Ausgebüxtes Känguru im Kreis Cuxhaven unterwegs: Wem gehört es?
Wer oder was ist denn auf der Landesstraße zwischen Schüttdamm und Isensee im Kreis Cuxhaven unterwegs? Das fragte sich wohl auch ein Autofahrer, als er dort ein Känguru rumhüpfen sah. Die Polizei ist derzeit auf der Suche nach dem Ausreißer.
Ein Handyvideo zeigt, wie das Känguru auf Landesstraße zwischen Isensee und Schüttdamm (Samtgemeinde Hemmoor) unterwegs ist. Die Aufnahme soll vom heutigen Donnerstagmorgen stammen. Ist das Tier aus dem Zoo in der Wingst ausgebüxt?
Bisher ist noch keine Vermisstenanzeige bei Polizei eingegangen
Auf Nachfrage beim Zoo in der Wingst gab es Entwarnung. Alle Tiere sind da, keins wird vermisst. Doch wem gehört das entlaufene beziehungsweise entsprungene Tier? Das fragt sich auch die Polizeiinspektion Cuxhaven. "Uns wurde gemeldet, dass ein Känguru in dem genannten Bereich unterwegs ist. Eine Vermisstenanzeige gab es noch nicht", erklärt Stephan Hertz, Sprecher der Cuxhavener Polizeiinspektion.
Einfangversuch mit Fangstäben möglich
Kollegen der Streifenpolizei seien nun unterwegs, um das Tier zu finden und einzufangen. "Wir müssen mal sehen, wie wir das einfangen. Ein Känguru fangen wir ja auch nicht so oft. Wir werden es wahrscheinlich mit Fangstäben für Hunde versuchen und das Veterinäramt hinzurufen", so Stephan Hertz. Bis Donnerstagabend gab es noch kein "Fangergebnis". Es sei wichtig, das Tier zu finden, damit unter anderem keine Gefahr für den Verkehr bestehe, falls das Känguru plötzlich auf der Straße auftauchen sollte.
Kängurus können im Privathaushalt gehalten werden
Stellt sich weiterhin die Frage, wem das Känguru gehört. Wie das Naturschutzamt des Landkreises Cuxhaven vermutet, handelt es sich bei dem ausgerissenen Känguru um die Gattung der Wallabys, die zu den kleinen Känguruarten zählten. "Vorliegend könnte es sich dabei um die Art Rotnackenwallaby handeln", erklärt Stephanie Bachmann von der Pressestelle des Landkreises. Dies ist keine besonders geschützte Art nach Bundesnaturschutzgesetz und falle auch nicht unter den Begriff der gefährlichen Tiere, entsprechend sei in Niedersachsen keine Anzeigepflicht erforderlich.
Bei dem Ausreißer-Känguru in der Samtgemeinde Hemmoor könnte es sich demnach also auch um ein Tier aus einem Privathaushalt handeln. "Grundsätzlich verbietet keine deutsche Norm die private Haltung von geschützten oder wildlebenden Tieren - also alle Tierarten, deren Exemplare nicht ausschließlich vom Menschen gezüchtet wurden und auch irgendwo in der freien Natur vorkommen", heißt es von der Pressestelle. Dann sind jedoch spezielle Haltungsvoraussetzungen einzuhalten - je nachdem, um welche Gattungsart es sich handelt, werden entsprechende klimatische und größenunterschiedliche Mindesthaltungs-Anforderungen gestellt.