Die Friedhofskapelle Nordahn. Sie ist eine von zehn Kapellen in der Samtgemeinde Börde Lamstedt, für die nun eine neue Kalkulation der Nutzungsgebühren vorgenommen wird. Foto CNV-Archiv
Die Friedhofskapelle Nordahn. Sie ist eine von zehn Kapellen in der Samtgemeinde Börde Lamstedt, für die nun eine neue Kalkulation der Nutzungsgebühren vorgenommen wird. Foto CNV-Archiv
Samtgemeinderat

Neue Bestattungsgewohnheiten verändern Friedhofskapellen in Börde Lamstedt

von Ulrich Rohde | 02.07.2025

In der Samtgemeinde Börde Lamstedt stehen die Friedhofskapellen vor einer Herausforderung: Angesichts neuer Bestattungsgewohnheiten und hoher Kosten müssen Nutzung und Erhalt der Kapellen neu gedacht werden.

Die Gewohnheiten des Bestattungswesens sind im Wandel. Es gibt immer weniger Familiengräber, dafür mehr Urnengräber. Auch die Trauerfeiern für die Verstorbenen finden immer seltener in den Kapellen an den Friedhöfen statt, sondern in anderen Lokalitäten. Das spürt auch die Samtgemeinde Börde Lamstedt, die für das Friedhofswesen in der Kommune zuständig ist.

Samtgemeinde passt sich den Veränderungen an 

Und so geht die Samtgemeinde mit der Zeit und passt sich den Veränderungen an. Da geht es zum einen darum, dass zunehmend Urnenreihengräber sowie Urnenbestattungen in Wald und Natur ermöglicht werden sollen. Das wünschen sich auch die Friedhofsgemeinschaften. Und so sollen auf allen Friedhöfen in der Samtgemeinde künftig diese Bestattungsformen stattfinden können. Der Samtgemeinderat beschloss auf seiner jüngsten Sitzung entsprechende Änderungen der Friedhofsordnung sowie der Gebührenordnung für die Friedhöfe.

Ein weitaus komplizierteres Thema sind die Friedhofskapellen in der Samtgemeinde. Zehn gibt es insgesamt und alle haben komplett unterschiedliche Nutzungsgebühren. Sie reichen von 210 Euro pro Trauerfeier in Lamstedt bis 710 Euro in Nordahn. Die extremen Unterschiede liegen darin begründet, dass die Kapellen in Hollen, Nordahn und Moorausmoor im Rahmen der Dorferneuerung saniert worden sind. Aufgrund der Abschreibung sind die Gebühren für die Nutzung so drastisch gestiegen.

Kostendeckende Nutzungsgebühren für Kapellen

Dass kaum jemand für die Nutzung einer Kapelle freiwillig so viel Geld zahlt, wenn er über andere Möglichkeiten verfügt, ist allen klar. Daher hatte die Samtgemeindeverwaltung den Auftrag erhalten, eine jährliche Gebührenkalkulation vorzunehmen und zudem Gebührenanpassungen vorzunehmen. Und so wurden die Nutzungsgebühren für die Friedhofskapellen in der Samtgemeinde weitgehend nivelliert. Laut Kostendeckungsprinzip soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Kapelle decken, aber nicht übersteigen.

Das hätte zur Folge, dass in Nordahn die Nutzungsgebühr von 710 Euro auf 310 Euro sinkt, in Lamstedt aber von 210 Euro auf 230 Euro steigt. In Moorausmoor sinkt sie von 480 auf 300 Euro, während sie in Nindorf von 150 auf 230 Euro steigt. Den größten Sprung macht Stinstedt, wo anstatt 330 Euro bald 480 Euro aufgerufen werden sollen. 
Das Problem: Niemand weiß, wie oft die Kapellen genutzt werden. Für die Kalkulation wurden die Durchschnittswerte der Vergangenheit zu Hilfe genommen. Aber ob diese Zahlen eine verlässliche Grundlage für die Zukunft bieten, ist völlig unklar.

Seit Jahren rückläufige Nutzungszahlen

Der Samtgemeinderat der Börde Lamstedt hat die Vorschläge der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Sie sollen nun von den Friedhofsgemeinschaften beraten werden. Man muss allerdings kein großer Prophet sein, um vorherzusagen, dass angesichts der seit Jahren rückläufigen Nutzungszahlen am Ende nicht mehr alle zehn Kapellen in der Samtgemeinde Bestand haben dürften. Heino Klintworth von der Bürgerliste stellte klar: "Wir wollen keine Alimentierung von Kapellen durch die öffentliche Hand."

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Redaktionsleiter
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