Auch im Kreis Cuxhaven verendeten Kraniche. Ein erster Labortest hatte gezeigt, dass eines der Tiere an der Geflügelpest verstorben ist. Foto: Matthias Bein/dpa
Auch im Kreis Cuxhaven verendeten Kraniche. Ein erster Labortest hatte gezeigt, dass eines der Tiere an der Geflügelpest verstorben ist. Foto: Matthias Bein/dpa
Nach positivem Laborbefund

Geflügelpest im Kreis Cuxhaven: Was raten Experten den Züchtern und Bürgern?

von Egbert Schröder | 28.10.2025

Die Vogelgrippe hat spätestens seit dem ersten positiven Laborbefund auch das Cuxland erreicht. Rund um das Thema kursieren etliche Fragen: Wie sollten Hobbyzüchter reagieren? Wie muss man sich verhalten, wenn man ein verendetes Tier entdeckt?

Es war wohl nur eine Frage der Zeit, wann auch im Cuxland die fachlich als "Aviäre lnfluenza" bezeichnete Viruserkrankung ihren Schrecken verbreitet, die für Haus- und Wildgeflügel hochansteckend ist. Im Wildvogelbestand wird das Virus regelmäßig bei verschiedenen Vogelarten nachgewiesen. Aber auch professionelle Geflügelhalter haben die bittere Erfahrung machen müssen, dass ihre Tiere trotz der Stallumgebung nicht völlig geschützt sind oder sein können.

Doch gerade im Landgebiet des Cuxlandes gibt es etliche Tierhalterinnen und -halter, die unter anderem Gänse und Hühner ohne kommerzielle Interessen und meist draußen halten. Sie sind in diesen Monaten mehr denn je einer wachsenden potenziellen Gefahr ausgesetzt, dass ihre Tiere durch den Erreger, der meist durch Zugvögel übertragen und verbreitet wird, erkranken. Daher riet der Landkreis bereits am Montag - ohne behördliche Anordnung -, die Tiere besser in den Stall zu bringen. Grundsätzlich sei jeder Tierhalter verpflichtet, in seiner Geflügelhaltung ein sogenanntes "Biosicherheitskonzept vorzuhalten und eigene Maßnahmen zu ergreifen". 

Rot: "Erhebliche Risiken"

Aber wie kann man einer Ausbreitung vorbeugen? Dazu liefert die Universität Vechta Landwirten einen besonderen Service, um einen Sicherheitscheck für eine Tierhaltung vorzunehmen. Dazu hat sie auf ihrer Homepage unter www.risikoampel.uni-vechta.de einen Fragebogen angelegt, durch dessen 100 Fragen sich Landwirte klicken können. Am Ende präsentiert ihnen der Computer eine automatische Auswertung und schaltet für den Betriebsleiter die Sicherheitsampel auf grün, gelb oder gar rot. Rot bedeutet "erhebliche Risiken".

Abseits der Haltung von Geflügel in privatem oder kommerziellem Rahmen stellt sich aber auch die Frage: Wie soll man sich verhalten, wenn man in der Natur Wildvögel entdeckt, die möglicherweise von dem Virus befallen sind?

"Auf keinen Fall berühren"

Dazu liefert das Veterinäramt des Landkreises eine klare Antwort:  "In der Natur verhaltensauffällig erscheinende Wildvögel (unter anderem Kopfkreisen, einseitiger Flügelschlag, Fluchtunfähigkeit) sollen auf keinen Fall berührt oder gar eingefangen und mitgenommen werden. Das Virus ist in der Natur verbreitet und hochansteckend. Es gibt keine Möglichkeit, infizierten Vögeln zu helfen oder sie zu retten." Da es für infizierte Tiere nachweislich keine Heilungschancen geben würde, müssten sie zunächst an Ort und Stelle bleiben: "So wird zusätzlicher Stress durch das Einfangen und den Transport vermieden."

Haustiere, insbesondere Katzen und Hunde, sollten grundsätzlich von Wildvögeln ferngehalten werden. Auch wenn eine Ansteckung des Menschen oder von Säugetieren mit der zurzeit in Europa beobachteten Vogelgrippe als unwahrscheinlich gelte, sei eine Übertragung nicht auszuschließen. "Es handelt sich um ein Influenza-Virus, das jederzeit mutieren kann", so der Landkreis. Dies sei "unbedingt" beim Kontakt und Umgang mit diesen Tieren zu berücksichtigen.

Funde toter Wildvögel könnten dem Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven per E-Mail an veterinaeramt@landkreis-cuxhaven.de gemeldet werden. Für mögliche Rückfragen wird dort um die Angabe einer Telefonnummer gebeten.

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Egbert Schröder

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Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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