Am 23. Februar ist es soweit, dann stehen die vorgezogenen Bundestagswahlen an. Immer mehr Wähler und Wählerinnen gehen gar nicht am Wahltag selbst zur Wahlurne, sondern stimmen per Briefwahl ab. Foto: Patrick Pleul
Am 23. Februar ist es soweit, dann stehen die vorgezogenen Bundestagswahlen an. Immer mehr Wähler und Wählerinnen gehen gar nicht am Wahltag selbst zur Wahlurne, sondern stimmen per Briefwahl ab. Foto: Patrick Pleul
Vor der Bundestagswahl

Briefwahlen im Kreis Cuxhaven: Auch Urlauber können bequem ihre Stimmen abgeben

von Tim Larschow | 06.01.2025

Wer am 23. Februar verhindert ist, kann per Briefwahl bereits vor dem eigentlichen Wahltag seine Stimme abgeben - bequem von zu Hause oder unterwegs. Wo können die Unterlagen beantragt werden? Welche Fristen gelten? Alle Informationen im Überblick.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden frühestens sechs Wochen vor der Wahl verschickt. Per Brief zu wählen, wird in Deutschland immer beliebter. Bei den vorgezogenen Neuwahlen am 23. Februar wird der Zeitraum für die Briefwahl allerdings relativ kurz sein. 

Der Antrag auf einen Wahlschein sollte so früh wie möglich gestellt werden. Sobald der Wahltermin feststeht und die Stimmzettel verfügbar sind, können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigung muss nicht zwangsläufig abgewartet werden. 

Große Zahl an Briefwählern erwartet

Der Wahlschein kann bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Das geht persönlich oder schriftlich per Post, Fax oder E-Mail - und bei den meisten Gemeinden auch online. Auch bei der Stadt Cuxhaven geht es am einfachsten digital mit dem sogenannten Online-Wahlschein auf der Internetseite der Stadt.  Dorthin gelangt man unter anderem, indem man den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung mit dem Handy einscannt.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist neben dem QR-Code ein entsprechendes Antragsformular vorgedruckt. Der ausgefüllte Antrag ist in einem frankierten Umschlag an die Wahlbehörde der Gemeinde zu senden.

Bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2005 gab es in der Stadt Cuxhaven rund 5200 Briefwähler, 2021 waren es bereits 9800. Für die kommende Bundestagswahl rechnet die Stadt mit einem ähnlich hohen Aufkommen, teilte Marcel Kolbenstetter, Pressesprecher der Stadt Cuxhaven, mit. Er bittet aber um Verständnis, dass die Stadt die Briefwahlunterlagen erst verschicken kann, wenn die Stimmzettel zur Verfügung stehen.

Ähnlich sieht es in den drei Samtgemeinden Hemmoor, Börde Lamstedt und Land Hadeln aus. Auch hier wird es neben dem Antrag auf der Wahlbenachrichtigung die Möglichkeit geben, Ende Januar alles online zu erledigen. Erst ab dem 10. Februar werden die Wahlunterlagen verschickt, deshalb ist die Zeit bis zum Wahltag am 23. Februar so knapp. 

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden. Um eine rechtzeitige Absendung zu gewährleisten, sollten Wahlbriefe innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl abgesandt werden. Der Landkreis und die Stadt Cuxhaven suchen immer noch helfende Hände für die Organisation, Durchführung und Auszählung bei der anstehenden Bundestagswahl.

Wählen ist auch im Ausland möglich

Die Teilnahme an der Briefwahl bietet sich vor allem dann an, wenn ein Urlaub oder ein vorübergehender Auslandsaufenthalt geplant ist. Die Briefwahl ist allerdings nur möglich, wenn man sich zwischen dem 10. Februar und dem Wahltag im Inland aufhält, um die Wahlunterlagen auszufüllen und in einen Briefkasten einzuwerfen. Die Stimmabgabe in einer deutschen Botschaft ist nicht möglich. Auch für die sogenannten Auslandsdeutschen wird es schwierig.

Auslandsdeutsche sind deutsche Staatsangehörige, die dauerhaft im Ausland leben und in Deutschland keinen Wohnsitz angemeldet haben. Sie dürfen an Bundestags- und Europawahlen teilnehmen, nicht aber an Kommunal- und Landtagswahlen. Auslandsdeutsche wählen per Briefwahl und müssen sich dafür in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen. Eine automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nicht.

Vor jeder Bundestags- und Europawahl ist ein neuer Antrag nötig, um auf die Liste zu kommen.  Für die Wahl im Februar kann man sich bereits auf der Seite des Auswärtigen Amtes anmelden, die Frist läuft bis zum 2. Februar. Das Formular schickt man an die Gemeinde, bei der man vor dem Umzug ins Ausland gemeldet war. Erstmals können Auslandsdeutsche den Antrag auch online stellen, bisher war dies nur auf dem Postweg möglich.

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