
Ratsvotum in Lamstedt über Einheitsgemeinde: Rechtmäßigkeit auf dem Prüfstand
Es gab ein klares Votum des Lamstedter Gemeinderates zur umstrittenen Bildung einer Einheitsgemeinde. Doch war es in dieser Form überhaupt gültig? Das ist seit Montagabend strittig. Jetzt gibt es mehr Klarheit in diesem Wirrwarr.
Die Abstimmung über die Bildung einer Einheitsgemeinde in der Börde Lamstedt ist im Lamstedter Gemeinderat nicht korrekt verlaufen; das Prozedere hat inzwischen auch die Kommunalaufsicht des Landkreises Cuxhaven beschäftigt. Auswirkungen auf das Abstimmungsergebnis hat dies jedoch nicht. Der Beschluss des Rates, eine Einheitsgemeinde zu bilden, wird nämlich nicht angefochten.
Es war - wie berichtet - Montagabend um 21.21 Uhr, als der Lamstedter Ortsbürgermeister Manfred Knust das Ergebnis der Abstimmung verkündete, bei der es um die Pläne für die Bildung einer Einheitsgemeinde ging: Zehn Ratsmitglieder votierten dafür; es gab vier Nein-Stimmen.
Klare Sache? Von wegen, denn nach der Abstimmung wurden Zweifel an der korrekten Durchführung der Stimmabgabe laut. So hatte lediglich ein Ratsmitglied eine geheime Abstimmung beantragt. Nötig gewesen wären jedoch weitere Ratsmitglieder. Denn im Paragrafen 8 der Geschäftsordnung für Sitzungen des Lamstedter Gemeinderates heißt es: "Auf Verlangen von mindestens einem Drittel der anwesenden Ratsmitglieder ist offen unter Namensnennung oder geheim mit Stimmzetteln abzustimmen. Ein Verlangen nach geheimer Abstimmung ist vorrangig vor einem Verlangen nach namentlicher Abstimmung zu behandeln." Der Wunsch eines einzelnen Ratsmitglieds nach einer geheimen Abstimmung wäre nur ausreichend gewesen, wenn der Rat über Personalangelegenheiten - zum Beispiel über die Wahl des Bürgermeisters - entscheiden soll.
Dass der Beschluss angezweifelt wurde, mag man unter der Kategorie "kleinkariert" abhaken. Doch so einfach ist es nicht. Verwaltungschef Frank Springer informierte einen Tag später die Kommunalaussicht des Landkreises über die Art und Weise der Abstimmung. Am Freitag räumte er gegenüber unserer Redaktion ein, dass ihm bei der Beratung des Bürgermeisters Manfred Knust, der vor der Abstimmung zweimal explizit nach der korrekten formalen Vorgehensweise gefragt hatte - ein Fehler unterlaufen sei, den er natürlich bedauere: "Der Fehler liegt ganz klar bei mir. Ich habe auch kein Problem damit, das zuzugeben."
Am eigentlichen Beschluss des Lamstedter Gemeinderates, eine Einheitsgemeinde bilden zu wollen, ändere dies jedoch nichts. Bürgermeister Manfred Knust habe die Möglichkeit gehabt, aus formalen Gründen Einspruch gegen das Votum einzulegen. Doch das sei nicht geschehen.
Generell handele es sich bei der Geschäftsordnung - so Springer - um ein "Binnenverhältnis des Rates", das keine "Außenwirkung" habe. Im Klartext: Die formal fixierten Spielregeln könnten auch außer Kraft gesetzt werden. Mit dem Verzicht auf einen Einspruch durch den Ratsvorsitzenden sei dies jetzt auch geschehen.
Diese Formalie scheint auch nach der Überprüfung durch die Kommunalaufsicht abgehakt zu sein. Bleibt die Frage, ob das Votum des Lamstedter Gemeinderates überhaupt entscheidend ist. Der Hintergrund: In der kommenden Woche treffen sich die Gemeinderäte in Armstorf am Montag, in Stinstedt am Dienstag und in Mittelstenahe am Donnerstag, um sich ebenfalls in der Frage der umstrittenen Bildung einer Einheitsgemeinde zu positionieren. Votiert nur einer der Räte mit "Nein", ist das Thema erledigt. Und wenn nicht: Dann steht die auf Januar verschobene Abstimmung in Hollnseth noch bevor.
Spätestens am Donnerstag, wenn der Mittelstenaher Rat tagt, wird nach Informationen unserer Redaktion aber schon eine Entscheidung fallen: Dort soll sich - so heißt es mehr oder minder offen hinter den Kulissen - eine Mehrheit gegen die Einheitsgemeinde formiert haben.