Amtsgericht Otterndorf: Junge Hemmoorerin wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Foto: Schröder
Amtsgericht Otterndorf: Junge Hemmoorerin wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Foto: Schröder
Amtsgericht Otterndorf

Hemmoorerin vor Gericht in Otterndorf: Drogenkonsum und gefährliche Körperverletzung

von Tim Larschow | 30.10.2025

Kürzlich musste sich eine junge Frau aus Hemmoor vor dem Amtsgericht Otterndorf wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen verantworten. Die Angeklagte war in der Vergangenheit bereits durch starken Alkohol- und Drogenkonsum aufgefallen.

Am Donnerstagmorgen musste sich eine junge Frau aus Hemmoor vor dem Amtsgericht Otterndorf wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen verantworten. Die Angeklagte war in der Vergangenheit bereits durch starken Alkohol- und Drogenkonsum aufgefallen und hatte erst kürzlich eine Bewährungszeit beendet.

Laut Anklage soll sie im August 2024 bei einem Streit mit ihrer Mitbewohnerin unter Alkohol- und Drogeneinfluss die Kontrolle verloren haben. Sie soll ihrer Mitbewohnerin ein Trinkglas zweimal gegen den Kopf geschlagen haben, wobei das Glas beim zweiten Schlag zerbrach. Anschließend soll sie einem weiteren Anwesenden ein Mobiltelefon an den Kopf geworfen und ihn ins Handgelenk gebissen haben.

Drogenkonsum seit der Volljährigkeit

Bei einem weiteren Vorfall im Oktober desselben Jahres kam es zu einem Streit mit ihrem damaligen Partner. Laut Staatsanwaltschaft wurde die Polizei Hemmoor gerufen, um die Situation zu deeskalieren. Doch die Frau wollte sich nicht beruhigen. Als die Beamten die Hemmoorerin fixieren wollten, trat und biss sie um sich und äußerte Suizidgedanken. Auch im Streifenwagen und später auf der Wache versuchte sie, die Beamten zu beißen und beleidigte sie massiv. Schließlich schlug sie ihren Kopf gegen die Zellenwand. Sie wurde daraufhin in die psychiatrische Klinik in Debstedt eingeliefert, jedoch bereits am Folgetag wieder entlassen. Von den Beamten im Einsatz wurde niemand verletzt.

Gegen die Angeklagte wurde ein Strafbefehl erlassen - eine strafrechtliche Entscheidung ohne Hauptverhandlung. Dagegen hatte sie fristgerecht Einspruch eingelegt. Zu Beginn der Verhandlung erklärte ihr neuer Verteidiger: Seine Mandantin wolle die Vorwürfe nicht bestreiten, könne sich an die Taten jedoch nicht erinnern. Drogen hätten seit ihrer Volljährigkeit eine große Rolle gespielt, das Problem sei aber inzwischen in Behandlung. Die Angeklagte gab an, trotz des Konsums stets gearbeitet und ihre Arbeit nie vernachlässigt zu haben. Gefeuert wurde sie nach eigenen Angaben wegen des Konsums auch noch nie.

Der Verteidiger kündigte an, den Einspruch zurückzunehmen und das im Strafbefehl festgesetzte Strafmaß - eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung - zu akzeptieren. Die Staatsanwaltschaft stimmte dem nach Anhörung zu. Damit blieb der ursprüngliche Strafbefehl rechtskräftig; ein Urteil musste nicht mehr gesprochen werden. 

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