Nach Angaben aus der Kreis-Jägerschaft bleibt das Interesse eines Wolfes an einer bestimmten Rissstelle auf wenige Tage begrenzt. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Nach Angaben aus der Kreis-Jägerschaft bleibt das Interesse eines Wolfes an einer bestimmten Rissstelle auf wenige Tage begrenzt. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
21 Tage nach einem Rinderriss

Kein Wolfs-Abschuss in Hadeln trotz Genehmigung: Warum einen Jäger das nicht wundert

von Kai Koppe | 03.11.2025

Trotz des genehmigten Abschussverfahrens bleibt der Wolf in der Samtgemeinde Land Hadeln (Kreis Cuxhaven) verschont. Die Umsetzung gestaltet sich schwierig - und das Interesse der Jägerschaft scheint verhalten.

Geplante Entnahme: Bis Montagnachmittag (3. November 2025) ist nach Angaben aus dem Niedersächsischen Umweltministerium kein "Isegrim" erlegt worden. Mit Ablauf der Abschussfrist gibt es bezüglich einer auf ministerialer Ebene genehmigten Wolfsentnahme mehr Fragen als Antworten. Fakt ist zumindest, dass im Rahmen des vor mehr als zwei Wochen angeschobenen Verfahrens auf Kreisgebiet kein Wolf erlegt worden ist. Das bestätigte (Stand: Montagnachmittag) das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, wenn auch nur auf indirekte Weise. "Über eine erfolgreiche Entnahme hätten wir die Öffentlichkeit in gewohnter Weise informiert", teilte ein Ministeriumssprecher auf Nachfragen von cnv-medien.de mit.

Minister-Ankündigung gilt weiterhin

Angeordnet hatte das sogenannte "Schnellabschussverfahren" nicht das Umweltministerium selbst, sondern der nachgeordnete Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Den Ausschlag hatte ein neuerlicher Rinderriss im Cuxhavener Raum gegeben. Wie berichtet hatte Umweltminister Christian Meyer daraufhin angekündigt, dass er nicht zögern werde, zum Schutz der Weidetiere Taten folgen zu lassen. Dieses Credo hat nach wie vor Gültigkeit: Nach Angaben seines Sprechers wird es bei weiteren Rissen ebenfalls kein Pardon geben. In solchen Fällen, so hieß es zu Wochenbeginn in einem schriftlichen Statement, werde man ebenfalls keine Zeit verlieren, um auf Grundlage der 21-Tage-Regelung "weitere Schnellabschüsse in der Region umzusetzen". 

Bis einschließlich Montag konnte in der Samtgemeinde Land Hadeln ein Wolf legal geschossen werden. Doch es wurde kein Raubtier getötet. Symbolfoto: Dübbert

Die Umsetzung scheint andererseits die Krux im derzeit eingeschlagenen Verfahren zu sein. Aus Sicht von Eike Lindau stellt sich die Frage, "ob sich überhaupt jemand findet, der sich in solch eine Situation begibt": Der Kreisjägermeister bezog sich dabei auf den aktiven Part, den ein Jagdkollege bei einer solchen "Entnahme" übernehmen müsste. Er spielte in diesem Zusammenhang auf eine mehr oder minder aufgeheizte Stimmung an, die Entscheidungen in Sachen Wolf begleitet. Gruppen, die eine andere Sichtweise verfolgen, zeigen nach seiner Beobachtung zunehmend Bereitschaft, der eigenen Position "mit einem gewissen Druck" zur Geltung zu verhelfen. "Wir können niemanden zu etwas verpflichten", betonte Lindau, indem er daran erinnerte, dass der jagdliche Auftrag darin bestehe, in den Revieren die Schalenwildbestände zu regulieren.

Kreisjägermeister Eike Lindau hat seine Zweifel, dass sich ein Jäger derzeit traut, im Cuxland einen Wolf zu schießen. Symbolfoto: Philipp Schulze/dpa

Hat überhaupt jemand auf den Wolf angesessen?

Inwieweit jemand auf dem sprichwörtlichen kurzen Dienstweg eine andere Order (in Bezug auf den Wolf) erhalten hat, entzog sich seiner Kenntnis. Die Frage, ob ein Jagdpächter in den vergangenen Tagen auf einen Wolf angesessen hat oder nicht, vermochten auch Kontaktpersonen unserer Redaktion im landwirtschaftlichen Bereich nicht mit Sicherheit zu beantworten. Dort nahm man immerhin positiv auf, dass das Ministerium von einem allzu strikten Verursacherprinzip abgerückt ist: Das Tier, auf das man mit behördlicher Genehmigung ansitze, müsse nun wenigstens "keine Fahne mehr am Schwanz tragen", kommentierte ein Halter. Gemeint war damit, dass ein Wolf, der aufgrund eines überbordenden Rissgeschehens entnommen wird, nicht zwingend derjenige zu sein hat, der ein Stück Vieh zur Strecke gebracht hat. Allerdings muss er sich in einem Umkreis von 1000 Metern um die Rissstelle zeigen - und zwar in einem Zeitraum von 21 Tagen.

Erfolgsaussichten auf wenige Tage beschränkt 

Dass dieses Zeitfenster im vorliegenden Fall durch eine rechtliche Auseinandersetzung (eine Tierschutz-Initiative hatte die Abschussgenehmigung auf dem Klageweg vorübergehend auf Eis legen lassen) geschmälert wurde, dürfte nach Auffassung der Jägerschaft wenig Einfluss auf den (Miss‑) Erfolg der aktuell angestrebten Entnahme gehabt haben. Eike Lindau wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich das Interesse von Wölfen an einer spezifischen Rissstelle naturgemäß schnell wieder erschöpfe. Dem Vernehmen nach währt es genauso lange, wie der schlaue Beutegreifer glaubt, dass es an dieser Stelle für ihn noch Reste eines Kadavers zu holen gibt.

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