Lauter Knall bei Otterndorf zu hören: Daher kam das Geräusch
Otterndorf. Mehrere laute Knalle war am Freitagmorgen gegen 10 Uhr in Otterndorf und Umgebung zu hören. Ausgelöst wurden diese durch Flüge mit Überschallgeschwindigkeit.
Mehrere laute Knalle lies die Bürgerinnen und Bürger in Otterndorf und umzu aufschrecken. Häufig ist der Grund dafür, dass ein Flugzeug mit Überschallgeschwindigkeit geflogen ist. Dies war auch am Freitag der Fall.
Wie die das Luftfahrtamt der Bundeswehr auf Anfrage unserer Redaktion bestätigt hat, wurden die Knalle bei einer Bundeswehr-Übung ausgelöst. "Die Auswertung der Radardaten zeigt um 9.44 Uhr drei Eurofighter, welche im Rahmen des täglichen Routineflugbetriebs Abfangübungen durchgeführt haben und dabei kurzzeitig Überschallgeschwindigkeit erreicht haben", hieß es auf Anfrage. Die Eurofighter seien mit einer Geschwindigkeit von circa 1200 Stundenkilometern unterwegs gewesen. Dabei sollen sich die drei Kampfflugzeuge in einer Höhe von 41.300 Fuß beziehungsweise circa 12.590 Meter über dem Meeresspiegel und circa fünf Nautischen Meilen beziehungsweise rund zehn Kilometern von Otterndorf befunden haben.
"Ein Zweck von Überschallflügen ist die Überprüfung der Funktion von Triebwerk, Steuerorganen und anderen Flugzeugsystemen unter allen vorgesehenen Einsatzparametern. Insbesondere nach Instandsetzungsarbeiten und periodisch durchzuführenden Kontrollen ist ein Testflug, auch im Überschallbereich notwendig", heißt von einer Sprecherin des Luftfahrtamtes der Bundeswehr. Denn ein Flugzeug werde erst dann zur normalen Nutzung freigegeben, wenn die bei der Übung erflogenen Parameter innerhalb der vorgeschriebenen Normen liegen und somit eine exakte Reparatur beziehungsweise Kontrolle belegt werden kann.
Um die Auswirkungen dieser Flüge auf die Umwelt gering zu halten, wurden seitens der Bundeswehr folgende Bestimmungen zur Durchführung von Überschallflügen erlassen:
- Überschallflüge sind, außer an Feiertagen, von Montag bis Freitag im Zeitraum 8 Uhr bis 20:00 Uhr zulässig. In der Zeit von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr sind Überschallflüge zu unterlassen, sofern Einsatzgründe sie nicht zwingend erfordern.
- Die Mindesthöhe für Überschallflüge über Landgebieten beträgt 36.000 Fuß (ca. 10.972 m).
- Überschallflüge sind nur unter Radarüberwachung durchzuführen und müssen vorher mit der radarüberwachenden Stelle koordiniert werden.
- Der Flugweg ist so anzulegen, dass der Überschallknall dicht besiedeltes Gebiet nach Möglichkeit vermeidet.