Jede Menge Osterfeuer in Cuxhaven und Umgebung: Die Regeln
Die Osterfeuer im Kreis Cuxhaven stehen bevor und versprechen ein geselliges Erlebnis. Doch welche Regeln gelten? Was erlaubt ist, um die Tradition sicher zu genießen, und welche rechtlichen Vorgaben zu beachten sind.
Die Osterfeuer stehen vor der Tür. Im Cuxland gibt es in einigen Orten Events. Aber was ist eigentlich erlaubt? Alle Infos rund ums Osterfeuer.
Was es beim Osterfeuer zu beachten gilt
Das Abbrennen eines Osterfeuers ist eine öffentliche Veranstaltung, die bei der zuständigen Gemeinde zumindest angezeigt werden muss. Manche Gemeinden behalten sich auch eine Genehmigung vor. Es wird empfohlen, sich bei dem Ordnungsamt in der jeweiligen Gemeinde darüber zu informieren, was vor Ort gilt.
Wann und Was?
Osterfeuer dürfen in der Zeit von Karsamstag bis Ostermontag vom Einsetzen der Dämmerung bis Mitternacht abgebrannt werden. Als Brennmaterial sind Buschwerk und Baumschnitt erlaubt. Das Feuer darf nicht durch Flüssigbrennstoffe wie zum Beispiel Benzin oder sonstige chemische Mittel entzündet werden und das Verbrennen von Abfällen wie beispielsweise Sperrmüll, behandeltes Holz, Paletten, Reifen, Verpackungen, Kunststoffe und Chemikalien ist verboten. Wer das missachtet, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Außerdem kann angeordnet werden, dass die Brandreste und der verunreinigte Boden in einer Entsorgungsanlage entsorgt werden.
Naturschutzgesetz beachten
In allen Formen von Holz- und Geästhaufen - so auch im aufgeschichteten Haufen fürs Osterfeuer - finden Igel, Vögel und andere Tiere ideale Möglichkeiten zum Unterschlupf. Nicht umsonst schreibt das Naturschutzgesetz vor, dass der Haufen am Tag des Abbrennens umgeschichtet werden muss. Am besten ist es natürlich, wenn das Osterfeuer nach Möglichkeit erst am letzten Tag aufgeschichtet wird, denn viele Vögel beginnen bereits mit dem Nestbau; Vogelarten wie Zaunkönig und Rotkehlchen brüten gern in solchen Buschhaufen.
Brandschutzregelungen
Beim Osterfeuer muss für einen ausreichenden Brandschutz gesorgt werden. Das Feuer ist während des Abbrennens ständig zu beaufsichtigen. Zu Gehölzen, Wegen und Gebäuden muss ein Mindestabstand beachtet werden, und bei aufkommendem Wind und zunehmendem Funkenflug ist das Osterfeuer zu löschen.
Am Ende der Veranstaltung müssen Feuer und Glut vollständig gelöscht werden. Danach ist der Feuerplatz auf Glutnester, neues Entflammen und (unterirdische) Schwelbrände zu kontrollieren. Die Brandrückstände (Asche, nicht verbrannte Reste) sind zu entsorgen.
Hier gibt es Kontakt
Nähere Auskünfte zu den einzuhaltenden Brandschutzregelungen und zur Eignung der Plätze, auf denen das Feuer entzündet werden darf, erteilen die Ordnungsämter der Gemeinden. Soweit es um abfallrechtliche Fragen geht, steht Ihnen die Abfallberatung des Landkreises unter Telefon (0 47 21) 66 19 90 oder per E-Mail abfallberatung@landkreis-cuxhaven.de zur Verfügung.
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