
Lamstedter Rat: Aus geplantem Haushaltsdefizit wird ein Überschuss
Die finanzielle Lage der Gemeinde Lamstedt hat sich überraschend verbessert: Aus einem erwarteten Defizit von 1,3 Millionen Euro wird ein Überschuss von 300.000 Euro, vor allem dank gestiegener Gewerbesteuereinnahmen.
Der Gemeinde Lamstedt geht es finanziell besser als erwartet. Während der Sitzung des Gemeinderats im Nindorfer Dörphuus berichtete der stellvertretende Verwaltungschef Henning von Bargen, dass sich ein deutlich besseres Ergebnis für das Haushaltsjahr 2024 andeute, als ursprünglich in der Planung vorgesehen.
Tatsächlich sei mit einem Haushaltsüberschuss von rund 300.000 Euro zu rechnen. In der Planung für das Haushaltsjahr 2024 sei man noch von einem Defizit von rund 1,3 Millionen Euro ausgegangen. Angesichts eines Gesamthaushaltsvolumens von etwa 3,5 Millionen Euro eine enorme Diskrepanz. Ein Grund für diese überraschend positive Entwicklung sei vor allem, dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer markant höher ausgefallen seien als ursprünglich angenommen. Ein weiterer Grund sei, dass der Betriebskostenzuschuss für die Kindertagesstätte angestiegen sei.
Kitas: Elternbeiträge sollen erheblich angehoben werden
Beide Themen - Gewerbe und Kindertagesstätte - spielten auch in der Tagesordnung eine wichtige Rolle. Zum einen werden die Benutzungsgebühren für das Betreuungsangebot in den DRK-Kindertagesstätten der Gemeinde geändert. Die Elternbeiträge soll ab dem 1. August um 17,5 Prozent steigen, um damit die Kostenentwicklung - im Gleichklang mit Landkreis und Samtgemeinde - angemessen abbilden zu können. In Zahlen bedeutet dies, dass die monatlichen Beiträge von jetzt 135 auf 160 Euro angehoben werden.
Dazu muss man wissen, dass die letzte Gebührenanhebung im Jahr 2019 vorgenommen worden ist. Und auch mit dieser Erhöhung werde der Betrieb der Kindergärten defizitär bleiben, räumte Henning von Bargen mögliche Illusionen beiseite. Ratsmitglied Jan Bornemann erinnerte an einen älteren Beschuss, dass jedes Jahr eine moderate Anhebung der Gebühren um 5 Prozent erfolgen sollte. Das sei aber nicht geschehen. Einigkeit herrschte darüber, dass auch die Eltern einen Deckungsbeitrag zu den Kosten für die Kinderbetreuung leisten sollten. Allerdings solle künftig darauf geachtet werden, so Bürgermeister Manfred Knust, dass die Anhebung der Gebühren in kürzeren Abständen und entsprechend geringeren Prozentsätzen beschlossen werde. Bei einer Gegenstimme fasste der Rat den Beschluss zur Gebührenanhebung.
Weiteres Gewerbegebiet in Vorbereitung
Um auch in Zukunft von Gewerbesteuereinnahmen profitieren zu können, sollen in der Samtgemeinde und speziell in Lamstedt weitere Gewerbegebiete ausgewiesen werden. Derzeit hat die Kommune keine Flächen im Angebot, dafür aber Interessenten. Ein erster Schritt soll mit dem Gewerbegebiet Am Galgenberg II gemacht werden. Der Gemeinderat machte den Weg frei für das Bauleitverfahren.
Einen weiteren Beschluss fasste der Rat, um die Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks in Nindorf-Seth zu schaffen. Hier geht es um sogenannte Agri-PV, also um Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die eine Doppelnutzung von Landwirtschaft und Photovoltaik auf ein und derselben Fläche ermöglichen.
Laubhecken anstatt Betonmauern
Ein weiterer Punkt betraf die Bauleitplanung für das Wohngebiet "Pfennigsblöcke II". Hier sollen bis Mitte Juli die Erschließungsarbeiten abgeschlossen werden. Doch bevor es ans eigentliche Bauen geht, will die Gemeinde ein paar Regeln setzen. Das Beispiel des Baugebietes "Pfennigsblöcke I" habe gezeigt, dass bei einer Vielzahl der Baugrundstücke erhebliche Bodenanfüllungen durch die Eigentümer vorgenommen wurden. Dies habe zu unterschiedlichen Geländehöhen zwischen den benachbarten Grundstücken geführt. Randeinfassungen wurden in Betonstein als Mauern errichtet. Das war nicht das Ziel der Gemeinde. Nun sollen für künftige Neubauten solche Geländeanfüllungen verboten werden, um diese Betonmauer-Optik zu vermeiden. Bevorzugt werden stattdessen lebende Hecken aus heimischen Laubgehölzen mit einer maximalen Höhe von 1,50 Meter zur Straßenseite. Zur Nachbarseite sollen undurchsichtige Zäune als Einfriedungen bis zu einer Höhe von zwei Metern erlaubt werden.