Cuxhaven: Jugendhilfeausschuss kritisiert Pläne bei Förderung junger Menschen
Die Bundesregierung plant, die arbeitsmarktliche Förderung von jungen Menschen unter 25 Jahren von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit nach dem SGB III zu übertragen. Dies sorgte im Jugendhilfeausschusses im Kreishaus für Unverständnis.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt zum 1. Januar 2025 durch die Maßnahme eine Entlastung seines Haushalts um 900 Millionen Euro pro Jahr. Konkret sollen die Leistungen für die jungen Menschen nicht mehr aus dem steuerfinanzierten Jobcenter-Haushalt finanziert werden, sondern aus dem beitragsfinanzierten Haushalt der Arbeitslosenversicherung.
Mögliche Auswirkungen werden nicht diskutiert
Das Problem: "Dieses Vorhaben stellt nicht die Bedürfnisse der betroffenen jungen Menschen in den Fokus, sondern folgt insbesondere haushaltspolitischen Überlegungen", sagte Friedhelm Ottens und ergänzte: "Diese tiefgreifenden Änderungen werden eingeführt, ohne mögliche Auswirkungen im Vorfeld fachlich zu beraten und zu diskutieren. Es macht mich wütend und traurig."
Die Herausnahme von jungen Menschen gefährde außerdem die ganzheitliche Betreuung der Bedarfsgemeinschaften und der Familien, für die in den letzten Jahren erfolgreiche Ansätze entwickelt worden seien. Junge Menschen mit besonderen Beratungsbedarfen zu Schulabbruch oder Wohnungslosigkeit könnten mit dem Systemwechsel für die Agenturen schwieriger zu erreichen sein.
Viele Fragen bleiben offen
Die Änderung lasse zudem viele Fragen offen: Wie wirkt diese auf die Arbeit der Jugendberufsagentur aus? Was passiert mit den Jugendwerkstätten? Was passiert mit dem Jugendcafé Stellwerk, welches das Paritätische im Auftrag des Jobcenters Cuxhaven betreibt? Was passiert, wenn die Jugendmigrationsdienste von Kürzungen bedroht sind? Der Ausschuss schlug dem Kreisausschuss vor, eine Willensbekundung zu verfassen, in der die Ablehnung und die Bedenken deutlich würden, um diese der Bundesregierung zukommen zu lassen.
233 Fälle mit Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung
Im Anschluss berichtete Elke Voß, Amtsleiterin des Jugendamts Cuxhaven, über Gefährdungseinschätzungen zum Kindeswohl. Im vergangenen Jahr wurden dem Jugendamt des Landkreises Cuxhaven 233 Fälle mit Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung gemeldet. Hierbei wurde in 28 Fällen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. In 33 Fällen lag nach Einschätzung des Amtes eine latente Kindeswohlgefährdung vor. In 111 Fällen wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein erzieherischer Hilfebedarf festgestellt. Elke Voß wies darauf hin, dass auch an diesen Zahlen die hohe Belastung der Jugendämter, insbesondere der Allgemeinen Sozialen Dienste, deutlich werde, die zudem auch in fast allen Landkreisen mit erheblichen Personalproblemen zu kämpfen hätten. Perspektivisch könne die hohe Arbeitsbelastung bei gleichzeitiger hoher Fallverantwortung eine Entwicklung befeuern, die zu Einschränkungen in der Kindeswohlsicherung und bei der Fallsteuerung der Hilfen zur Erziehung führe.