, der in Cuxhaven in verbotener Zone sein Auto geparkt hatte, fand bei der Rückkehr einen grünen Zettel an seiner Windschutzscheibe vor, der von der Polizei stammen soll. Aber stimmt das auch? Das Schreiben kam ihm komisch vor.

"Sie wurden heute wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit gebührenpflichtig verwarnt und erhalten in den nächsten Tagen von der Bußgeldstelle weitere Nachricht." So steht es auf grünen Zetteln, die die Polizei Cuxhaven Parksündern ans Auto heftet.

Mal eben kurz im Halteverbot das Auto parken, so schnell wird schon niemand vom Ordnungsamt kommen und ein Knöllchen ausstellen. Manchmal mag das klappen, wenn weit und breit kein Mitarbeiter vom Ordnungsamts zu sehen ist. Allerdings ist nicht nur das Ordnungsamt dazu bemächtigt, Falschparker zu kontrollieren. Auch die Polizei darf im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages festgestellte Ordnungswidrigkeiten verfolgen.

Polizei leitet Ordnungswidrigkeitenverfahren weiter

Uwe Sandrock von der Polizeiinspektion Cuxhaven erklärt: "Das gilt selbstverständlich auch für die Polizeiinspektion Cuxhaven und auch im ruhenden Verkehr." Doch was hat es mit den grünen Zetteln auf sich, auf denen keine Summe steht, sondern nur, dass das Fahrzeug verbotswidrig abgestellt wurde? Laut Uwe Sandrock ist der Zettel ein gängiges Mittel: "Bei Nichtantreffen des Verursachers werden die grünen Zettel verwendet, um den Fahrzeugführer zu informieren. Die Polizei leitet dann das Ordnungswidrigkeitenverfahren an die zuständige Verfolgungsbehörde, Landkreis Cuxhaven, weiter." Heißt: Die Polizei notiert das Kennzeichen, die Zahlungsaufforderung kommt dann später per Post. Das sei kein neues Verfahren, sondern würde regelmäßig so praktiziert werden, heiß es von Uwe Sandrock weiter. 

Verkehrssicherheit steht im Vordergrund

Die Zuständigkeit der örtlichen Kommune zur Überwachung des Straßenverkehrs bleibt davon unbenommen. Nur hat die Kommune - in diesem Fall die Stadt Cuxhaven - nichts von dem Bußgeld, das durch die Verwarnung der Polizei angeordnet wird. Das Geld fließt dann nämlich in die Kasse des Landkreises. Das Geld für die "Knöllchen", die das Cuxhavener Ordnungsamt ausstellt, fließt hingegen in die Kasse der Stadt. Dass der Stadt beziehungsweise der Kommune so möglicherweise Gelder "durch die Lappen" gehen, sei aber kein Thema, wie Marcel Kolbenstetter, Pressesprecher der Stadt Cuxhaven, bestätigt: "Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind zwar flächendeckend unterwegs, aber in erster Linie steht die Verkehrssicherheit im Vordergrund." 

Einschreiten in typischer Eilzuständigkeit

Carsten Bode von der Polizeiinspektion Cuxhaven ergänzt dazu: "Im ruhenden Verkehr wird die Polizei vor allem tätig, wenn Gefahren drohen oder Behinderungen vorhanden sind, also im Rahmen der typischen Eilzuständigkeit." Für die Verkehrsüberwachung seien aber grundsätzlich die Kommunen und Städte zuständig. So auch in der Stadt Hemmoor. Holger Struck vom Hemmoorer Ordnungsamt bestätigt, dass es eine Überwachung des ruhenden Verkehrs seitens der Stadt gibt und somit auch Verwarngelder ausgesprochen werden. Trotzdem könne das Ordnungsamt keine flächendeckende Überwachung leisten. "Deshalb kann die Polizei hier tätig werden und das ist auch gut so", sagt Holger Struck. 

Überwachung des ruhenden Verkehrs in Hand des Otterndorfer Ordnungsamtes

Die Stadt Otterndorf ist offenbar personell besser aufgestellt. Laut Samtgemeindebürgermeister Frank Thielebeule habe das Otterndorfer Ordnungsamt die Überwachung des ruhenden Verkehrs vollumfänglich selbst in der Hand. 

Übrigens: Die Polizei kann, im Gegensatz zu den kommunalen Ordnungsbehörden, Verkehrsteilnehmern einer Ordnungswidrigkeit vor Ort die Zahlung eines Verwarngeldes bis 60 Euro anbieten. Ist die Ordnungswidrigkeit, die die Polizei feststellt, mit mehr als 60 Euro Bußgeld belegt, wird immer eine Anzeige an die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises weitergeleitet. 

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Denice May

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

dmay@no-spamcuxonline.de

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